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4.6  Definitives Zertifikat

 

4.6.1 Antragsformular def. Zertifizierung erstellen

Ab dem Status "Provisorisch" kann das Antragsformular für die definitive Zertifizierung erstellt werden (Button "Antragsformular def. Zertifizierung erstellen/aktualisieren" im roten Bereich). In diesem Prozess werden die Angaben der für die Zertifizierung verantwortlichen Personen/Institutionen überprüft und die Adressen der Gebäude bei Bedarf vervollständigt.

Das Antragsformular wird automatisch erstellt und heruntergeladen. Falls das Antragsformular nicht automatisch erstellt wurde, so kann es unter "Zertifizierung" > "Zertifizierungsdokumente" heruntergeladen werden. 

Bei Bedarf kann das Antragsformular aktualisiert werden.

 

4.6.2  Antragsformular unterschreiben und Antrag zur def. Zertifizierung einreichen

Das Antragsformular ist zu unterschreiben und als gescanntes Dokument im Format PDF im Schritt der Einreichung oder unter  "Zertifizierung" > "Zertifizierungsdokumente" > "Unterzeichnete Antragsformulare" wieder hochladen. 

Sobald Sie alle nötigen Zertifizierungsdokumente hochgeladen haben, können Sie den Antrag zur def. Zertifizierung einreichen. Klicken Sie dazu auf den Button "Antrag zur def. Zertifizierung einreichen" in der roten Box. 

Abweichungen gegenüber den Angaben für die prov. Zertifizierung sind der Zertifizierungsstelle zu melden und im Nachweis die nötigen Anpassungen vorzunehmen. Die Zertifizierungsstelle kann Aufwände der erneuten Prüfung als Zusatzaufwände in Rechnung stellen. Den Antragstellenden ist bewusst, dass Falschangaben im Rahmen des Zertifizierungsverfahrens strafrechtliche Folgen, insbesondere wegen Falschbeurkundung (Art. 253 StGB), haben können.
 

Zertifizierung in Etappen

Die Zertifizierung in Etappen kann nur dann erfolgen, wenn in einer Zertifizierung, mehrere Gebäude zertifiziert werden. Auf Gebäude mit lediglich mehreren Gebäudeadressen trifft dies nicht zu.

Die Etappierung kann bei der definitiven Zertifizierung mittels des Buttons im roten Balken auf der Übersichtsseite der Zertifizierung eingeleitet werden.

 

4.6.3  Antragsformular unterschreiben

Weitere Informationen zum Antrag finden Sie in Kapitel 4.3.

 

4.6.4  Prüfung

Nach Abschluss des Bauvorhabens reicht die Antragstellerin/der Antragsteller den Antrag zur definitiven Zertifizierung mit den erforderlichen Ergänzungen im Nachweis und Dokumenten ein. Im Antrag bestätigt die Antragstellerin/der Antragsteller mit Unterschrift rechtsverbindlich, das Gebäude gemäss der bei Einreichung des Antrags zur provisorischen Zertifizierung und den allfällig nachträglich gelieferten Angaben ausgeführt zu haben.

Die Einhaltung der Anforderungen des jeweiligen Minergie-Baustandards wird aufgrund der eingereichten Unterlagen mittels technischer Plausibilitätskontrolle überprüft. Die Prüfung beschränkt sich auf die Inhalte der Reglemente von Minergie. Zu einer vollständigen Überprüfung bzw. Nachrechnung der gelieferten Angaben ist die Zertifizierungsstelle nicht verpflichtet. Die Zertifizierungsstelle übernimmt keine Pflicht zur Kontrolle der Qualität der Planungsarbeiten und Ingenieurdienstleistungen. Bei Unklarheiten, fehlenden oder falschen Angaben wird die zuständige Person mittels Nachforderung (siehe Kapitel 4.5) durch die Zertifizierungs-/Prüfstelle kontaktiert. Für das Erledigen der Nachforderung wird eine Frist gesetzt. Die Zertifizierungsstelle kann zur technischen Plausibilisierung zusätzliche Angaben einfordern. Erfolgt die Erledigung der Nachforderungen nicht innerhalb von drei Monaten, kann das Zertifizierungsverfahren eingestellt werden. 

 

4.6.5  Ausstellung Zertifikat

Verläuft die Prüfung positiv, wird den Antragstellenden das definitive Zertifikat und die Plakette ausgestellt. Diese enthalten die Registrationsnummer sowie Angaben zum Baustandard. Das Zertifikat enthält zusätzlich die Version des Baustandards, nach dem das Gebäude zertifiziert wurde. 

Die erfolgreiche definitive Zertifizierung wird per Benachrichtigung gemeldet.