5.1 Abzug des Kohlenstoffspeichers im Gebäude
Der anrechenbare C-Speicher wird unabhängig von der Lebensdauer des Baumaterials einmalig zum Zeitpunkt 0 (Inbetriebnahme des Gebäudes) angerechnet. Dazu wird der C-Speicher gemäss KBOB-Liste von kg C in kg CO2 umgerechnet (Faktor 3.7) und von den THGE-Errichtung abgezogen.
Die verschiedenen Speichertypen werden dabei gemäss Reglement unterschiedlich angerechnet. Nachfolgend werden die Speichertypen und der Prozentsatz der Anrechnung erläutert.
Permanente biogene oder mineralisch gebundene C-Speicherung (Anrechnung 100 %)
Wie der Begriff bereits sagt, handelt es sich um Speicher, die Kohlenstoff (C) oder Kohlenstoffdioxid (CO2) permanent speichern. Sie werden deshalb zu 100 % angerechnet. Üblicherweise handelt es sich beim Baumaterial um Beton, welcher über verschiedene Verfahren mit C, respektive CO2 angereichert wird. Ein Verfahren ist das Beimischen von Pflanzenkohle zum Beton (z.B. Klark Beton). Ein anderes Verfahren ist die sogenannte Sequestrierung, bei welcher CO₂ durch eine chemische Reaktion in Form von Kalkstein gebunden wird (z.B. zirkulit Beton). Bei zirkulit wird Recycling-Beton in Granulate verarbeitet, für die CO2-Bindung in einer Speicheranlage behandelt und anschliessend dem Beton beigemischt. Die folgenden Baumaterialien der KBOB-Liste werden aktuell als permanente Speicher angerechnet:
| ID-Nummer KBOB | Baumaterialien |
|---|---|
| 01.002.04 | Beton Klark Sorte C, 340 kg CEM II/B (ohne Bewehrung) |
| 01.002.03 | Beton Klark Sorte B, 320 kg CEM II/B (ohne Bewehrung) |
| 01.002.02 | Beton Klark Sorte A, 300 kg CEM II/B (ohne Bewehrung) |
| 01.002.01 | Beton Klark Sorte A, 280 kg CEM II/B (ohne Bewehrung) |
| 01.002.30 | Beton Green + Sorte A, 50 kg CEM II/A-LL, 230 kg CEM III/B (ohne Bewehrung) |
| 01.002.31 | Beton Green + Sorte B, 50 kg CEM II/A-LL, 230 kg CEM III/B (ohne Bewehrung) |
| 01.002.32 | Beton Green + Sorte C, 50 kg CEM II/A-LL, 250 kg CEM III/B (ohne Bewehrung) |
| 01.001.01 | Magerbeton, NovoCon Sohlenbeton, 150 kg CEM II/C-M (F-T) (ohne Bewehrung) |
| 01.002.11 | Hochbaubeton, NovoCon RC-M10/E20, NPK A, 280 kg CEM II/C-M (F-T) (ohne Bewehrung) |
| 01.002.12 | Hochbaubeton, NovoCon C50/E25, NPK C, 300 kg CEM II/C-M (F-T) (ohne Bewehrung) |
| 01.002.10 | Hochbaubeton, NovoCon C50/E25, NPK A, 280 kg CEM II/C-M (F-T) (ohne Bewehrung) |
| 01.002.05 | Hochbaubeton, zirkulit® NPK A, 280 kg CEM II/C-M (ohne Bewehrung) |
| 01.002.06 | Hochbaubeton, zirkulit® NPK C, 300 kg CEM II/C-M (ohne Bewehrung) |
| 01.002.08 | Hochbaubeton, NovoCon Light C25/E30, NPK A, 280 kg CEM II/C-M (F-T) (ohne Bewehrung) |
| 01.002.07 | Hochbaubeton, Möckli Primärbeton, NPK A, 280 kg CEM II/B-LL (ohne Bewehrung) |
Temporäre C-Speicherung mit schnellwachsender Biomasse (Anrechnung 80 %)
Als schnellwachsende Biomasse gelten Pflanzen, die innerhalb von einem Jahr nach Pflanzung geerntet und zu Baumaterial verarbeitet werden können. In der KBOB-Liste sind dies zurzeit Flachs, Stroh und Hanf. Die Anrechnung von 80 % entspricht einem konservativ angenommenen Wirkungsgrad für die CO2-Abscheidung von 90 %, falls das Baumaterial zukünftig in einer Verbrennungsanlage mit CCS entsorgt wird und 10 % Verlust. Folgende Baumaterialien der KBOB-Liste zählen aktuell zur schnellwachsenden Biomasse:
| ID-Nummer KBOB | Baumaterialien |
|---|---|
| 11.026 | Teppich Naturfaser |
| 10.016 | Flachsfasern |
| 10.016.01 | Flachsfasern, MAGRIPOL, Premium |
| 10.017 | Flachsfasern, feuerfest |
| 10.017.01 | Flachsfasern, feuerfest, MAGRIPOL, Premium+ |
| 10.015 | Strohballenwand |
| 02.007.02 | Hanfsteine, Schönthaler AG |
| 01.043 | Hanfbeton |
| 01.043.01 | Hanfbeton, ARBIO |
Temporäre C-Speicherung mit Holz (Anrechnung 64 %)
Alle Baumaterialien, die gemäss KBOB-Liste einen C-Speicher aufweisen und nicht in der Tabelle 1 oder Tabelle 2 aufgeführt sind, speichern Kohlenstoff in Form von Holz/Zellulose. Sie werden entsprechend als temporäre C-Speicherung mit Holz zu 64 % angerechnet. Dieser Prozentsatz basiert auf einem Faktor für das im Sinne der Emissionsbilanz nachhaltig geschlagene Holz nach IPCC-Methodik (Faktor A) und einem Faktor für die Permanenz (Faktor B). Der Faktor A wird für Schweizer Holz und importiertes Holz unterschieden. Nachfolgend ist die Herleitung aufgeführt.
