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13.1 Erläuterungen zum Reglement

Das Energie-Monitoring gibt dem Nutzenden eine Rückmeldung über sein Gebäude und bildet die Grundlage für einen Betrieb ohne Energieverschwendung, gegebenenfalls einer Betriebsoptimierung. In der nachfolgenden Tabelle 30 ist aufgeführt, wann ein Gebäude, das nach Minergie zertifiziert wird, über ein Energie-Monitoring verfügen muss.

 NeubauErneuerung
MinergieAb 1000 m2 EBFAb 1000 m2 EBF *
Minergie-PAb 1000 m2 EBFAb 1000 m2 EBF *
Minergie-AImmer (Nutzenergie Wärme ab 1000 m2 EBF)Immer (Nutzenergie Wärme ab 1000 m2 EBF)
 * Bei wesentlichen Eingriffen in die Gebäudetechnik, das heisst, dass eines oder mehrere der folgenden Elemente neu erstellt oder erneuert werden: Wärmeerzeuger, Wärmeverteilung, Wärmeabgabesystem, Lüftungsinstallationen, Elektroinstallationen
Tabelle 30: Übersicht Voraussetzung für Pflicht Energie-Monitoring

Die 1'000m2 EBF beziehen sich bei einem Gebäude mit mehreren Hausnummern auf das gesamte Gebäude, wenn dieses gemäss Kapitel 2.1 als ein Projekt auf der Label-Plattform erfasst wird.

Grundsätzlich kann der Monitoring-Nachweis entweder mit der Einreichung eines Konzepts oder mittels einem Minergie-Monitoring Modul erbracht werden (siehe Kapitel 13.2). 

 

13.1.1 Messung Energieflüsse

Mindestens folgende Energieflüsse müssen separat gemessen werden.

Monitoring für alle Minergie-A-Gebäude und Minergie/-P-Gebäude > 1000m2 EBF

  1. Endenergie für Raum- und Brauchwarmwasserwärme pro Heizsystem. Zähler für den / die Wärmeerzeuger.
  2. Separate Messung für Elektroeinsatz für das Warmwasser, falls dieser regelmässig gebraucht wird (zum Beispiel für Legionellenschutz oder PV-Überschuss).
  3. Elektrizität ohne Wärmeerzeugung pro SIA-Gebäudekategorie
  4. Gebäudeeigene Energieproduktion (Photovoltaik, Solarthermie, WKK). Zähler nach dem Wechselrichter bei PV-Anlagen bzw. nach einer WKK-Anlage.
  5. Kühlung/Klimatisierung bei Zweckbauten (falls vorhanden)
    1. Stromzähler für Rückkühler, Kühltürme usw.
    2. Stromzähler für Kältemaschine(n) inkl. Hilfsenergie für Pumpen und Regelung


Zusätzlich für Monitoring Standard (Gebäude > 1000m2 EBF)

6.  Nutzenergie von Heizwärme &
7.  Nutzenergie von Warmwasserwärme (kalorische Messung pro Wärmeerzeuger).

Werden noch weitere Messungen durchgeführt, so ergibt dies eine bessere Basis für die Fehlererkennung und Betriebsoptimierung. Folgende Messungen werden daher empfohlen:

  • Temperatursensoren (Speicher, Vorlauf und Rücklauf), speziell bei einem Monitoring ohne Wärmemessungen, um Aussagen zur Effizienz der Wärmepumpe und Speicherverluste machen zu können.
  • Messung pro Wohnungseinheit ist je nach Elektrizitätswerk und/oder im Falle eines ZEV (Zusammenschluss Eigenverbrauch) einfach erhältlich, für das Minergie-Monitoring aber nicht Pflicht.
  • Separate Messung der Ladestationen für Elektromobilität.
  • Messung des Stromverbrauchs der Lüftungsanlage
  • Raumtemperaturen
  • Beim Einsatz eines Batteriespeichers wird empfohlen, sowohl den PV-Nettoertrag (nach dem Speicher) und den PV-Bruttoertrag (nach dem Speicher) zu erfassen, um die Effizienz und den Nutzen der Batterie beurteilen zu können.


Wird das Monitoring von einem Minergie zertifizierten Monitoring-Anbieter durchgeführt, ist die separate Messung für Elektroeinsatz für Warmwasser inbegriffen. Der Stromverbrauch der Elektromobilität wird separat gemessen, für die Minergie-Auswertung wird dieser nicht zum Allgemeinen Stromverbrauch gerechnet.

 

13.1.2 Speicherung und Messdatenverarbeitung

  • Das Verarbeiten der Daten soll möglichst automatisch erfolgen oder in einfach zu handhabenden Abläufen möglich sein (z.B. Daten in Excel-File einlesen)
  • Das Auslesen der Daten kann manuell (nur bedingt geeignet, z.B. für Energieholzverbrauch, Erneuerung) oder über WiFi/USB-Stick/LoRa/etc. erfolgen
  • Elektrizitätsmessungen mindestens Viertelstundenwerte
  • Wärmemessungen Tageswerte
  • Messdaten min. Monats- und Jahresdaten (grafische Darstellung)
  • Vergleich zu Vorjahreswerten und mehrjährigen Mittelwerten

 

13.1.3 Visualisierung

  • Die Daten müssen via PC, Smartphone, Tablet oder als Papierbericht visualisiert werden können im Betrieb.
  • Eine leichtverständliche grafische Darstellung muss möglich sein