2.3 Kompensationsmöglichkeiten innerhalb des Areals
Bei Kriterien/Messgrössen, wo Kompensationen zwischen verschiedenen Baufeldern möglich sind, gelten folgende Regeln:
- Wird die DZ bereits nach Fertigstellung von 75% der EBF eingereicht, so dürfen die Kompensationsmassnahmen nicht in die verbleibenden 25 % geschoben werden.
- Kompensationsmöglichkeiten bei gemischten Trägerschaften oder geplanten Verkäufen von Baufeldern müssen zwingend als Dienstbarkeiten geregelt werden.
- Es wird dringend empfohlen mittels verbindlicher Vereinbarung die Erwartungen an die einzelnen Baufelder zu definieren und die Kompensationsmassnahmen gleichmässig (Etappen/ zeitl. Schiene) zu verteilen, nicht dass die Zertifizierung von der letzten Etappe abhängig gemacht wird.
- Tipp: Eine zusätzliche Zertifizierung auf Gebäudeebene, erhöht die Sicherheit bei der Erfüllung vieler Kriterien des Areals.