2.2 Zertifizierung von Bestandesbauten
Ausgangslage
Das Reglement zu Minergie-Netto-Null äussert sich in der Version 2026.1 nicht zur Möglichkeit einer Nachzertifizierung von bereits nach Minergie zertifizierten Bestandesbauten. Entsprechende Anfragen gelangen an die Geschäftsstelle.
Das Reglement wird voraussichtlich Anfang 2027 um eine entsprechende Regelung ergänzt. Bis dahin gelten die in diesem Dokument festgelegten Anforderungen.
Anforderungen
Nachfolgende Anforderungen sind einzuhalten. Ansonsten gelten die Vorgaben aus dem Produktreglement Minergie-Netto-Null, beispielsweise zum C-Speicher und zu den Negativemissionen.
- Das Gebäude muss zwischen dem 01.01.2016 und dem 12.03.2026 mindestens provisorisch zertifiziert worden sein. Es werden 4 Fälle unterschieden (vgl. unten)
- In allen Fällen gilt:
a. Die für Minergie-Netto-Null festgelegten Mindeststandards sind einzuhalten:
- Neubauten: Minergie-P-ECO/-A-ECO sowie Minergie-P/A für Gebäude < 1’000 m2 EBF
- Erneuerung: Minergie
b. Die Wärmeerzeugung (Heizung und Warmwasser) des Gebäudes muss fossilfrei sein.
c. Es muss eine Ökobilanzierung für die THGE in der Erstellung vorliegen.
Prozesse und Gebühren
Es empfiehlt sich eine frühzeitige Abschätzung der Kosten mittels Pre-Check und Nachweisformular. Anträge sind i.d.R. über die Label-Plattform einzureichen, mit Info an netto-null@minergie.ch. In Fall 1 und 3 gelten die normalen Gebühren für Minergie-Netto-Null. Fall 2 ist individuell zu berechnen.
| Fall 1 | Fall 2 | Fall 3 | Fall 4 | |
| Standard-Version | Minergie-Standards vor 2017 | Minergie Standards ab 2017 | ||
| Zeitpunkt Zertifizierung | Definitiv zertifiziert zwischen 01.01.16 und 12.03.26 | Am 12.03.2026 erst prov. zertifiziert | Definitives Zertifikat vor 12.03.2026 ausgestellt | Definitives Zertifikat ab 12.03.2026 |
| Mindest-Anforderung | Gebäude mit einem Minergie-Standard vor 2017, die zwischen dem 01.01.2016 und dem 12.03.2026 definitiv zertifiziert wurden und die Mindestanforderungen beim Baustandard erfüllen (Minergie-P-ECO usw.) können nachzertifiziert werden. Wobei mit einigem Mehraufwand bei der Ökobilanzierung zu rechnen ist. Fossilfreier Betrieb ist Bedingung, Einhaltung GW1 Zusatz ECO nicht zwingend. | Gebäude nach dem Minergie-Standard 2017 oder jünger, die zum Zeitpunkt der Einführung von Minergie-Netto-Null erst provisorisch zertifiziert waren und die Mindestanforderungen beim Baustandard erfüllen sind individuell zu betrachten (bauliche Änderungen noch möglich?) | Gebäude nach dem Minergie-Standard 2017 oder jünger, die zum Zeitpunkt der Einführung von Minergie-Netto-Null definitiv zertifiziert waren und die Mindestanforderungen beim Baustandard erfüllen (Minergie-P-ECO usw.) können relativ einfach nachzertifiziert werden. Fossilfreier Betrieb ist Bedingung, Einhaltung GW1 Zusatz ECO nicht zwingend. | Gebäude, welche nach dem 12. März 2026 in den Gebäudebestand übergehen, sind nach dem geltenden Reglement zu zertifizieren (als Neubau oder Sanierung) |