Last updated 12/9/2025Less than a minute to read

5.2  Erbringung des Nachweises

Nachweis für das provisorische Zertifikat

Minergie: Kein Nachweis 

Minergie-P/Minergie-A: Für Wohnbauten und alle Zweckbauten ist ein Luftdichtheitsmesskonzept einzureichen, ausser es werden alle Nutzungseinheiten / Nutzungen separat gemessen.

Falls bereits bekannt, so soll die Messfirma angegeben werden.

Nachweis für das definitive Zertifikat

Minergie: Kein Nachweis

Minergie-P/Minergie-A: Für die definitive Zertifizierung ist das Nachweisformular Luftdichtheitsmessung einzureichen. Dieses bringt fast die Resultate der Luftdichtheitsmessung (BlowerDoor) zusammen. Liefert die Software des Luftdichtheitsmessegerätes eine Auswertung, die die geforderten Angaben enthält, so kann auch dieses eingereicht werden.