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13.4 Häufige Fragen und Problemfälle

13.4.1 Mess-/Planungswerte vergleichbar? 

Frage: Können die Messwerte mit den Planungswerten aus dem Minergie-Nachweis verglichen werden?

Antwort: Wird das Monitoring mit einem zertifizierten Systemanbieter durchgeführt, so besteht die Möglichkeit, die Schnittstelle zur Minergie-Datenbank zu nutzen und sich Plan- und Messwerte zu vergleichen. Das ist ein freiwilliges Zusatzangebot, das Monitoring+.

Die Planwerte aus dem Nachweis basieren in der Regel auf Standardnutzungsdaten und Standard-Referenzjahren nach SIA. Daher können sich diese Werte teils deutlich von den tatsächlichen Verbrauchsdaten unterscheiden. Aus diesem Grund besteht bei der Auswertung des Monitoring+ für den Eigentümer, resp. Betreiber die Möglichkeit, mit einigen Angaben zur Nutzung des Gebäudes die Plandaten zu plausibilisieren. Dabei werden Einflüsse wie Wohnungsleerstand, Anzahl Personen, Innenraumtemperatur etc. in der Auswertung berücksichtigt. Ausserdem findet eine Klimakorrektur statt, um die Abweichungen zwischen Berechnungs-Referenzjahr und tatsächlichen Klimadaten zu bereinigen. 

Beim Vergleich zwischen Mess- und Plandaten muss also jede Vergleichsgrösse individuell betrachtet und deren Aussage geprüft werden. Grosse Abweichungen müssen in jedem Fall kritisch betrachtet werden und bilden die Grundlage, Fehlfunktionen zu erkennen und Optimierungen vorzunehmen. Ausserdem wird durch diesen Vergleich auf den Umgang mit Energie im Alltag sensibilisiert.

 

13.4.2 Nutzen Messung Energieflüsse 

Frage: Welchen Nutzen hat das Messen von Energieflüssen? 

Antwort: Um ein umfassendes Energiemonitoring durchzuführen, müssen die Energieflüsse zunächst einmal erfasst werden. Durch Auswerten dieser Daten können Fehlfunktionen erkannt werden und später als Grundlage für eine Betriebsoptimierung dienen.

 

13.4.3 Wärmemessung und EN-103 Vorgaben

Frage: Gemäss EN-103 (Energienachweis Heizungs- und Warmwasseranlagen) kann auf eine Heizwärmeverbrauchsmessung verzichtet werden, wenn die spezifische Wärmeleistung < 20 W/m2EBF beträgt oder eine Minergie-Zertifizierung vorgesehen ist. Bedeutet dies auch, dass im Monitoring auf Heizwärmezähler verzichtet werden kann?

Antwort: Der Verzicht auf die Heizwärmemessung bezieht sich auf die verbrauchsabhängige Heiz- und Warmwasserkostenabrechnung, das bedeutet, dass auf die Wärmemessung pro Wohneinheit verzichtet werden kann. Minergie fordert ohnehin keine wohnungsscharfen Messungen der Wärme. Die Messung der gesamten Nutzwärme gemäss Kapitel 13.1 ist davon nicht betroffen und ist, sofern das Gebäude > 1'000m2 EBF ist, immer durchzuführen.