Faktor A: Im Sinne der Emissionsbilanz nachhaltig geschlagenes Holz nach IPCC-Methodik
Gemäss IPCC soll nur der Biomasse-Zuwachs von aktiv durch den Menschen bewirtschafteten Wäldern als Senke berücksichtigt werden (nicht aber der natürliche Zuwachs). Die nationalen Treibhausgasinventare (NGHGI) erfassen den Gesamtzuwachs des Waldes inklusive des natürlichen Zuwachses. Für Minergie-Netto-Null wird der wissenschaftliche Ansatz von IPCC gewählt, also nur der Zuwachs des aktiv bewirtschafteten Waldes.
- Herleitung des Faktors A für die Schweiz:
- Gemäss Berechnungen basierend auf der Publikation Friedlingstein et al. 2025: Global Carbon Budget 2024 beträgt die Differenz der Senkenleistung zwischen IPCC und NGHGI weltweit 6.219 GtCO2/Jahr. Umgerechnet über die Schweizer Waldfläche, respektive über die Schweizer THGE, beträgt die Differenz für die Schweiz im Mittel 3.316 MtCO2/Jahr.
- Gemäss Treibhausgasinventar wird in der Schweiz eine Zunahme der lebenden Biomasse von 12.759 MtCO2/Jahr rapportiert. Abzüglich der 3.316 MtCO2/Jahr (Differenz NGHGI zu IPCC) ergibt dies einen Zuwachs nach IPCC von 9.443 MtCO2/Jahr. Insgesamt werden in der Schweiz 11.864 MtCO2/Jahr geerntet. Das heisst, der Anteil des im Sinne der Emissionsbilanz nachhaltig geschlagenen Schweizer Holzes nach IPCC-Methodik beträgt 80 % (= 9.443 / 11.864).
- Herleitung des Faktors A für importiertes Holz:
- Die CO2-Emissionen aus der erfassten Holzernte liegen global nach IPCC-Methodik bei 5.149 GCO2/Jahr (Friedlingstein et al. 2025). Die CO2-Aufnahme durch die erfasste Holzernte beträgt nach IPCC-Methodik 4.104 GtCO2/Jahr, also bei 80 % der Emissionen. Theoretisch kommt international ein Teil der Holzernte aus nicht erfasstem (also illegal geschlagenem) Holz. Da aber bei Minergie-Netto-Null für importiertes Holz ein Zertifikat für die Nachhaltigkeit der Waldbewirtschaftung verlangt wird, ist davon auszugehen, dass alles eingesetzte Holz erfasst ist. Es wird deshalb für den Faktor A mit 80 % gerechnet.
Faktor B: Permanenz
Für die langfristige Speicherung von Kohlenstoff im Gebäude muss eine Annahme über den Lebenszyklus des Gebäudes hinaus getroffen werden. Dazu wird mit einem Faktor der Permanenz gerechnet. Dieser Faktor entspricht einem konservativ angenommenen Wirkungsgrad für die CO2-Abscheidung von 90 %, falls das Baumaterial zukünftig in einer Verbrennungsanlage mit CCS entsorgt wird und 10 % Verlusten (z.B. wenn das Holz nicht in einer Anlage mit CCS entsorgt wird).
Für die Anrechenbarkeit von Holz werden die Faktoren A und B multipliziert: 80 % * 80 % = 64 %.