10.1 Grundlagen
Ganzes Kapitel auf Version 2026.2 neu erstellt.
10.1.1 Anwendbarkeit
Grundsätzlich können alle Hoteltypen zertifiziert werden, darunter zählen beispielsweise:
- Klassische Hotels
- Serviced Appartements: Apartments mit Koch- und Essgelegenheit
- Hostels / Herbergen
Die nachfolgenden Ergänzungen sollen sicherstellen, dass eine möglichst grosse Bandbreite an Hotelarten ohne weitere Abstimmungen bewertet werden kann. Die Vielfalt der Hoteltypen lässt sich nicht abschliessend systematisieren und bedarf in gewissen Fällen einer individuellen Betrachtung. Spezifische Details oder Sonderfälle, wie beispielsweise Berghütten oder ungewöhnliche Hoteltypen, können deshalb weiterhin im Vorfeld mit der Zertifizierungsstelle geklärt werden, um eine projektspezifische Handhabung zu vereinbaren.
10.1.2 Methodik
Hotels werden dem Nutzungsprofil "Wohnen" zugeordnet und sind – sofern nachfolgend nicht anders geregelt – nach den Anforderungen der Wohnnutzung zu beurteilen.
Die Räume des Hotels, die für administrative Tätigkeiten genutzt werden, sowie Seminar- und Konferenzbereiche, sind der Nutzung "Verwaltung" zuzuordnen. Die Gastronomieflächen des Hotels sind als Erdgeschossnutzung zu betrachten. Für die Nachweisführung sind die geltenden Regeln zur Handhabung von Mischnutzungen anzuwenden. Abweichend davon ist für Erdgeschossnutzungen jedoch ein Flächenanteil von mehr als 20% zulässig.
Wellnessbereiche gelten als "Andere Nutzung" und werden dementsprechend auf der Label-Plattform nicht eigenständig beurteilt. Ab einem Anteil von mehr als 5% der gesamten EBF bzw. einer Fläche grösser 500 m2 EBF sind jedoch in ausgewählten Kriterien spezifische Anforderungen an Wellnessbereiche zu beachten. Diese sind im Rahmen der Bewertung der Nutzung "Hotel" zusätzlich zu berücksichtigen. Analog zur Erdgeschossnutzung ist für Wellnessbereiche ein Flächenanteil von mehr als 10% zulässig.
Anforderungen an Wellnessbereiche:
- 322 Energiebedarf Betrieb
- 131 Räume sozialer Interaktion
- 122 Hindernisfreies Bauen
- 144 Sommerlicher Wärmeschutz
10.1.3 Übersicht Kriterien
Die nachstehenden Kriterien sind unverändert anzuwenden:
- 111 Ziele und Pflichtenhefte
- 112 Städtebau und Architektur
- 142 Schadstoffe und Strahlung
- 143 Mikroklima
- 145 Winterlicher Wärmeschutz
- 146 Tageslicht
- 212 Bewirtschaftungsgerechte Planung und Realisierung
- 213 Wiederverwendung und Systemtrennung
- 221 Naturgefahren
- 231 Regionale Wertschöpfung
- 311 Treibhausgasemissionen Erstellung
- 312 Treibhausgasemissionen Betrieb
- 321 Energiebedarf Erstellung
- 332 Ökologische Baustoffe
- 333 Systematische Inbetriebnahme
- 334 Energiemonitoring
- 341 Biodiversität
- 342 Wasser
- 343 Haushälterische Bodennutzung
Für die nachfolgenden Kriterien sind ergänzende Hinweise zu beachten:
- 113 Partizipation
- 131 Räume sozialer Interaktion
- 132 Sicherheit
- 141 Raumluftqualität
- 144 Sommerlicher Wärmeschutz
- 147 Schallschutz
- 211 Lebenszykluskosten
- 223 Nutzungsflexibilität- und variabilität
- 322 Energiebedarf Betrieb
- 331 Baustelle
Für die folgenden Kriterien ist eine abweichende Bewertung vorzunehmen:
- 121 Erreichbarkeit und Nutzungsangebot im Quartierumfeld
- 122 Hindernisfreies Bauen
- 222 Nutzungsdichte
- 313 Treibhausgasemissionen Mobilität
- 335 Mobilitätsmassnahmen
- 336 Elektromobilität