8 Kriterien Umwelt
311 Treibhausgasemissionen Erstellung
Das SNBS-Tool "SNBS-HB_311_312_313_321_322 – Energiebedarf_THGE Erstellung_Betrieb_Mobilitaet" errechnet die Treibhausgasemissionen aus der Ermittlung 321 "Energiebedarf Erstellung".
Biogener, in Materialien gespeicherter Kohlenstoff wird aktuell bei der Ökobilanz (noch) nicht berücksichtigt, er darf also – Stand heute – nicht abgezogen werden.
Messgrösse 1: Treibhausgasemissionen Erstellung
Falls für einfache Erneuerungen kein rechnerischer Nachweis erstellt werden muss, werden 4.5 Punkte vergeben. Im Hilfstool können folgende Werte eingegeben werden: Grenzwert (GW) 1: 1.0, Grenzwert 2: 3.0, Projektwert; 2.0
Messgrösse 2: Restwert aus rückzubauenden Bauten
Bei Gebäuden, die keine EBF haben, wird mit der GF gerechnet werden.
Falls für einfache Erneuerungen keinen rechnerischen Nachweis erfolgen muss, werden 0.5 Punkte vergeben.
312 Treibhausgasemissionen Betrieb
Das SNBS-Tool "SNBS-HB_311_312_313_321_322 – Energiebedarf_THGE Erstellung_Betrieb_Mobilitaet" errechnet die Treibhausgasemissionen aus den Angaben von 322 Energiebedarf Betrieb.
Hinweis:
Nutzungen, die nicht im Tool abgebildet sind, können vernachlässigt werden, sofern mindestens 80 % der EBF durch Hauptnutzungen abgedeckt sind.
Fernwärmeanschlüsse
Bei Fernwärmesystemen mit einem fossilen Anteil > 50 % soll frühzeitig geprüft werden, ob damit der Kennwert 7.5 kg/m2 – die Anforderung an eine genügende Note – unterschritten wird. Das Kriterium 322 ist bei einem fossilen Anteil > 50 % ungenügend; das Gebäude wäre mit einer weiteren ungenügenden Note bei 312 nicht zertifizierbar.
Für Gebäude, welche nach SNBS zertifiziert werden sollen und sich in einem zukünftigen Fernwärmegebiet befinden, kann ein provisorisches Zertifikat basierend auf einer Übergangslösung für die Heizung erteilt werden. Die Überganslösung kann auch rein fossil erfolgen. So müssen Bauherrschaften, welche ihr Gebäude ans Fernwärmenetz anschliessen wollen, aber noch nicht können, nicht auf andere Lösungen ausweichen oder auf ein Zertifikat verzichten.
Voraussetzungen dafür sind:
- Das Gebäude befindet sich in einem zukünftigen Fernwärmegebiet.
- Die Konzession für Fernwärmegebiet ist vorhanden. Alternativ: ähnliche Bestätigung / Legitimation bei privaten Netzen.
- Der Bau des Netzes am Standort und der Anschluss des Gebäudes wird in maximal 8 Jahren realisiert.
- Der Vertrag mit dem Netzbetreiber für den Fernwärmeanschluss ist vorhanden (Anschlusspflicht, sobald Fernwärme am Standort verfügbar ist) inkl. Regelung, falls es Verzögerungen beim Netzausbau gibt.
- Es wurden alle Möglichkeiten ausgeschöpft fossilfrei zu werden (Es muss eine nachvollziehbare Erklärung, dass z. B. keine Alternativen möglich ist und eine Bewilligung vom Gesetzgeber vorhanden ist vorgewiesen werden.)
→ Es muss also ein verbindliches Commitment vorhanden, sowie die Rechtssicherheit gegeben sein.
Der Ablauf sieht wie folgt aus:
- Sie reichen die Nachweise mit folgenden Eigenschaften ein:
- Fernwärme ist als Heizung eingetragen
- Es ist ein Vertrag mit dem zukünftigen Fernwärmelieferanten beigelegt
- Es ist zumindest ein Grobschema vorhanden, dass die zukünftige Installation der Fernwärme-Übergabestation zeigt
- Die Zertifizierungsstelle prüft den Nachweis und erteilt das provisorische Zertifikat, sofern die anderen Kriterien ebenfalls erfüllt sind, mit folgenden Eigenschaften:
- Gültigkeit bis zum Anschluss ans Fernwärmenetz, jedoch max. 8 Jahre
- Gilt für das Gebäude mit Übergangslösung und zukünftigem Fernwärmeanschluss
- Die DZ kann zu jedem Zeitpunkt ab der PZ erfolgen. Das definitive Zertifikat wird aber erst nach erfolgtem Anschluss an das FW-Netz ausgestellt.
- Der Fernwärmeanschluss wird umgesetzt
- Sie reichen das Inbetriebnahmeprotokoll des Fernwärmeanschlusses bei der Zertifizierungsstelle ein.
