3.3 Zertifizierungsgebühren
3.3.1 Ordentliche Gebühren
Die SNBS-Zertifizierung ist kostenpflichtig. Die ordentlichen Gebühren gelten für das Gebäude (thermische Gebäudehülle). Sie werden anteilmässig vor der provisorischen Zertifizierung (PZ) bzw. der definitiven Zertifizierung (DZ) in Rechnung gestellt. Zusatzaufwände werden zum Zeitpunkt der Leistungserbringung in Rechnung gestellt. Die Gebühren beinhalten:
- Die Projektprüfung für das provisorische Zertifikat im üblichen Rahmen inkl. einer Nachforderungsrunde
- Die Projektprüfung für das definitive Zertifikat im üblichen Rahmen inkl. einer Nachforderungsrunde
- Provisorisches und definitives Zertifikat (ein Zertifikat pro Gebäudeadresse)
- Plakette (eine Plakette pro Gebäudeadresse)
- Allfällige Stichprobenkontrolle auf der Baustelle (inkl. Reisezeit und Spesen)
- Auswertungsgespräche nach PZ und DZ (optional bei Bedarf)
Nicht in der ordentlichen Gebühr enthalten sind die Kosten für die Prüfung des Kriteriums 112 Städtebau und Architektur. Kostenfrei ist lediglich der Weg A - Wettbewerb nach SIA 142/143.
Die Gebühren gelten bei Projekten mit Laufzeiten von über 3 Jahren ab Unterzeichnung des Antrags für die provisorische Zertifizierung als indexiert. Massgebend sind die Preisänderungen infolge Teuerung gemäss Vertragsnorm SIA 126. Als "Stichtag" gilt das Datum der Einreichung des Antrags zur provisorischen Zertifizierung. Als Jahr der Leistungserbringung gilt das Jahr der provisorischen, bzw. definitiven Zertifizierung. Eine Erhöhung der Gebühren kann nur geltend gemacht werden, wenn die Preisänderung mehr als 5 % beträgt.
Alle weiteren Leistungen der Zertifizierungsorganisation über den üblichen Umfang hinaus (bspw. Zusatzaufwände für weitere Nachforderungen, Projektänderungen oder Beanstandungen) sind nicht in den Gebühren enthalten und werden nach Vorankündigung der Zertifizierungsorganisation im Sinne eines Zusatzaufwands nach Aufwand zu CHF 140.-/Stunde in Rechnung gestellt.
Bei Rückzug, Abbruch, Rückweisung oder Einstellung des Zertifizierungsverfahrens wird der bis zum Zeitpunkt des Rückzugs, der Rückweisung und der Einstellung entstandene Aufwand, mindestens aber 50 % der entsprechenden ordentlichen Gebühr je Zertifizierungsprüfung, verrechnet.
Die Gebühren sind, wo nicht anders vermerkt, exkl. MwSt. aufgeführt. Sie sind zahlbar in der Landeswährung (CHF), netto, wo nicht anders vermerkt, innert 30 Tagen ab Rechnungsstellung. Auf ausstehenden Gebührenforderungen kann eine Mahngebühr verrechnet werden.
Ordentliche Gebühren Zertifizierung SNBS-Hochbau (CHF, exkl. MwSt.)
| Gebäudekategorie / EBF | < 5'000 | > 5'000 < 20'000 | > 20'000 < 30'000 | > 30'000 |
|---|---|---|---|---|
| Wohnen | 16'500 | 21'500 | 28'000 | 35'000 |
| Verwaltung/Schule | 17'500 | 23'500 | 30'000 | 40'000 |
| Mischbauten | 22'500 | 31'500 | 40'000 | 50'000 |
| Zuschlag* für Erdgeschossnutzung | 3'000 | 4'000 | 5'500 | 7'000 |
| * Bei komplexen Erdgeschossnutzungen kann ein Zuschlag verrechnet werden. | ||||
Projekte mit Etappierungen
Bei einer Zertifizierung, welche in Etappen durchgeführt wird, wird ein Zuschlag von CHF 2'000.- pro Zwischenschritt in Rechnung gestellt.
Gebäude mit mehreren Gebäudeadressen
Bei einem Gebäude mit mehreren Hausnummern gilt die EBF des gesamten Gebäudes für die Berechnung der Gebühren. Enthalten ist das Zertifikat/Plakette für die erste Hausnummer. Jedes weitere Zertifikat (pro Eingang mit eigener Hausnummer wird ein Zertifikat/Plakette vergeben) wird mit einer Bearbeitungspauschale von je Fr. 400.- in Rechnung gestellt.
3.3.2 Reduktion der ordentlichen Gebühr
Doppelzertifizierung SNBS-Hochbau/SNBS-Areal
Werden auf einem SNBS-Areal Gebäude nach SNBS-Hochbau zertifiziert, so werden auf diese 50 % Rabatt gewährt, sofern die Gebäude nicht bereits von einem Ensemble-Rabatt profitieren. Das Areal hingegen erhält keinen Rabatt – einzige Ausnahme ist, wenn die Gebäude bereits erstellt worden sind und zu 100 % verrechnet wurden, wird der Gebäuderabatt (mindestens 50 % auf das Gebäude) auf die Gebühren des Areals übertragen.
Doppelzertifizierung Minergie/Minergie-P/Minergie-A
Wird das Projekt gleichzeitig nach einem der Baustandards Minergie, Minergie-P oder Minergie-A zertifiziert, so wird ein Rabatt von 20 % auf die ordentlichen Gebühren gewährt.
Doppelzertifizierung Minergie-ECO/Minergie-P-ECO/Minergie-A-ECO
Wird das Projekt gleichzeitig nach einem der Baustandards Minergie-ECO, Minergie-P-ECO oder Minergie-A-ECO zertifiziert, so wird ein Rabatt von gesamthaft 40 % (20 % für Minergie/-P/-A und 20 % für ECO) auf die ordentlichen Gebühren gewährt.
Doppelzertifizierung WBS
Wird das Projekt gleichzeitig nach dem Wohnungs-Bewertungs-System WBS des Bundesamts für Wohnungswesen beurteilt und erhält ein Fonds de Roulement-Darlehen, so wird ein Rabatt von gesamthaft 10 % auf die ordentlichen Gebühren gewährt. Dieser entfällt jedoch, wenn die WBS-Kriterien nicht erfüllt respektive umgesetzt werden.
Ensemble
Bei Arealen mit Gebäuden mit derselben Nutzung/Bautypologie/Materialisierung und Zielgruppe, wird das erste Gebäude nach den ordentlichen Gebühren verrechnet. Für die weiteren Gebäude werden, abhängig von deren Ähnlichkeit, Rabatte von 25 % bis 75 % gewährt.
3.3.3 Zusätzliche Leistungen
Folgende Leistungen sind nicht in den ordentlichen Gebühren enthalten:
Vorprüfung
Bei Bedarf kann vor der Antragseinreichung eine Vorprüfung durch die Zertifizierungsstelle durchgeführt werden. Diese wird in Absprache mit der Zertifizierungsstelle nach Aufwand verrechnet.
Erstellung des Nachweises für das Kriterium 112 "Städtebau und Architektur"
Für das Kriterium 112 wird ein qualitätssicherndes Verfahren verlangt. Der Nachweis für die städtebauliche und architektonische Qualität kann mit einem Wettbewerbs- oder Studienauftragsverfahren nach SIA 142:2009 oder SIA 143:2009 erstellt werden (vgl. Kriterienbeschrieb SNBS-Hochbau für die detaillierten Anforderungen). Alternative Verfahren werden nach Offerte verrechnet.