1.2 Gültigkeit Versionen / Übergangsfrist
Anpassungen am Kriterienbeschrieb SNBS-Bestand und Betrieb werden möglichst frühzeitig angekündigt. Für die Einreichung zur Beurteilung der abgelösten Nachweisversion gilt eine Übergangsfrist von einem Jahr. Die Anwendungshilfe wird bis Ende 2026 laufend aktualisiert, anschliessend jeweils auf Anfangs Januar und Anfangs Juli aktualisiert und als neue Version veröffentlicht. Sie hat keine Übergangsfrist.
Für das Beurteilungsverfahren sind der zum Zeitpunkt der Antragseinreichung geltende Kriterienbeschrieb und die entsprechende Anwendungshilfe sowie alle weiteren zu diesem Zeitpunkt geltenden Bestimmungen zum SNBS-Bestand und Betrieb massgebend. Für Bestimmungen, die sich auf andere Labels beziehen, gelten die aktuell gültigen Versionen.