- Die Zertifizierungsstelle prüft die Umsetzung und erteilt bei positivem Resultat das definitive Zertifikat mit folgenden Eigenschaften:
- Gilt zeitlich unbegrenzt
- Gilt für Gebäude mit Fernwärmeanschluss
313 Treibhausgasemissionen Mobilität
Für dieses Kriterium sind die in der nachfolgenden Tabelle ersichtlichen Variablen herzuleiten:
| Nr. | Variable | Nutzung | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Wohnen | Verwaltung | Schule (Gebäudetyp 1) | Schule (Gebäudetyp 2) | Schule (Gebäudetyp 3) | ||
| 1 | Gemeindetyp | x | x | x | x | x |
| 2 | Erschliessungsgüte mit öffentlichen Verkehrsmitteln | x | x | x | x | x |
| 3 | Routing-Distanz zwischen Gebäudestandort und Detailhandelsgeschäft | x |
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| 4 | Routing-Distanz zum nächsten Mobility-Standort | x |
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| 5 | Naherholungsintensität | x |
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| 6 | Anzahl verfügbarer Park- und Garagenplätze für Bewohnende bzw. Mitarbeitende | x | x | x | x | x |
| 7 | Personenwagen-Verfügbarkeit | x |
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| 8 | Besitz eines ÖV-Dauerabonnements (Bewohnende bzw. Mitarbeitende) | x | x | x | x | x |
| 9 | Haushaltseinkommen | x |
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| 10 | Lage der Arbeitszone |
| x | x | x | x |
| 11 | Verfügbarkeit von Veloabstellplätzen am Arbeitsort |
| x | x | x | x |
| 12 | Einwohnerdichte am Gebäudestandort |
| x |
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| x |
| 13 | Beschäftigungsdichte am Gebäudestandort |
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| x |
| 14 | Verfügbarkeit von Parkplätzen für Studierende |
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| x |
Herleitungsbeschriebe der Variablen 1-12 sind im Merkblatt SIA 2039:2016 zu finden. Ergänzend dazu wird für die Variablen 12 und 13 im Folgenden eine mögliche Herleitung der Dichte mit Hilfe von map.are.admin.ch beschrieben:
Zuerst wird der Layer "Bevölkerung (Einwohner)" bzw. "Beschäftigte (VZÄ)" ausgewählt. Das Hektarfeld, in dem der Gebäudestandort liegt, bildet das Zentrum. Davon ausgehend werden auf jede Seite 6 Hektarfelder abgezählt, was einem Quadrat von 1'330m Kantenlänge entspricht. Nun werden diese Hektarfelder mit der Maus und gedrückter CTRL-Taste (cmd für Mac) ausgewählt (siehe folgende Abbildung)
Hinweis zur Berechnung:
Zu 3: Variable "Routing-Distanz zum nächsten Detailhandelsgeschäft mit 20-40 Beschäftigten"
Grundsätzlich ist die Routingdistanz zu einem Detailhandelsgeschäft mit 20 bis 40 Beschäftigten mass-gebend. Anstelle eines einzigen Detailhandelsgeschäfts können mit einer guten Begründung und Dokumentation auch andere Angebote geltend gemacht werden, sofern sie in ihrem gesamten Umfang das Angebot eines Detailhandelsgeschäfts mit 20 bis 40 Beschäftigten abdecken. Dazu gehören mindestens:
- Ein umfassendes Angebot an Lebensmitteln, das über den Grundbedarf hinausgeht. Für ein Produkt stehen i.d.R. mehrere Optionen zur Auswahl (z.B. Produktionsart wie beispielsweise konventionelle vs. Bio, verschiedene Marken, verschiedene Packungsgrössen, verschiedene Geschmacksrichtungen).
- Umfangreiches Angebot an Non-Food-Artikeln (z.B. Hygieneartikel, Haushaltswaren, Grundbedarf an Kleidungsstücken wie Unterwäsche).
Die bei mehreren Angeboten einzusetzende Distanz wird ermittelt, indem ein gewichtetes Mittel der Routingdistanzen der einzelnen Angebote gebildet wird. Die Angebote sowie die Routingdistanzen sind zu dokumentieren. Die zu verwendende Gewichtung der Angebote inkl. Beispiele von Geschäften, welche mindestens die angegebenen Angebote abdecken, ist in der folgenden Tabelle ersichtlich:

Zu 7: Variable "Personenwagen-Verfügbarkeit"
Die aktuellen Daten für die Berechnung der Personenwagen-Verfügbarkeit sind beim Bundesamt für Statistik erhältlich.
Bei einem reduzierten Angebot von 0.8 Personenwagenabstellplätzen pro Wohnung oder weniger kann der Wert der Personenwagenverfügbarkeit alternativ ermittelt werden, indem die Anzahl für die Bewohnerschaft verfügbaren Personenwagenabstellplätze durch die Anzahl Bewohnende geteilt und dann mit dem Faktor 1.411 multipliziert wird. In das Angebot sind auch für die Bewohnerschaft nutz-bare Personenwagenabstellplätze im an das Projekt angrenzenden Strassenraum bzw. auf daran angrenzenden Flächen (z.B. blaue Zone mit Anwohnerbevorzugung, öffentliche Parkplätze ohne Parkzeitbeschränkung) einzubeziehen, wobei das Umfeld von rund 300 Metern, um das Projekt zu berücksichtigen ist.
1 Der Faktor 1.41 wurde wie folgt ermittelt:
Prozentsatz an Personen, die gemäss Merkblatt SIA 2039 ständig oder zeitweise einen PW zur Verfügung haben (0.73) / Anzahl Personenwagen pro Einwohner in der Schweiz aus dem Jahr 2010 (0.518)
Zu 9: Variable "Haushaltseinkommen", Berücksichtigung Teuerung
Bei der Herleitung der Einkommensklasse darf die Teuerung berücksichtigt werden. Dabei ist der Juni des Jahres 2010 als Basis zu verwenden, da im Jahr 2010 die für das Merkblatt SIA 2039 relevante Befragung des "Mikrozensus Mobilität und Verkehr 2010" durchgeführt wurde. Die Teuerung lässt sich anhand der Entwicklung des Landesindex der Konsumentenpreise bestimmen. Dieser ist beispielsweise zwischen dem Juni 2010 bis zum März 2023 um rund 4% gestiegen.
Zu 12 & 13: Einwohnerdichte und Beschäftigtendichte am Gebäudestandort:

Über den Druckbefehl im Fenster "Objekt-Information" lassen sich alle Einwohner- bzw. Beschäftigtenzahlen der im Quadrat vorhandenen Hektarfelder drucken. Die Zahlen der einzelnen Hektarfelder werden anschliessend addiert. Der resultierende Wert ist um die durch das Projekt zu erwartende Veränderung der Einwohner- bzw. Beschäftigten-Zahl zu korrigieren. Der korrigierte Wert wird durch 169 geteilt. Dieser berechnete Wert bildet den Input für das Hilfstool zum Merkblatt SIA 2039 bzw. für das "SNBS-Tool – 313 Treibhausgasemissionen aus Mobilität".
Tool zum Merkblatt SIA 2039:
- Das Tool kann unter www.energytools.ch kostenpflichtig heruntergeladen werden.
- Vom CH-Mittelwert abweichende Eingaben sind zu kommentieren und zu belegen.
