3.2 Zertifizierungsprozess (nur Anpassungen)
| Prozessschritt | Beschreibung | |
|---|---|---|
| 1 | Vorgespräch/Vorprüfung (optional) | Analog Kapitel 3.2 Zertifizierungsprozess (Anpassungen) in der Anwendungshilfe SNBS-Hochbau |
| 2 | Selbstbewertung und Dokumentation für die Vorzertifizierung (VZ) hochladen | Auf der Label-Plattform werden die Nachweise des SNBS-Areal erfasst. Sobald die Selbstbewertung abgeschlossen ist und alle notwendigen Dokumente hochgeladen wurden, kann der Nachweis zum Vorzertifikat eingereicht werden. Das im Zuge der Einreichung automatisch generierte Antragsformular wird unterschrieben als Scan ebenfalls auf der Label-Plattform hochgeladen. |
| 3 | Automatisch generiertes Antragsformular unterzeichnen und hochladen | Analog Kapitel 3.2 Zertifizierungsprozess (Anpassungen) in der Anwendungshilfe SNBS-Hochbau |
| 4 | Vorzertifizierung (VZ) | Die Einhaltung der Anforderungen wird aufgrund der eingereichten Unterlagen mittels fachlicher Plausibilitätskontrolle überprüft. Die Prüfung beschränkt sich auf die Inhalte des Kriterienbeschrieb SNBS-Areal. Wenn Dokumente in der SIA-Phase 2 noch nicht vorhanden sein können, obwohl sie gemäss Kriterienbeschrieb in der VZ gefordert werden, dürfen diese phasengerecht durch Konzepte oder ähnliche Dokumente ersetzt und für die Vorzertifizierung eingereicht werden. Zu einer vollständigen Überprüfung bzw. Nachrechnung der gelieferten Angaben ist die Zertifizierungsstelle nicht verpflichtet. Die Zertifizierungsstelle übernimmt keine Pflicht zur Kontrolle der Qualität der Planungsarbeiten und Ingenieurdienstleistungen. Die Zertifizierungsstelle kann je nach Komplexität und Projektdauer Zwischenschritte als Pflicht erklären. Zudem kann sie bei der Prüfung des Zwischenschrittes das Vorzertifikat wieder entziehen, sofern der Transformationspfad nicht eingehalten wird. Bei Unklarheiten, fehlenden oder falschen Angaben wird die zuständige Person mittels Nachforderung durch die Zertifizierungs-/Prüfstelle kontaktiert. Für das Erledigen der Nachforderung wird eine Frist gesetzt. Die Zertifizierungsstelle kann zur technischen Plausibilisierung zusätzliche Angaben einfordern. Die Antragstellenden erhalten durch die Nachforderung wieder das Bearbeitungsrecht für den Nachweis. Sobald die nachgeforderten Punkte bearbeitet wurden, kann dies der Zertifizierungsstelle mitgeteilt werden. |
| 5 | Zwischenschritte 1 bis n gemäss Ablaufplan verifizieren | Auf Wunsch kann eine Bestätigung der Verifizierung ausgestellt werden. |
Baustellenbesuche im Sinne einer Stichprobe können im Ermessen der Zertifizierungsstelle jederzeit, mit oder ohne Ankündigung, erfolgen. Der/die Antragstellende ist verpflichtet, der SNBS-Zertifizierungsstelle den Zugang zur Baustelle zu ermöglichen und die Bauherrschaft entsprechend zu informieren.