220.07 Schwer trennbare Kunststoffbeläge und -abdichtungen
Vorgabenbeschrieb
Auf die Verwendung von Kunstharzfliessbelägen, Kunstharzmörtelbelägen und Abdichtungen aus Flüssigkunststoffen wird verzichtet.
Nachweisbeispiel
Als Nachweis können folgende Dokumente phasengerecht erwartet werden (Auszug Vorgabenkatalog Zusatz ECO, Version 2023.1):

Anhand eines Materialkonzepts kann schnell festgestellt werden, ob und in welchem Umfang schwer trennbare Kunststoffbeläge vorgesehen sind. Handelt es sich nur um kleine Flächen (weniger als 20% aller Bodenbeläge) und Anschlüsse (keine grossflächigen Verklebungen) gilt die Vorgabe als erfüllt.
Besonders kritisch sind grossflächig verklebte Systemaufbauten, bei denen mehrere Schichten mit Kunstharzen oder Flüssigkunststoffen dauerhaft verbunden sind. Diese erschweren eine sortenreine Trennung und führen im Rückbau häufig zu Mischabfällen und sollten auf ein Minimum reduziert werden.
Beispiele
Beispiel 1: Auszug Baubeschrieb – auf die Verwendung der schwer trennbaren Kunststoffbeläge und -abdichtungen wird verzichtet, Alternativen werden definiert:

Im Baubeschrieb sollten die gewählten alternativen Belagssysteme (z.B. mechanisch befestigte Beläge, lose verlegte Systeme, reversible Klebetechniken) explizit benannt werden. So ist ersichtlich, dass auf schwer trennbare Beläge bewusst verzichtet wurde.
Beispiel 2: Farb- und Materialkonzept (es sind die vorgesehenen Materialarten (links) und deren Mengen (Grundrissschema rechts) aufgeführt. Diese lassen einen erhöhten Aufwand beim Rückbau annehmen - Bodenbeläge wie Hartbeton, keramische Platten oder Kautschuk können zudem nach dem Rückbau nicht mehr wiederverwendet werden. Recycling wird hier durch die Materialwahl und die Art des Verbundes erschwert.

Für die ECO-Bewertung ist hilfreich, wenn Flächenanteile der unterschiedlichen Boden- und Abdichtungssysteme tabellarisch zusammengefasst und hinsichtlich Trennbarkeit und Wiederverwendbarkeit kurz beurteilt werden.