3.3 Zertifizierungsgebühren
3.3.1 Ordentliche Gebühren
Die Zertifizierung eines SNBS-Areals ist kostenpflichtig. Zusatzaufwände werden zum Zeitpunkt der Leistungserbringung in Rechnung gestellt. Die Gebühren beinhalten:
- Projektprüfung (VZ, DZ und RZ) im üblichen Rahmen inkl. je einer Nachforderungsrunde für VZ, DZ und RZ
- Vorzertifikat und definitives Zertifikat
- Plakette
- Baustellenbesuch (inkl. Reisezeit und Spesen)
- Auswertungsgespräche nach VZ und DZ (optional bei Bedarf)
Die Gebühren berechnen sich nach folgender Formel:
CHF 30'000 + CHF 2'000 pro Gebäude + CHF 10'000 pro Zwischenschritt
Nicht in der ordentlichen Gebühr enthalten sind die Kosten für die Prüfung des Kriteriums 112 "Städtebau und Architektur". Kostenfrei ist lediglich der Weg A - Wettbewerb nach SIA 142/143.
Bei sehr grossen Arealen mit einer Laufzeit von über zehn Jahren wird die Gebühr projektspezifisch berechnet.
Bei Projekten mit Laufzeiten von über 3 Jahren ab Unterzeichnung des Antrags für die Vorzertifizierung gelten die Gebühren als indexiert. Massgebend sind die Preisänderungen infolge Teuerung gemäss Vertragsnorm SIA 126. Als "Stichtag" gilt das Datum der Einreichung des Antrags zur provisorischen Zertifizierung. Als Jahr der Leistungserbringung gilt das Jahr der provisorischen, bzw. definitiven Zertifizierung. Eine Erhöhung der Gebühren kann nur geltend gemacht werden, wenn die Preisänderung mehr als 5 % beträgt.
Alle weiteren Leistungen der Zertifizierungsstelle und -organisation über den üblichen Umfang hinaus (bspw. Zusatzaufwände für weitere Nachforderungen, Projektänderungen oder Beanstandungen) sind nicht in den Gebühren enthalten und werden nach Vorankündigung von der Zertifizierungsorganisation/Zertifizierungsstelle im Sinne eines Zusatzaufwands nach Aufwand zu CHF 140.-/Stunde in Rechnung gestellt.
Bei Rückzug, Abbruch, Rückweisung oder Einstellung des Zertifizierungsverfahrens wird der bis zum Zeitpunkt des Rückzugs, der Rückweisung und der Einstellung entstandene Aufwand, mindestens aber 50 % der entsprechenden ordentlichen Gebühr je Zertifizierungsprüfung, verrechnet.
Die Gebühren sind, wo nicht anders vermerkt, exkl. MwSt. aufgeführt. Sie sind zahlbar in der Landeswährung (CHF), rein netto, wo nicht anders vermerkt, innert 30 Tagen ab Rechnungsstellung. Auf ausstehende Gebührenforderungen kann eine Mahngebühr verrechnet werden.
3.3.2 Reduktion der ordentlichen Gebühr
Doppelzertifizierung SNBS-Hochbau/SNBS-Areal
Analog Kapitel 3.3.2 Doppelzertifizierung SNBS-Hochbau/SNBS-Areal in der Anwendungshilfe SNBS-Hochbau
3.3.3 Zusätzliche Leistungen
Analog Kapitel 3.3.3 zusätzliche Leistungen in der Anwendungshilfe SNBS-Hochbau