5.3 Doppelzertifizierungen
Als Doppelzertifizierung zählt nur, wenn eine aktuelle Zertifizierung vorhanden ist. Es können keine Zertifizierungen angerechnet werden, die eine vorletzte Version betreffen oder nur dort, wo die alte Version gleichwertig zur aktuell gültigen Version ist.
5.3.1 Doppelzertifizierung von SNBS-Areal und SNBS-Hochbau
Werden auf einem SNBS-Areal zusätzlich Gebäude nach SNBS-Hochbau zertifiziert, so müssen einzelne Kriterien oder gegebenenfalls nur einzelne Messgrössen gemäss nachfolgender Tabelle zusätzlich geprüft werden.


5.3.2 Doppelzertifizierung von SNBS & Minergie
Der Umgang und die Bewertung bei einer Doppelzertifizierung von SNBS und Minergie (Minergie/-P/-A/-ECO) ist im Kriterienbeschrieb SNBS-Hochbau in Kapitel 6 "Zertifizierung / Doppelzertifizierung" beschrieben.
5.3.3 Übernahme von Ausnahmeregelungen von Minergie-ECO
Ausnahmenregelungen für ein Projekt, die in der Minergie-ECO-Zertifizierung bewilligt werden, werden auch für SNBS akzeptiert.
5.3.4 Übernahme von Messgrössen aus WBS-Bewertung
Diverse Messgrössen aus der WBS-Bewertung müssen durch die Zertifizierungsstelle nicht mehr überprüft werden und können übernommen werden (vgl. Kapitel 9).