10.1 Erläuterungen zum Reglement für Zweckbauten
10.1.1 Beleuchtung
Die Minergie Anforderungen an die Beleuchtung orientieren sich an der SIA 387/4 (Elektrizität in Gebäuden – Beleuchtung). Gebäude > 1’000 m2 EBF haben analog MuKEn 14 die Pflicht, einen Beleuchtungsnachweis zu erbringen. Kann ein Beleuchtungsnachweis zum Zeitpunkt der Antragstellung aufgrund von unbekanntem Mieterausbau noch nicht erstellt werden, kann der Nachweis auch ohne Beleuchtungsnachweis erstellt werden. Der Beleuchtungsnachweis ist dann im Zuge der definitiven Zertifizierung nachzureichen. Gebäude < 1'000 m2 können grundsätzlich mit Standardwerten gerechnet werden, welche durch Effizienzmassnahmen reduziert werden können.
Benötigte Grundlagen zur Nachweiserstellung
- Grundrisspläne des Gebäudes
- Liste der Räume (Raumbuch mit Flächen, Nutzungen und Tageslichtsituation)
- Liste der eingesetzten Leuchten (Typologie, Leistungen, lichttechnische Kennwerte)
- Liste der eingesetzten Lichtsteuerungen (Präsenzmelder, Tageslichtsensoren)
- Optional aber hilfreich: Beleuchtungssimulation mit ReluxSuite oder Dialux. Beide Tools sind kostenlos.
Zusammenarbeit und Nachweiserstellung
Der Elektro- oder Beleuchtungsplaner ist üblicherweise zuständig für die Erstellung des Energienachweises der Beleuchtung. Wichtig ist, dass die verschiedenen Einflussfaktoren von den am Bauprozess beteiligten Personen (Bauherr, Architekt, Lieferant, Planer) vorgängig diskutiert und abgestimmt werden.

Die Erfüllung der Anforderungen ist ein iterativer Prozess. Nach der ersten Berechnung der Energiebilanz werden die Anforderungen häufig nicht erfüllt. Durch Hinterfragung der Vorgaben und Wahl besserer Produkte kann der Energiebedarf für die Beleuchtung meist deutlich gesenkt werden.
Einflussfaktoren auf den Elektrizitätsbedarf für Beleuchtung
- Helligkeit die Räume (Materialen, Farbgebung)
- Helligkeit der Einrichtungsgegenstände
- Grösse der Fenster in Bezug auf die Bodenfläche
- Transmissionsgrad der eingesetzten Fenster
- Art des Sonnenschutzes (Lamellen, Markisen, Helligkeit)
- Art der Sonnenschutzsteuerung (automatisch, manuell)
- Typologie der Leuchten (direkt oder indirekt, eng oder breit strahlend)
- Positionierung der Leuchten im Raum
- Effizienz der eingesetzten Leuchten (zwischen 10 und 140 Lumen pro Watt!)
- Lichtsteuerung für Präsenz und Abschaltverzögerung
- Lichtsteuerung für Tageslichterfassung
- Einregulierung nach Inbetriebnahme
«Inbetriebnahme und Optimierung»
Durch zwei einfache Massnahmen kann der Energieverbrauch von Beleuchtungsanlagen im Betrieb gegenüber der üblichen «Standardlösung» deutliche gesenkt werden:
Leuchten mit Dali-Betriebsgeräten
Jede LED-Leuchte benötigt ein Betriebsgerät. Dali-Geräte ermöglichen die Dimmung der Beleuchtung und sind kaum teurer als Standard Betriebsgeräte. In der Praxis erzeugen viele neue Beleuchtungsanlagen deutlich zu hohe Beleuchtungsstärken. Wenn Dali-Betriebsgeräte eingesetzt werden, kann das Beleuchtungsniveau bei der Inbetriebnahme auf die richtigen Werte nachjustiert werden. Damit lassen sich häufig zusätzliche Energie-Einsparungen bei der Beleuchtung von 20 % bis 40 % erreichen. Wichtig ist, dass die Dali-Geräte untereinander so vernetzt sind, dass die Einregulierung der Beleuchtungsstärke zentral (und nicht bei jeder Leuchte einzeln) vorgenommen werden kann.
2. Nachlaufzeiten der Präsenzmelder (PIR) reduzieren
Bei früheren Installationen mit Leuchtstofflampen waren Nachlaufverzögerungen von 15 Minuten und mehr üblich; d.h. wird von einem Sensor während min. 15 Minuten keine Bewegung in einem Raum detektiert, schaltet das Licht aus. In der Praxis führte diese Nachlaufverzögerung dazu, dass die Beleuchtung in vielen Nutzen praktisch gar nicht mehr abschaltete.
Bei LED-Leuchten können deutlich kürzere Nachlaufzeiten eingestellt werden, da keine Aufwärm- und Abkühlungszeiten notwendig sind.
- Verkehrszonen (Korridore, Treppenhäuser, etc.): max. 2 Minuten
- Hauptnutzungen (Büro, Schulzimmer, etc.): max. 5 Minuten
Der Energieverbrauch bei der Beleuchtung lässt sich um weitere 20 % bis 30 % senken.

10.1.2 Geräte
Die Berechnung der Minergie-Kennzahl bei den Geräten basiert auf dem Merkblatt SIA 2056.
10.1.3 Allgemeine Gebäudetechnik
Die Berechnung der Minergie-Kennzahl bei der allgemeinen Gebäudetechnik (AGT) basiert auf dem Merkblatt SIA 2056.
Der allgemeinen Gebäudetechnik sind gemäss Merkblatt SIA 2056 folgende Elektroverbraucher zugeordnet:
- Gebäudeautomation
- Beschattungsanlagen
- Elektrische Tore, Schiebetüren, Drehkreuze
- Notlicht-, Brandmelde- und Brandvermeidungsanlagen (Safety-Anlagen)
- Zutrittskontrollen, Einbruchmeldeanlagen, Videoüberwachungsanlagen (Security-Anlagen)
- Inhouse Mobilfunk
- Trafos, Schaltgerätekombinationen, USV-Anlagen, Diesel Netzersatzanlagen
- Aufzüge, Rolltreppen
- Ladestationen für Elektrofahrzeuge
- Parkuhren
Zusätzlich ist die Hilfsenergie für Heizung und Warmwasser (z.B. Umwälzpumpen) ebenfalls in der AGT enthalten.
Die Hilfsenergie für die Lüftung ist hingegen nicht in der AGT enthalten und ist im Nachweis unter Gebäudetechnik zu erfassen.