5.4 Zertifizierung von Erneuerungen
5.4.1 Modernisierung in Etappen
Modernisierungen in Etappen sind in Absprache mit der zuständigen ZS innerhalb von 5 Jahren möglich. Werden relevante Aspekte, wie z.B. der Ersatz fossiler Brennstoffe, erst am Ende der Modernisierung umgesetzt, muss die Umsetzung verbindlich nachgewiesen sowie ein Terminplan mit entsprechenden Massnahmen vorgelegt werden, damit eine Bestätigung der geprüften Kriterien ausgestellt werden kann. In der Kommunikation gelten die Bedingungen analog "Verwendung nach Antragseinreichung SNBS-Hochbau".
Die maximale Dauer einer Etappierung bei Sanierungen liegt bei 5 Jahren.