- Nutzung "Verwaltung": Als Richtwert gilt bei SNBS die SIA 2040 und es muss entsprechend mit einem Mix der Beschäftigten und Kunden gerechnet werden. Wenn mit dem SIA 2039 Tool gerechnet wird, muss deshalb das korrekte EXCEL-Tabellenblatt gewählt werden (dasjenige, welches Beschäftigte und Kunden enthält). Das SIA 2040 Tool Tabellenblatt "Mobilität" bildet die Berechnung korrekt ab.
- Die kundenorientierte Mobilität wird in der SIA 2039 nicht eingerechnet. Diese muss gemäss SIA 2040 aber berücksichtigt werden.
321 Energiebedarf Erstellung
Die Kriterien 321 und 322 (Energie) und 311, 312 und 313 (Treibhausgasemissionen) hängen eng zusammen. Für die beiden Kriterien sollte die gleiche Bewertungsmethode (siehe unten) gewählt werden.
Messgrösse 1: Energiebedarf Erstellung
Falls für einfache Erneuerungen kein rechnerischer Nachweis erstellt werden muss, werden 4.5 Punkte vergeben. Im Hilfstool können folgende Werte eingegeben werden: GW1: 1.0, GW2: 3.0, Projektwert; 2.0
Messgrösse 2: Restwert aus rückzubauenden Bauten
Falls für einfache Erneuerungen kein rechnerischer Nachweis erstellt werden muss, werden 0.5 Punkte vergeben.
Provisorische Zertifizierung
Grundsätzlich werden detaillierte Berechnungen der grauen Energie und der grauen Treibhausgasemissionen in frühen Projektphasen empfohlen: Hier besteht das grösste Optimierungspotenzial.
Die Bauteilaufbauten sind in beschrifteten Detailschnitten ersichtlich. Die Flächen sind mit vermassten aussagekräftigen Plänen zu belegen.
Für die definitive Zertifizierung müssen immer detaillierte Berechnungen erstellt werden. Die Berechnungen sind mit aktualisierten Plänen zu belegen und das Hilfstool entsprechend anzupassen.
Einzelbauteilnachweis: In der provisorischen Zertifizierung kann der Nachweis mittels Einzelbauteilnachweis erbracht werden. In der definitiven Zertifizierung wird ein Systemnachweis verlangt.
322 Energiebedarf Betrieb
Alle Eingaben ins jeweilige Nachweisdokument sind nachvollziehbar zu belegen.
Zusätzlich werden folgende Unterlagen benötigt:
- Schema Heizung und Warmwasser
- Schema der Lüftung und Liste der Luftvolumenströme
- Schema und Berechnung der Kälteanlage / Kälteförderung
- Beleuchtungsnachweis nach SIA 387/4 bei Zweckbauten
- WPesti, zum Nachweis der Jahresarbeitszahl der Wärmepumpe
DZ: Aktualisierte Dokumente und folgende Nachweise:
- Inbetriebsetzungsprotokoll Wärmeerzeugung
- Inbetriebsetzungsprotokoll Lüftung
- Inbetriebsetzungsprotokoll PV-Anlage
- Beleuchtungsnachweis bei Zweckbauten
Hinweis: Es wird vorausgesetzt, dass die gesetzlichen Energievorschriften eingehalten sind.
Messgrösse 1: Gesamtenergiebedarf Betrieb
Es wird auf die alte SIA-Norm 382/2:2011 "Klimatisierte Gebäude – Leistungs- und Energiebedarf" verwiesen. Diese wurde durch die überarbeitete Version 380/2:2022 "Energetische Berechnungen von Gebäuden – Dynamisches Verfahren für Bedarfsabklärungen, Leistungs- und Energiebedarf" ersetzt.
331 Baustelle
Messgrösse 2 und 5 sind ECO-Kriterien. Falls eine Zertifizierung nach Minergie-ECO erfolgt, ist für die Ausschlusskriterien eine Kopie des entsprechenden Minergie/-P/-A/-ECO-Zertifikats ausreichend. Für die restlichen Kriterien reicht der ECO-Prüfbericht als Nachweis.
Messgrösse 1: Rückbau bestehender Gebäude, Messgrösse 2: Ermittlung Gebäudeschadstoffe
PZ & DZ: Nachweise wie im Beschrieb und im Vorgabekatalog Minergie-ECO. Bei Neubau und Erneuerungen gelten verschiedene Anforderungen.
Bei Messgrösse 2 gilt: Falls keine Bauwerke zurückgebaut werden oder diese 1990 und später erstellt wurden, gilt diese Messgrösse als erfüllt.
Messgrösse 3: Luftreinhaltung, Messgrösse 4: Entwässerung der Baustelle, Messgrösse 5: Bodenschutz
PZ: Selbsteinschätzung in der Label-Plattform begründen, kein Nachweis notwendig.
DZ: Geforderte Nachweise hochladen, Kommentare in der Label-Plattform ergänzen.
332 Ökologische Baustoffe
Alle Messgrössen sind nach dem Vorgabekatalog Minergie-ECO auszuführen und nachzuweisen. Falls eine Zertifizierung nach Minergie-ECO erfolgt, ist für die Ausschlusskriterien eine Kopie des entsprechenden Minergie/-P/-A/-ECO-Zertifikats ausreichend. Für die restlichen Kriterien reicht der ECO-Prüfbericht als Nachweis.
Die Vorgaben dieses Kriteriums müssen nicht auf Aussenspielgeräte, Veloabstellhäuschen und andere Aussenanlagen angewendet werden (es wird jedoch empfohlen).
Messgrösse 1: Holz
PZ: Selbsteinschätzung im Label-Plattform begründen, kein Nachweis notwendig.
DZ: Unterlagen wie im Vorgabekatalog Minergie-ECO und im Kriterienbeschrieb gefordert.
Messgrösse 2: Recyclingbeton
PZ: Bitte nachvollziehbare Berechnung der Betonmenge insgesamt und markierte Pläne nach Betonqualität einreichen. Auf den Einsatz von RC-Beton kann nur verzichtet werden, wenn nachgewiesen werden kann, dass die aus statischen Gründen erforderliche Betonsorte entweder nicht in der erforderlichen Qualität oder nicht im Umkreis von 25 km Luftlinie erhältlich ist. Wie im Vorgabekatalog Minergie-ECO beschrieben.
