5.2 Erbringung des Nachweises
Nachweis für das provisorische Zertifikat
Minergie: Kein Nachweis
Minergie-P/Minergie-A: Für Wohnbauten und alle Zweckbauten ist ein Luftdichtheitsmesskonzept einzureichen, ausser es werden alle Nutzungseinheiten / Nutzungen separat gemessen.
Falls bereits bekannt, so soll die Messfirma angegeben werden.
Nachweis für das definitive Zertifikat
Minergie: Kein Nachweis
Minergie-P/Minergie-A: Für die definitive Zertifizierung ist das Nachweisformular Luftdichtheitsmessung einzureichen. Dieses bringt fast die Resultate der Luftdichtheitsmessung (BlowerDoor) zusammen. Liefert die Software des Luftdichtheitsmessegerätes eine Auswertung, die die geforderten Angaben enthält, so kann auch dieses eingereicht werden.