4.1 Gebäude
Zulassung SNBS-Bestand und Betrieb
Neubauten oder erneuerte Gebäude sind erst drei Jahre nach der Inbetriebnahme zur Beurteilung nach SNBS-Bestand und Betrieb zugelassen.
Gebäude/Gebäudeadressen
Die Beurteilung erfolgt auf Ebene des Gebäudes (thermische Gebäudehülle). Pro Gebäude wird ein Nachweis auf der Label-Plattform erstellt. Im Gebäude wird jede Gebäudeadresse separat erfasst.
Zonenkonfiguration
Im Nachweis muss unter "Gebäudeeigenschaften" mindestens eine Zone konfiguriert sein. Die Gebäudekategorie, das Bauvorhaben und die VMF oder die HNF (abhängig von der Gebäudekategorie) müssen erfasst werden.
Bei mehreren Gebäudekategorien innerhalb eines Gebäudes sind alle Nutzungszonen, die mehr als 10 % der Gesamtfläche ausmachen, separat zu erfassen.
Dokumentation
Der Certified Expert muss der Zertifizierungsstelle eine aussagekräftige Dokumentation zur Verfügung stellen. Die Dokumente müssen für Externe einfach auffindbar und nachvollziehbar sein.
Alle für die Zertifizierung notwendigen Dokumente (Pläne, Nachweise, Hilfstools, etc.) sind auf der Label-Plattform einzeln (keine ZIP-Files) je Messgrösse hochzuladen.
Die Beschriftung der Dokumente soll selbsterklärend, so kurz wie möglich und so lang wie nötig sein. Um die Dokumente nach dem Download einfach zuordnen zu können, ist es wichtig, dass die Dokumente nach folgendem System benannt werden.
| Dokument | Vorgabe Bezeichnung | Beispiel |
| Nachweisdokumente | Kriterium_MG_Version_Dokumentenbezeichnung | 12_2_V1_Karte |
| Allgemeine Dokumente (Pläne, Gebäudebeschreibung, etc.) | 00_ Version_Dokumentenbezeichnung | 00_V0_Grundrisspläne |
Hinweis Versionen: V0 = Version der Ersteinreichung, V1 = Erste Nachforderungsrunde, etc.
Umgang mit neuen Normen
Der SNBS-Bestand und Betrieb verweist bei einigen Kriterien auf bestehende Normen. Wenn Normen oder Vorgaben erneuert werden, der Kriterienbeschrieb jedoch noch auf die alte Version verweist, gilt Folgendes: Die neue Version einer Norm darf immer angewendet werden. Die Anwendung veralteter Normen wird akzeptiert, solange im Kriterienbeschrieb darauf verwiesen wird.
Nachhaltigkeitsausweis
Der Nachhaltigkeitsausweis:
- wird auf das Gebäude (Gebäudeadresse) ausgestellt (nicht auf Eigentümerschaft / CE)
- enthält Angaben zu Gebäudeadresse, Nutzungen, Label, Version, Noten der Beurteilung
- enthält Unterschrift von Certified Expert und Zertifizierungsstelle
- steht nach erfolgreicher Beurteilung auf Label-Plattform zum Download bereit
Der Nachhaltigkeitsausweis hat eine Gültigkeit von 6 Jahren und kann (bis dahin) bei Bedarf mittels einer Neu-Beurteilung um weitere 6 Jahre verlängert werden.
Gebäudeliste
Es wird eine Gebäudeliste mit allen Gebäuden, die erfolgreich nach SNBS-Bestand und Betrieb beurteilt wurden und das Einverständnis zur Veröffentlichung gegeben haben, geführt.