Hinweis: RC-Beton hat nicht grundsätzlich andere Eigenschaften als Primärbeton. Es ist möglich, dass der RC-Beton des Lieferwerks A einen höheren E-Modul, eine höhere Würfeldruckfestigkeit und ein geringeres Kriechen als der Primärbeton des Lieferwerks B besitzt. Die im SIA-Merkblatt 2030 aufgeführten Abminderungswerte sind nur dann anzuwenden, wenn keine Angaben des Lieferwerks vorhanden sind. Fast alle Lieferwerke verfügen aber mittlerweile über alle erforderlichen Daten zu ihren RC-Betonsorten.
Messgrösse 3: Montage- und Abdichtungsarbeiten
PZ: Selbsteinschätzung im Label-Plattform begründen.
DZ: Minergie-ECO Ausschlusskriterium: muss zu 100% erfüllt werden. Unterlagen wie im Vorgabekatalog Minergie-ECO und im Kriterienbeschrieb gefordert.
Messgrösse 4: Dämmstoffe
PZ: Selbsteinschätzung im Label-Plattform begründen, kein Nachweis notwendig.
DZ: Geforderte Nachweise hochladen, Kommentare im Label-Plattform ergänzen.
334 Energiemonitoring
Aus Datenschutzgründen soll auf Ebene Haus gemonitort werden (nicht auf Ebene Wohnung).
Hinweise zum Energiemonitoring nach Minergie:
- Bei einer Minergie-(-P-/-A-) Zertifizierung von Gebäuden > 1000 m2 EBF wird ohne weiteren Nachweis eine Bewertung mit Note 5.5 vergeben.
- In der Anwendungshilfe Minergie sind gute Beispiele zur Umsetzung des Energiemonitorings aufgeführt.
- Die Planung/der Nachweis des Energiemonitoring nach den Vorgaben von Minergie ergibt die Note 6, auch wenn diese den Verbrauch von Kaltwasser nicht umfassen.
- Die Planung/der Nachweis des Energiemonitoring nach den Vorgaben von Minergie ergibt die Note 6, auch wenn das Gebäude nicht nach Minergie zertifiziert wird. Die Nachweise sind in diesem Fall bei der Zertifizierungsstelle SNBS einzureichen.
- Wenn von den Minergie-Vorgaben abgewichen wird, erfolgt die Bewertung gemäss Kriterienbeschrieb durch die Zertifizierungsstelle.
335 Mobilitätsmassnahmen
Messgrösse 1: Anzahl Personenwagenabstellplätze
Der Link im KB zur Bestimmung des Raumtyps ist nicht mehr aktuell. Aktuell gültige Links sind:
Die im Kriterienbeschrieb geforderte Anzahl an Parkplätzen wird beurteilt unabhängig davon, was vom Gesetzgeber (z.B. kommunale Vorgaben oder Ziele der Stadt) vorgegeben wird und unabhängig davon, ob es sich um einen Neubau oder eine Erneuerung handelt.
Existieren in einem Projekt bereits Parkplätze, werden diese bei der Bewertung mitberücksichtigt.
Die Bewertung für die Nutzung "Wohnen" ist im Kriterienbeschrieb aufgeführt. Bei der Anzahl Parkplätzen werden dabei nur die Parkplätze für Bewohnende gezählt (ohne Besucher-Parkplätze). Für Besucher-Parkplätze gibt es im Kriterienbeschrieb keine Vorgaben. Als Referenzgrösse kann die VSS-Norm 40 282 beigezogen werden: diese sieht für Besucher 10% der Bewohner-Parkfelder vor.
Für die übrigen relevanten Nutzungen gelten die folgenden Berechnungsregeln gemäss VSS-Norm 40 281:
| Nutzung | Nutzende | Berechnungsregel Richtwert (gemäss VSS-Norm 40 281) |
|---|---|---|
| Verwaltung (Büro) | Personal | 2.0 PP pro 100m2 BFG |
| Besuchende, Kund/-innen | 0.5 PP pro 100m2 BFG | |
| Primarschule (Gebäudetyp 1) | Personal | 1 PP pro Klassenzimmer |
| Besuchende, Kund/-innen | 0.2 PP pro Klassenzimmer | |
| Sekundarstufe II (Gebäudetyp 2) | Personal | 1 PP pro Klassenzimmer + 0.1 PP pro Schüler ≥ 18 Jahre |
| Besuchende, Kund/-innen | - | |
| Berufsschule (Gebäudetyp 2) | Personal | 0.3 PP pro Schüler |
| Besuchende, Kund/-innen | - | |
| Schule Gebäudetyp 3 | Personal | 0.4 PP pro Student |
| Besuchende, Kund/-innen | - |
Hinweis: Mit den Richtwerten 0.3 PP pro Schüler/-innen bzw. 0.4 PP pro Student/-in, berechnet sich der gesamte PP-Bedarf für Personal und Schüler/-innen/Student/-innen. Es gibt also keinen zusätzlichen Richtwert für das Personal.
Falls die Bruttogeschossfläche BGF nicht bekannt ist, kann anstelle dessen die Geschossfläche GF gemäss SIA 416 eingesetzt werden.
Beispiel zu Messgrösse 1
Die Bewertung der Messgrösse 1 wird nachfolgend anhand eines Beispiels veranschaulicht.
| Beispiel | Fläche [m2 BFG] | Anzahl Parkplätze (PP) | Anzahl Wohnungen / Anzahl Klassenzimmer |
|---|---|---|---|
| Nutzung Wohnen | 1'200 | 10 | 11 |
| Nutzung Verwaltung | 400 | 4 | - |
| Nutzung Primarschule (Gebäudetyp 1) | 1'600 | 4 | 6 |
Nutzung Wohnen
Im Beispiel resultieren 0.91 Parkplätzen pro Wohnung (10 PP/11 Wohnungen). Aus der Tabelle im Kriterienbeschrieb lassen sich nun die erzielten Punkte ablesen: Im Raumtyp "Land" resultiert mit 0.91 Parkplätzen pro Wohnung eine Bewertung von 2 Punkten. In den beiden Raumtypen "Agglomeration" und "Zentrum" wird nur 1 Punkt erzielt.
