2.3 Erhalt Gültigkeit Zertifikat / Rezertifizierung
2.3.1 Erhalt Gültigkeit bei energetisch relevanter Änderung
Wird eine energetisch relevante Änderung (bspw. anderer Energieträger für Wärmeerzeugung, Anbau, etc.) an einem Gebäude vorgenommen, so verliert das Minergie-Zertifikat gemäss Produktreglement seine Gültigkeit. Soll die Gültigkeit der Zertifizierung trotzdem weiter erhalten bleiben, so ist die Änderung der zuständigen Zertifizierungsstelle mittels des Formulars Meldung Änderung an bestehenden Gebäuden mitzuteilen. Das Formular kann auf der Homepage von Minergie unter «Zertifizieren» heruntergeladen werden.
Der Ersatz der Wärmeerzeugung mit dem gleichen Energieträger (bspw. Ersatz einer bestehenden Wärmepumpe durch eine neue Wärmepumpe) muss nicht gemeldet werden. Analog verhält es sich auch mit dem Fensterersatz, wenn bessere Fenster mit tieferem U-Wert eingesetzt werden.
2.3.2 Rezertifizierung
Gebäudeeigentümer können nach einer Verschärfung des Gebäudestandards oder einer energetisch relevanten Änderung (bspw. Zubau von Photovoltaik, Umstieg auf erneuerbare Energieträger, etc.) eine Rezertifizierung des bestehenden Gebäudes nach neuester Version des Produktreglements von Minergie beantragen, sofern das Gebäude bei der Erstzertifizierung als «Neubau» zertifiziert wurde.
Für die Rezertifizierung ist der aktuelle Nachweis auszufüllen, allfällige Änderungen im Vergleich zur Erstzertifizierung zu dokumentieren und bei der zuständigen Zertifizierungsstelle einzureichen. Die Rezertifizierung ist kostenpflichtig.
Bei erfolgreicher Rezertifizierung erhält das Gebäude keine neue Zertifikatsnummer. Es wird aber kein neues Zertifikat mit aktueller Nachweisversion und Datum der Rezertifizierung ausgestellt.