5.3 Vorgaben für ein SNBS-Areal
Folgender Grundsatz gilt weiterhin und ersetzt den Text auf Seite 36 im Kriterienbeschrieb SNBS-Areal Version 2023.1.
Bei Arealen, die entweder sehr gross sind (> 80'000 m2 EBF) oder über einen langen Zeithorizont erstellt werden (länger als 10 Jahre), wird eine Etappierung oder eine Aufteilung in Teilareale empfohlen.
Bestandsbauten auf einem Areal können unverändert bestehen bleiben und müssen während des Zertifizierungsprozesses nicht erneuert werden. Diese Bestandsbauten fliessen aber dennoch in die arealspezifischen Bewertungen mit ein. Übersteigt der Anteil solcher nicht erneuerten Bestandsbauten einen Anteil von 30 % der EBF des Areals, so ist das Vorgehen zu begründen und von der Zertifizierungsorganisation bewilligen zu lassen.