Übrige Nutzungen
Für die übrigen Nutzungen basiert die Berechnung der Richtwerte der Anzahl Parkplätze auf der VSS-Norm 40 281 (siehe Tabelle oben). Aus der Tabelle ergeben sich für unser Beispiel mit 400m2 Verwaltung und einer Primarschule mit 6 Klassenzimmern im Total 17.2 Parkplätze (siehe Berechnung in der Tabelle unten). Die minimale, respektive maximale Anzahl Parkplätze wird aus den Richtwerten und dem Standorttyp hergeleitet:
- Bestimmung des Standorttyps: Der Standorttyp wird aus der Tab. 2 der VSS Norm 40 281 hergeleitet. Eine Übersicht über den Raumtyp findet man auf dieser Seite: Der Raum mit städtischem Charakter 2020 Karte. Beispiel: ÖV Zweimal pro Stunde und Anteil Langsamverkehr 25-50% ergibt den Standorttyp C.
- Berechnung der min./max. Anzahl Parkplätze: Für den Standorttyp C beträgt das Minimum 50% und das Maximum 80% des Richtwerts.
| Nutzung | Nutzende | Richtwert Anzahl PP | ||
|---|---|---|---|---|
| Verwaltung (Büro) | Personal | 8 (4 * 2 PP) | ||
| Besuchende, Kund/-innen | 2 (4 * 0.5 PP) | |||
| Primarschule (Gebäudetyp 1) | Personal | 6 (6 * 1 PP) | ||
| Besuchende, Kund/-innen | 1.2 (6 * 0.2 PP) | Minimale Anzahl PP (50% des Richtwerts) | Maximale Anzahl PP (80% des Richtwerts) | |
| Total | 17.2 | 8.6 | 13.8 | |
In unserem Beispiel stehen 8 Parkplätze für übrige Nutzungen zur Verfügung. Aus der Tabelle im Kriterienbeschrieb lassen sich nun die erzielten Punkte ablesen. Mit 8 Parkplätzen liegen wir unter der minimalen Anzahl Parkplätze und erhalten deshalb 2 Punkte.
Flächengewichtetes Mittel der Punkte
| Nutzung | Fläche [m2 BFG] | Punkte in Abhängigkeit des Raumtyps | ||
|---|---|---|---|---|
| Agglomeration | Zentrum | Land | ||
| Wohnen | 1'200 | 1 | 1 | 2 |
| Übrige Nutzungen | 2'000 | 2 | ||
| Total | 3'200 | 1.625 à 2* | 1.625 à 2* | 2 |
| * Die Punktzahl wird auf die nächste Ganzzahl gerundet. | ||||
Ist die BGF nicht bekannt, kann sie annäherungsweise folgendermassen berechnet werden: 1.05 * GF = BGF
Parkplätze, die mit einer Dienstbarkeit für Nutzungen, die nicht mit der SNBS-Zertifizierung zusammenhängen, müssen nicht bei der Beurteilung mitberücksichtigt werden. Dies gilt jedoch nur, sofern diese Zusammenhänge eindeutig aufgezeigt werden können. Hingegen müssen Parkplätze, die mit einer Dienstbarkeit für das zu zertifizierende Gebäude zusammenhängen, auch wenn sie nicht auf der Parzelle/dem Areal liegen, bei der Beurteilung berücksichtigt werden.
Messgrösse 2: Angebot Veloabstellplätze
Für die Bewertung im Rahmen der SNBS-Zertifizierung werden nur der Minimalbedarf an Veloabstellplätzen (1 Velo-Parkplatz pro Zimmer) betrachtet. Die Aufteilung in Lang-/Kurzzeitparkplätze und der Anteil an Velo-Parkplätzen für Spezialfahrzeuge ist nur informativ und muss nicht nachgewiesen werden.
Es wird empfohlen, die Aufteilung Lang-/Kurzzeitparkplätze und Anteil an Velo-Parkplätzen für Spezialfahrzeuge aber planerisch dennoch wie im Kriterienbeschrieb aufgeführt umzusetzen. Zudem bleiben allfällig bestehende baurechtliche Vorgaben zu Projekten vorbehalten.
Velo-Parkplätze für Spezialfahrzeuge, bzw. dafür vorgesehene Flächen können für den Minimalbedarf an Veloabstellplätzen angerechnet werden. Ein Velo-Parkplatz für ein Spezialfahrzeug darf dabei aufgrund des grösseren Flächenbedarfs als zwei normale Velo-Parkplätze angerechnet werden.
- Als Spezialfahrzeuge gelten: Alle Velos, die grösser als die normalen Velomasse sind, z.B. Tandems, Cargovelos, Anhängervelos, Veloanhänger, Dreiräder.
- Nicht als Spezialfahrzeuge gelten: Kinderwagen, Rollatoren.
Für den Platzbedarf pro Velo-Parkplatz wird auf das Handbuch Veloparkierung – Empfehlungen zu Planung, Realisierung und Betrieb (ASTRA, 2008) verwiesen.
Als idealer Abstand zwischen Anlehnbügeln werden 130cm dokumentiert. Zugelassen sind Werte zwischen 100cm und 130cm.
Flächen, die für die Velo-Parkierung vorgesehen sind, aber noch nicht also solche ausgerüstet wurden, können in begründeten Fällen (bspw. aufgrund der Zusammensetzung der Nutzenden) ebenfalls angerechnet werden.
Veloabstellplätze dürfen in begründeten Fällen ausserhalb der Parzelle liegen. Folgende Punkte müssen dabei aber erfüllt werden:
- Der Standort muss möglichst nahe am Zertifizierungsobjekt liegen.
- Der langfristige Zugang/Gebrauch für die Nutzenden muss gewährleistet sein (z.B. mit einem Servitut).
- Die Anzahl Veloabstellplätze müssen auf der Nachbarsparzelle zusätzlich erstellt werden und den Nutzenden des Zertifizierungsobjekts vorbehalten sein.
Für Spezialfälle wie bspw. Alterswohnen oder Hotelnutzung werden die Anzahl Velo-Parkplätze in Absprache mit der Zertifizierungsstelle projektspezifisch festgelegt.
Halbe Zimmer müssen für die Berechnung des Minimalbedarfs nicht eingerechnet werden (z.B. eine 4.5-Zimmerwohnung wird als 4-Zimmer gezählt).
