6.4 Häufige Fragen und Problemfälle
6.4.1 Beweglicher Sonnenschutz bei Schaufenster
Frage: Muss bei einem Schaufenster ein beweglicher Sonnenschutz vorgesehen werden?
Antwort: Nein, bei einem Schaufenster muss kein beweglicher Sonnenschutz angebracht werden. Es müssen aber geeignete Lösungen angestrebt werden, um eine Überhitzung des Raumes zu verhindern. So z.B.:
- Fester Sonnenschutz
- Reduktion g-Wert der Verglasung
- Schaufenster thermisch vom Raum trennen
- Nordausrichtung
6.4.2 Nichterfüllung mit Variante 1 und 2
Frage: Mein Gebäude erfüllt die Anforderungen 1 und 2 nicht. Muss ich jetzt den kritischen Raum mit dem SIA-TEC Tool rechnen?
Antwort: Nein, denn das SIA TEC-Tool ist veraltet. Minergie lässt diverse Tools für den Nachweis mittels Simulation zu. Bitte klären Sie mit der zuständigen Zertifizierungsstelle ab, ob das gewünschte Simulationstool eingesetzt werden kann. Dies macht vor allem bei komplexen Gebäuden Sinn.
6.4.3 Normbezug für die Windfestigkeit (Januar 2019)
Frage: Weshalb werden die Anforderung an die Windwiderstandsklasse in Anlehnung an das SIA-Merkblatt 2028, Ziff. 3.4 und nicht gemäss Norm SIA 342 definiert?
Antwort: Das SIA-Merkblatt 2028 entspricht mindestens der Norm SIA 342 und ist in Bezug auf die standortabhängigen Klimavorgaben deutlich flexibler. Daher kann eine, auf den Standort bezogene, passendere Vorgabe generiert werden.
6.4.4 Sommerlicher Wärmeschutz von Wintergärten und unbeheizten Nebenräumen (Januar 2019)
Frage: Müssen unbeheizte Nebenräume wie z.B. Wintergärten auch nachgewiesen werden?
Antwort: Nein, der Nachweis beschränkt sich auf die Hauptnutzfläche.
Sobald die Gefahr der Überhitzung eines Nebenraumes aufgrund von fehlendem Sonnenschutz offensichtlich scheint, wird nachdrücklich empfohlen, diesen ausreichend zu beschatten. Dies betrifft beispielsweise auch stark verglaste Treppenhäuser, welche vor Überhitzung geschützt werden sollten. Nützlich sind hier externe Beschattungen, Auskühlung über Belüftung, etc.
6.4.5 Schaltbares / elektrochromes Glas (Januar 2020)
Frage: Darf schaltbares oder elektrochromes Glas bei Minergie eingesetzt werden?
Antwort: Es besteht kein generelles Verbot. Der Einsatz wird aber nur in spezifischen Situationen, in welchen keine andere Lösung möglich ist, empfohlen. Von einem Einsatz in Wohnbauten wird abgeraten. Der vereinfachte Nachweis ist nicht zulässig. Es muss ein gesonderter Nachweis, gemäss den Berechnungsverfahren nach EN 17037, in Zusammenarbeit mit Minergie durchgeführt werden.
Folgende Themen müssten geklärt werden:
- Wie wird der Blendschutz gewährleistet?
- Wie gut ist die Farbqualität im Innenraum bei minimalem und maximalem g-Wert?
- Definition der nutzungsabhängigen Betriebszustände. Wie wird das schaltbare Glas geregelt, wenn niemand im Raum ist? Welche Zustände gibt es?
Falls es keinen spezifischen Nachweis für den g-Wert gibt, so kann ein g-Wert (senkrecht) von 0.37 eingesetzt werden.
6.4.6 Nachweis Sommerwärmeschutz für Hallenbäder (Januar 2021)
Frage: Braucht ein Hallenbad auch einen Nachweis zum Sommerlichen Wärmeschutz?
Antwort: Ja. Die Einhaltung der baulichen Anforderungen des sommerlichen Wärmeschutzes ist für Neubauten sowie für Erneuerungen von privaten als auch öffentlichen Hallenbädern nachzuweisen. Es muss aber kein Nachweis für die Komfortanforderungen geführt werden. Die Anforderungen sind in den Zusatzanforderungen für Hallenbäder detailliert beschrieben.
Bei aktiv gekühlten Räumen sind die Anforderungen an den Wärmeschutz im Sommer gemäss Norm SIA 180:2014 zu erfüllen.