3.3 Definitives Zertifikat
Antrag und Prüfung
Nach Abschluss des Bauvorhabens reicht die antragstellende Person den Antrag zur definitiven Zertifizierung mit den erforderlichen Ergänzungen im Nachweis und in den Dokumenten ein. Folgende Dokumente sind darin hochzuladen:
- Aktualisiertes Nachweisformular Minergie-Netto-Null (.xlsm)
- Aktualisierter Bericht Ökobilanz (PDF)
- Belege für den C-Speicher
Im Antrag bestätigt die antragstellende Person mit Unterschrift rechtsverbindlich, das Gebäude gemäss den bei Einreichung des Antrags zur provisorischen Zertifizierung und den allfällig nachträglich gelieferten Angaben ausgeführt zu haben.
Die Zertifizierungsstelle kann Aufwände der erneuten Prüfung als Zusatzaufwände in Rechnung stellen. Den Antragstellenden ist bewusst, dass Falschangaben im Rahmen des Zertifizierungsverfahrens strafrechtliche Folgen, insbesondere wegen Falschbeurkundung (Art. 253 StGB), haben können.
Minergie prüft anhand der eingereichten Unterlagen (aktualisierten Ökobilanzen, Materiallisten usw.), ob die auszugleichende Menge CO2 noch stimmt und legt die Anzahl der für den Ausgleich erforderlichen NEZ definitiv fest.
Der Anbieter stellt dem Käufer den Restbetrag für die noch zu erwerbende, definitive Anzahl von NEZ in Rechnung. Der NEZ-Anbieter legt die NEZ für das Gebäude still (gemäss Produktreglement mind. 70 %) und bestätigt die Stilllegung an Minergie.
Falls die effektiv auszugleichende Menge an NEZ unter den 80 % liegt, so wird der zu viel bezahlte Betrag an den NEZ-Käufer zurückerstattet.
Ausstellung
Voraussetzungen für die Ausstellung des definitiven Zertifikats Minergie-Netto-Null:
- Bestätigung der auszugleichenden Menge CO2 auf Basis der eingereichten Unterlagen durch Minergie
- Erfolgte Zahlung der auszugleichenden Menge an NEZ durch den Käufer
- Bestätigung der Stilllegung der NEZ im Namen des Bauprojektes durch den Anbieter
Minergie stellt das definitive Zertifikat für «Minergie-Netto-Null» aus. Definitive Zertifikate sind in der Regel unbefristet gültig.