Hinweis zu Verwaltungsbauten: Ist die Anzahl Arbeitsplätze bis Projektabschluss nicht genau bekannt, kann mit den Richtwerten der Norm VSS 40 065 nach Geschossfläche (GF) gerechnet werden:
Richtwerte nach Geschossfläche GF | ||
|---|---|---|
| Nutzung | Anzahl Velo-P für Mitarbeitende pro 100 m2 GF | Anzahl Velo-P für Besucher pro 100 m2 GF |
| Kundenintensive Dienstleistungsbetriebe und Restaurants | 1 | 1.5 |
| Dienstleistungsbetriebe mit wenig Besucherverkehr | 1 | 0.25 |
| Verkaufsgeschäfte, Hotels, Freizeit-, Sport- und Kultureinrichtungen | 1 | Kann nur aufgrund der Nutzungsintensität bestimmt werden |
| Gewerbe und Industrie | 0.4 | 0.1 |
Korrektur: Der Richtwert für Besucher/innen bei kundenintensiven Dienstleisungsbetrieben ist im KB nicht korrekt. Es muss mit 3 Velo-Parkplätzen pro 10 Arbeitsplätzen gerechnet werden.
Hinweise zur Nutzerfreundlichkeit:
- Abstellplätze sind bequem erreichbar: Falls es aus baulichen Gründen nicht möglich ist, Velo-Abstellplätze fahrend oder mit einem velo-gängigen Lift zu erreichen, so sind in Absprache mit der Zertifizierungsstelle auch andere Lösungen möglich (z.B. kurze, nicht zu steile Rampe, die gut mit Velo und Anhänger begangen werden kann). Wichtig ist, dass die Velo-Abstellplätze für den Nutzenden bequem erreichbar sind. Für die Anforderungen kann die 80/20-Regel angewendet werden. Wenn 80% der Abstellplätze der Anforderung nachkommen, gilt diese als erfüllt.
- Langzeitabstellplätze sind überdacht: Um diese Anforderung zu erfüllen, muss die Aufteilung der Veloparkierung gemäss Kriterienbeschrieb eingehalten werden (70% Langzeitparkplätze in Bezug auf die Gesamtparkierung, Abweichungen von +/- 10% werden akzeptiert).
- Beispiel zu Messgrösse 2
Die Bewertung der Messgrösse 2 wird anhand eines Beispiels veranschaulicht.
Berechnung Erfüllungsgrad Minimalbedarf
| Nutzung | Nutzende | Berechnungsregel Minimalbedarf Velo-P | Einheit | Anzahl Einheiten (Annahme) |
|---|---|---|---|---|
| Wohnen | Bewohnende | 1 Velo-P pro Zimmer | Zimmer | 50 |
| Besuchende | ||||
| Verwaltung (Büro) | Mitarbeitende | 2 Velo-P pro 10 Arbeitsplätze | Arbeitsplätze | 12 |
| Besuchende | 0.5 Velo-P pro 10 Arbeitsplätze | |||
| Primarschule (Gebäudetyp 1) | Schüler/-innen | 1-3 Velo-P pro 10 Schüler:innen | Schüler:innen | 120 |
| Lehrkräfte | 2 Velo-P pro 10 Lehrkräfte | Lehrkräfte | 9 |
| Nutzung | Nutzende | Minimalbedarf Velo-P | Anzahl Velo-P effektiv (Annahme) | Minimalbedarf erfüllt |
|---|---|---|---|---|
| Wohnen | Alle | 50 | 45 | 90% |
| Verwaltung (Büro) | Mitarbeitende | 2.4 | 3 | 100% |
| Besuchende | 0.6 | |||
| Primarschule (Gebäudetyp 1) | Schüler/-innen | 24* | 25 | 97% |
| Lehrkräfte | 1.8 | |||
| Total | - | 78.8 | 73 | 92.6% |
| * Es wird ein Minimalbedarf von 2 Velo-Parkplätzen pro 10 Schüler/-innen angenommen. | ||||
Herleitung Nutzerfreundlichkeit
| Anforderung | Erfüllungsgrad (Annahme) |
|---|---|
| Abstellplätze bequem erreichbar | Alle Abstellplätze sind fahrend erreichbar |
| Abstellplätze angenehm nutzbar | Die Abstellplätze sind mit einzelnen Ausnahmen beleuchtet. Die Anforderungen an den Platzbedarf sind bei allen Abstellplätzen eingehalten. |
| Velorahmen bei offenen Abstellplätzen anschliessbar | Bei allen offenen Abstellplätzen ist der Velorahmen anschliessbar. Die Parkiersysteme sind Velopfosten und Pedalhalter. |
| Langzeitabstellplätze sind überdacht | Alle Langzeitabstellplätze sind überdacht |
| Total | Nutzerfreundlichkeit ist erfüllt |
Resultierende Punkte Messgrösse 2
| Kriterium | Ausprägung |
|---|---|
| Erfüllungsgrad Minimalbedarf Velo-P | 92.6% |
| Nutzerfreundlichkeit | ja |
| Messgrösse 2 | 1 Punkt |
Messgrösse 3: Mobilitätsmanagementmassnahmen zur MIV-Reduktion
Unterscheidung der geforderten Nachweisdokumente:
- Mobilitätskonzept mit Massnahmenliste: Konzept mit einer Liste von möglichen Massnahmen.
- Liste der zur Umsetzung vorgesehenen Massnahmen: Liste mit den effektiv geplanten Massnahmen. Die Liste muss nicht alle Massnahmen des Konzepts enthalten und kann auch neue (nicht im Konzept beschriebene) Massnahmen umfassen.
Punkt 1: Sind keine Personenwagenabstellplätze für Bewohnende vorgesehen, gilt die folgende Massnahme als erfüllt:
- Keine Abnahmepflicht für Mietende von Personenwagenabstellplätze: Der Nachweis hat im Mobilitätskonzept zu erfolgen. Darin muss aufgezeigt werden, dass Mietende von Wohnungen / Geschäftsräumen nicht verpflichtet werden einen Personenwagenabstellplatz zu mieten bzw. die Personenwagenabstellplätze nicht in den Wohnungs- / Geschäftsmietverträgen inkludiert sind. Es müssen separate Mietverträge für Wohnungen bzw. Geschäftsräume und Personenwagenabstellplätze vorhanden und abschliessbar sowie auch separat kündbar sein.
