2.3 Nutzungen
Handhabung Mischnutzungen für die Nachweisführung
Bei Gebäuden mit mehr als einer Nutzung gelten für die Nachweisführung folgende Regeln:
- Nutzungen, die < 10 % der gesamten VMF/HNF ausmachen und < 500 m2 EBF sind, müssen nicht eigenständig nachgewiesen werden, d.h. sie können in den Nachweis einer anderen Zone integriert werden.
Ein Gebäude gilt als Mischnutzung (auch bezüglich der Gebühren), wenn auf der Label-Plattform mehr als eine Zone nachgewiesen wird. Ausnahmen von diesen Regeln sind in Absprache mit der Zertifizierungsorganisation möglich.