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2.2  Definitives Zertifikat

2.2.1  Einreichung Antrag

Sobald das Gebäude ordentlich in Betrieb gesetzt wurde, reichen die Antragstellenden den Antrag zur definitiven Zertifizierung (Baubestätigung) ein. Sie melden der Zertifizierungsstelle somit den Abschluss der Baumassnahmen sowie deren planungskonforme Realisierung. Die Fachleute übernehmen damit die Verantwortung.

Das Antragsformular wird im Zuge der Einreichung zur definitiven Zertifizierung automatisch generiert und kann unterschrieben als Scan hochgeladen werden. 

Folgende Unterlagen sind für die definitive Zertifizierung im Nachweis hochzuladen:

Einzureichende Unterlagen
DokumentBemerkung
Inbetriebnahmeprotokoll Wärmeerzeugung

Es soll nach Möglichkeit das von Minergie zur Verfügung gestellte Inbetriebnahmeprotokoll Wärmeerzeugung verwendet werden. Dieses steht als PDF zum Download zur Verfügung. 

Wird ein anderes Protokoll verwendet so müssen folgende Angaben mindestens enthalten sein:

  • Art der Wärmeerzeugung und Gerätetyp
  • Protokoll des hydraulischen Abgleichs
  • Einstellung der Heizkurve (bspw. Angabe zur Heizgrenzen-Schaltautomatik)
  • Angaben zum Elektroheizstab
  • Einstellungen bei Wärmepumpen (Bsp. Bivalenzpunkt bei Luft-Wasser-WP)
  • Ort, Datum der Inbetriebsetzung
  • Firma, die die Inbetriebsetzung vorgenommen hat mit Name und Unterschrift der verantwortlichen Person
Inbetriebsetzungsprotokoll Lüftung und Einregulierungsprotokoll

Mindestens enthalten:

  • Art der Lüftungsanlage und Gerätetyp
  • Luftmengen-Messungen (Zuluft je Einlass und Abluft je Auslass)
    • Bei sehr grossen Projekten kann das Vorgehen mit der Zertifizierungsstelle abgesprochen werden
  • Ort, Datum der Inbetriebsetzung
  • Firma, die die Inbetriebsetzung vorgenommen hat mit Name und Unterschrift der verantwortlichen Person
Inbetriebsetzungsprotokoll PV-Anlage

Mindestens enthalten:

  • Installierte Leistung (in kWp)
  • Typ der installierten Panels
  • Ort, Datum der Inbetriebsetzung
  • Firma, die die Inbetriebsetzung vorgenommen hat mit Name und Unterschrift der verantwortlichen Person
Beleuchtungsnachweis

Nur bei Zweckbauten > 1’000 mEBF

Falls der Beleuchtungsnachweis bereits mit dem Antrag eingereicht wurde, muss dieser nicht nochmals eingereicht werden.

Luftdichtheitsmesskonzept

Nur bei Minergie-P/-A

Hinweis: Das Messkonzept muss mindestens vier Wochen vor der geplanten Messung bei der Zertifizierungsstelle eingereicht werden.

Falls das Luftdichtheitsmesskonzept bereits mit dem Antrag eingereicht wurde, muss dieses nicht nochmals eingereicht werden.

Luftdichtheitsmessung (BlowerDoor)Nur bei Minergie-P/-A
Monitoring

Sofern das Monitoring nicht mit einem zertifizierten Modul ausgeführt wird, sind folgende Dokumente einzureichen:

  • Messkonzept mit vorhandenen Messstellen
  • Konzept zur Visualisierung der Messdaten

Falls das Monitoringkonzept bereits mit dem Antrag eingereicht wurde, muss dieses nicht nochmals eingereicht werden.

Weitere UnterlagenDie Zertifizierungsstelle kann bei Bedarf weitere Unterlagen zur Baubestätigung verlangen.
Tabelle 3: Für die definitive Zertifizierung einzureichende Dokumente

 

2.2.2     Prüfung und Ausstellung definitives Zertifikat

Die Zertifizierungsstelle prüft die eingereichten Unterlagen und führt bei 20 % der Projekte eine Stichprobenkontrolle durch, allenfalls auch schon während der Bauphase. Später wird das definitive Zertifikat ausgehändigt.