Punkt 2: Kostendeckende Mietpreise für Personenwagenabstellplätze: Als Nachweis muss im Minimum eine Vollkostenrechnung der Parkplätze (in CHF/Monat/PP) eingereicht werden, die mindestens die folgenden Elemente aufzeigt:
- Erstellungskosten
- Amortisation der Erstellungskosten
- Kosten für Betrieb/Unterhalt inkl. Kontrolle
ggf. auch Landerwerbskosten
Punkt 9: Der für das Serviceangebot einzuplanende Platz kann nicht als Standardwert definiert werden, da er stark vom geplanten Angebot abhängt. Es ist je Angebot nachzuweisen, dass der Platz ausreichend ist. Der Punkt gilt nur als erfüllt, wenn das Angebot auch wirklich sinnvoll, umgesetzt und angeboten wird. Beispielsweise ist die Zurverfügungstellung von Duschen, Umkleidekabinen, etc. nur für Zweckbauten (Verwaltung, Schulbauten) anrechenbar, da diese bei reinen Wohnbauten sowieso vorhanden sind. Die alleinige Zurverfügungstellung des Platzes reicht nicht für die Erfüllung dieser Anforderung. Andere Massnahmen können geltend gemacht werden, wenn nachgewiesen wird, dass durch sie eine Reduktion der Fahrleistung erreicht werden kann.
Punkt 10: Mietvertragliche Regelungen sollen die folgenden Punkte beinhalten:
- Verpflichtung von autofreien Haushalten, keinen Parkplatzbedarf am Wohnort (inkl. Umkreis von 300m) auszulösen. Gilt auch für alle Mitbewohnenden.
- Ein Verstoss gegen die Verpflichtung stellt eine Verletzung des Mietvertrags dar.
- Folgen: Verwarnung, Wiederherstellung vertragsgemässer Zustand, Ausnahmegesuch oder Kündigung.
Als mögliche griffige Kriterien zur Vergabe von Personenwagenabstellplätzen beziehungsweise Parkierungsberechtigungen können sein:
- Personenbezogen
- z. B. Hierarchie
- z. B. Frauen
- z. B. Mobilitätseinschränkung
- z. B. zwingender Fahrzeugbedarf zur Berufsausübung (Taxifahrende, Schichtarbeitende etc.)
- Zumutbarkeit (nicht = Bereitschaft) ÖV-Nutzung (≤ 30 Minuten ist gut zumutbar, Reisezeit ÖV ≤ 2x Reisezeit MIV ist zumutbar)
- zugelost über Zufallsgenerator (z.B. jährliche Zulosung)
336 Elektromobilität
Kann nachgewiesen werden, dass es im Projektperimeter keine Parkplätze geben wird, wird dieses Kriterium auf N/A gesetzt. Existieren hingegen bereits Parkplätze, werden diese bei der Bewertung mitberücksichtigt.
Messgrösse 1: Ladeinfrastruktur MIV
Die Punktevergabe wurde zwischen SNBS-Hochbau und SNBS-Areal harmonisiert. Es gelten neu folgende Abstufungen, wobei die Anforderungen der jeweils geringeren Stufe immer mitgelten:
| Punkte | Anforderung |
|---|---|
| Nutzung "Wohnen" | |
| 5 | Ausbaustufe C für 100% (Zielwert C) |
| 4 | Ausbaustufe B für ≥ 80% (Zielwert B), Ausbaustufe C für ≥ 60% (Minimalwert C) |
| 3 | Ausbaustufe B für ≥ 80% (Zielwert B) |
| 2 | Ausbaustufe B für ≥ 60% (Minimalwert B) |
| 1 | Ausbaustufe A für 100% |
| Übrige Nutzungen | |
| 5 | Ausbaustufe C2 für 20% |
| 4 | Ausbaustufe C1 für 20% |
| 3 | Ausbaustufe B für 60% |
| 2 | Ausbaustufe B für 20% |
| 1 | Ausbaustufe A für 100% |
Hinweise zur Interpretation:
- Der Anteil an mit Ladeinfrastruktur ausgebauten Parkplätzen bezieht sich auf die Nutzerparkplätze. Für Kurzzeitparkplätze (Kunden, Besucher, Lieferanten, etc.) gelten keine Anforderungen.
- Für Aussenparkplätze gelten dieselben Anforderungen, sofern diese nicht als Kurzzeitparkplätze genutzt werden.
- Ladestationen sollen erst betriebsbereit installiert werden, wenn eine entsprechende Fahrzeugflotte vorhanden ist.
Messgrösse 2: Bidirektionale Ladeinfrastruktur
Ein weiterführendes Merkblatt gibt es bei EKZ.
Hinweis: Bezieht sich nur auf vollständig installierte Ladestationen.
341 Biodiversität
Messgrösse 1: Vernetzung, Förderung und Schutz von Flora und Fauna
Punkt 5: Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) hat eine Vollzugshilfe zur Vermeidung von Lichtemissionen herausgegeben. Auf Seite 18 werden in einem 7-Punkte-Plan die Grundsätze zur Begrenzung von Lichtemissionen dargestellt. Weiter steht auch ein Merkblatt für die Gemeinden zu Verfügung.
Messgrösse 2: Lebensräume und Artenvielfalt
Rasen und Sportrasen sind keine naturnahen Lebensräume.
Einheimische Pflanzenarten: Einerseits wird auf invasive Neophyten und andererseits auch auf Arten aus Übersee bzw. anderen Kontinenten (gleich "exotisch") verzichtet. Letztere Arten sind in der Regel schlechter an unsere Bedingungen (Fauna, Schädlinge, Krankheiten, etc.) angepasst und können damit nicht den gleichen ökologischen Wert aufweisen (in der Regel). Arten z.B. aus dem Balkan wären damit möglich, auch wenn sie nicht einheimisch sind. Mindestens 80% der gesetzten Pflanzen müssen einheimisch und standortgerecht sein.
Flachdächer müssen als potenzielle Flächen miteinbezogen werden. Hingegen dürfen Flächen von Satteldächern aus der Betrachtung herausgenommen werden.
Sind PV-Anlagen auf Dachflächen vorgesehen, gelten sie nur dann als naturnahe Lebensräume, wenn die PVA mit einer Begrünung kombiniert wird.
