5.8 Anforderungen an den Mieterausbau
Das Formular "Vorgaben SNBS-Mieterausbau" ist für eine Zertifizierung zwingend auszufüllen, unabhängig vom Anteil.
Bei Bauten, die ganz oder teilweise durch Mietende ausgebaut werden, gelten nachfolgende Regeln.
5.8.1 Provisorische Zertifizierung
Im Zuge der provisorischen Zertifizierung gibt es keine Vorgabe, wie viele Prozent der Energiebezugsfläche bereits vermietet/ausgebaut sein müssen.
5.8.2 Definitive Zertifizierung
≤ 20 % der Energiebezugsfläche und ≤ 1000 m2 noch nicht ausgebaut
Falls bei Baufertigstellung (zum Zeitpunkt der DZ) maximal 20 % der Energiebezugsfläche des gesamten Gebäudes und maximal 1000 m2 noch nicht ausgebaut sind, so werden diese Flächen für den Nachweis in den betroffenen Kriterien nicht berücksichtigt. Trotzdem müssen diese 20 % gemäss den Anforderungen im ausgefüllten Formular "Vorgaben SNBS-Mieterausbau" umgesetzt werden. Dafür verantwortlich zeichnet die Bauherrschaft. Die Zertifizierungsstelle hat die Möglichkeit, die Umsetzung durch eine Stichprobenkontrolle zu überprüfen und kann entsprechend Nachforderungen stellen und bei Nichterfüllung das Zertifikat entziehen.
> 20 % bis ≤ 50 % der Energiebezugsfläche noch nicht ausgebaut
Falls bei Baufertigstellung (zum Zeitpunkt der DZ) > 20 % bis ≤ 50 % der Energiebezugsfläche des gesamten Gebäudes noch nicht ausgebaut ist, so ist die SNBS Mietausbauvereinbarung in die Mietverträge der Mietenden der noch nicht ausgebauten Flächen aufzunehmen. Dabei vereinbart die Bauherrschaft mit der Mieterschaft die umzusetzenden Kriterien und Messgrössen aus dem SNBS-Kriterienkatalog. Die Vorlage für Mieterausbauvereinbarungen steht auf der SNBS-Webseite unter "Zertifizierung" > "Hilfsmittel" zur Verfügung.
Mietausbauvereinbarungen müssen Bestandteil des Mietvertrags sein. Die vertraglich vereinbarten Anforderungen gelten als Nachweis. Falls noch keine Mieterschaft vorhanden ist, verpflichtet sich die Bauherrschaft, die zukünftige Mieterschaft vertraglich zur Umsetzung zu verpflichten. Eine Absichtserklärung der Bauherrschaft gilt dann als Erfüllungsnachweis.
> 50% der Energiebezugsfläche noch nicht ausgebaut
Sind mehr als 50 % der Energiebezugsfläche des gesamten Gebäudes noch nicht ausgebaut, so ist eine definitive Zertifizierung noch nicht möglich. Sobald der Anteil ≤ 50 % ist, kann die DZ erfolgen.