1.2 Gültigkeit Versionen / Übergangsfrist
Anpassungen am Kriterienbeschrieb SNBS-Hochbau werden möglichst frühzeitig angekündigt. Für die Einreichung zur Zertifizierung der abgelösten Nachweisversion gilt eine Übergangsfrist von einem Jahr. Die Anwendungshilfe wird jeweils auf Anfangs Januar und Anfangs Juli aktualisiert und als neue Version veröffentlicht. Sie hat keine Übergangsfrist.
Für das Zertifizierungsverfahren sind der zum Zeitpunkt der Antragseinreichung geltende Kriterienbeschrieb und die entsprechende Anwendungshilfe sowie alle weiteren zu diesem Zeitpunkt geltenden Bestimmungen zum SNBS-Hochbau massgebend. Für Bestimmungen, welche sich auf Minergie (-ECO) beziehen, gelten die aktuell gültigen Versionen.