Bäume dürfen im Umfang der Kronenfläche mit eingerechnet werden, unabhängig von ihrem Standort (Wiese, Rasen oder Teerfläche). Unabhängig von der Bodenbeschaffenheit leisten sie einen wertvollen Beitrag zur Förderung der Artenvielfalt. Wenn der Baum zusätzlich auf einer naturnahen Wiese steht, kann diese Fläche ebenfalls miteingerechnet werden – in diesem Fall wird also doppelt gezählt.
Wertvolle Umsetzungshinweise werden hier gegeben:
- https://www.stadt-zuerich.ch/ted/de/index/gsz/beratung-und-wissen/wohn-und-arbeitsumfeld/dachbegruenungen0.html
- https://www.stadt-zuerich.ch/content/dam/stzh/hbd/Deutsch/Hochbau/Weitere%20Dokumente/Fachstellen/Nachhaltiges-Bauen/Planungshilfen-Werkzeuge/Biodiversitaet/Dachbegruenung-Checkliste.pdf
- https://www.zh.ch/de/umwelt-tiere/umweltschutz/umweltpraxis/definitionsseite/2020/97/zup097_2020_a2330_dachbegruenungzuerich-pdf.html
Alternativ kann zur Bewertung über die Messgrössen 1-4 mit der Anwendung des Tools "BioValues" (Startseite – BioValuesᵀᴹ) bewertet werden. In diesem muss das gesamte Kriterium 341 "Biodiversität" bewertet werden. Einzelne Messgrössen können nicht ersetzt werden.
BioValues bewertet die Biodiversität im Siedlungsraum anhand von acht Indikatoren (Biotopflächenfaktor BFF; Grundlagen Biodiversitätsförderung, Lebensraum- und Strukturvielfalt, Erhalt von Naturwerten, Lebensraumvernetzung, Bepflanzung, Erstellungs- und Unterhaltspflege, Naturerlebnis und Interaktion). In BioValues werden für jeden der acht Indikatoren projektabhängige Minimalanforderungen sowie eine erreichte Punktzahl ausgewiesen. Für die Gesamtbewertung werden die Punkte der einzelnen Indikatoren addiert.
Für eine Bewertung des Kriteriums Biodiversität mit dem BioValues-Tool müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Für die Noten 4 oder 5 dürfen maximal 2 Indikatoren von BioValues nicht die Minimalanforderungen erfüllen.
- Für die Note 6 im müssen alle Indikatoren die Minimalanforderungen erfüllen.
Die Notenvergabe für das Kriterium Biodiversität im SNBS ergibt sich aus den erreichten Punkten sowie den notwendigen Minimalanforderungen in BioValues (Quotient Gesamtbewertung BioValues =Erreichte Punke gesamt / Minimalanforderung gesamt) Folgende Aufteilung wird angewandt:
| Quotient Gesamtbewertung BioValues | Note SNBS Kriterium 341 Biodiversität |
|---|---|
| < 1 | Nicht anwendbar |
| 1 - 1.25 | Note 4 |
| 1.26 – 1.5 | Note 5 |
| > 1.5 | Note 6 |
Die Bewertung muss mit folgenden Nachweisen belegt werden:
Vorprüfung:
- BioValues-Bericht
Nachweis PZ (Vorprojekt):
- BioValues-Bericht
- Umgebungsplan mit markierten Bäumen und Lebensräumen aus Indikator 3 "Lebensraum- und Strukturvielfalt"
- Liste der Pflanzenarten
Nachweis DZ:
- Aktualisierte Dokumente (BioValues-Bericht, Umgebungsplan mit Markierungen, Pflanzenliste)
- Fotos zu Indikator 3 "Lebensraum- und Strukturvielfalt"
Die Bewertung mit BioValues ist vorläufig in die Anwendungshilfe aufgenommen, eine Evaluation ist Anfang 2026 geplant.
Messgrösse 3: Gehölzbestand
Hinweis zur Bewertung von bestehendem Baumbestand: Der bestehende Bestand wird zusammen mit den neu gepflanzten Bäumen betrachtet. Weist der bestehende Bestand bereits mehr als 30 % derselben Art auf, können keine neuen artgleichen Bäume gepflanzt werden. Der Erhalt des Baumbestandes wird aber höher gewertet als die 30 %-Klausel, d.h. dass bei dieser Art dies nicht als Überschreitung des Maximalwertes betrachtet wird.
342 Wasser
Die Messgrössen 2, 3 und 5 sind nach dem Vorgabekatalog Minergie-ECO auszuführen und nachzuweisen. Falls eine Zertifizierung nach Minergie-ECO erfolgt, ist für die Ausschlusskriterien eine Kopie des entsprechenden Minergie/-P/-A/-ECO-Zertifikats ausreichend. Für die restlichen Kriterien reicht der ECO-Prüfbericht als Nachweis.
Messgrösse 1: Verdunstung, Versickerung und Retention
Hinweis zu Fall 2 "Oberirdische Retention": Eine Photovoltaik-Anlage schliesst die oberirdische Retention durch Dachbegrünung nicht aus. Zur Klärung sollte ein Spezialist beigezogen werden.
Messgrösse 2: Biozide
PZ: Selbsteinschätzung in Label-Plattform begründen.
Messgrösse 3: Schwermetallhaltige bewitterte Bauteile
PZ & DZ: Minergie-ECO Ausschlusskriterium: muss zu 100 % erfüllt werden. Nachweise, Pläne und Auszüge wie gefordert hochladen.
Bauteile ausserhalb der Gebäudehüllfläche wie Velounterstände müssen nicht berücksichtigt werden.
Messgrösse 4: Regenwassernutzung
Werden Trocken- oder Trenntoiletten als Toilettensysteme eingesetzt, werden 0.5 Punkte erreicht.
Messgrösse 5: Wassersparende Apparate und Armaturen
Werden Trocken- oder Trenntoiletten als Toilettensysteme eingesetzt, gilt diese Messgrösse als erfüllt. Dies, weil ca. 30 % des Trinkwasserverbrauchs einer Person für die Toilettenspülung aufgewendet wird und eine maximale Reduktion des Wasserverbrauchs zu diesem Zweck zu einem erheblichen Wasserspareffekt führt.