3 Zertifizierungsverfahren
Für das gesamte Zertifizierungsverfahren sind das zum Zeitpunkt der Einreichung des Antrags für das provisorische Zertifikat geltende Nutzungs- und Produktreglement sowie alle weiteren zu diesem Zeitpunkt geltenden Dokumente. Die Prüfung beschränkt sich auf die Inhalte dieses Reglements: Zu einer vollständigen Überprüfung bzw. Nachrechnung der gelieferten Angaben ist die Zertifizierungsstelle nicht verpflichtet. Die Zertifizierungsstelle übernimmt keine Pflicht zur Kontrolle der Qualität der Planungsarbeiten und Ingenieurdienstleistungen.
Bei Unklarheiten, fehlenden oder falschen Angaben wird die zuständige Person mittels Nachforderung durch die Zertifizierungs-/Prüfstelle kontaktiert. Für das Erledigen der Nachforderung wird eine Frist gesetzt. Die Zertifizierungsstelle kann zur technischen Plausibilisierung zusätzliche Angaben einfordern. Falls die Nachbesserung nicht innerhalb der Frist von drei Monaten erfolgt, kann das Zertifizierungsverfahren eingestellt werden.