10.4 Hinweise Bereich Umwelt
Ganzes Kapitel auf Version 2026.2 neu erstellt.
313 Treibhausgasemissionen Mobilität
Die Bewertung erfolgt gemäss SNBS-Hilfstool "Energiebedarf THGE Erstellung Betrieb Mobilität" Nutzung "Hotel". Die Treibhausgasemissionen aus der Mobilität werden gemäss Merkblatt SIA 2039:2016 "Mobilität – Energiebedarf in Abhängigkeit vom Gebäudestandort" ermittelt.
Da für die Nutzung "Hotel" aktuell weder eine Herleitung der Treibhausgasemissionen noch entsprechende Richtwerte bestehen, beschränkt sich die Bewertung auf die Mobilität der Beschäftigten. (Die Treibhausgasemissionen der Hotelgäste werden nicht beurteilt).
Hierfür ist im Tool zum Merkblatt SIA 2039 die Nutzung "Verwaltung" anzuwenden. Als Projektwert werden die auf die EBF bezogenen Treibhausgasemissionen der Beschäftigten (ohne Kundenanteil) verwendet.
Für die Beurteilung gilt folgender Richtwert: 5.13 [kg/(m2·a)]
Hinweis: Das SIA-Merkblatt 2039 wird voraussichtlich innerhalb der nächsten drei Jahre revidiert. Allenfalls stehen im revidierten Merkblatt bzw. der neuen Norm auch Lösungen für die Nutzung Hotel zur Verfügung. In diesem Fall wird die Bewertung gegebenenfalls entsprechend aktualisiert.
322 Energiebedarf Betrieb
Messgrösse 1: Gesamtenergiebedarf Betrieb
Wenn ein Wellnessbereich vorhanden ist und eine Bewertung nach Gebäudestandard Minergie respektive Minergie-P erfolgt – d. h. mindestens 5 respektive 5.5 Punkte erreicht werden sollen – ist auch der Wellnessbereich nachzuweisen. Dabei sind die "Zusatzanforderungen an Hallenbäder" für öffentliche Bäder gemäss Minergie in der aktuellen Version zu erfüllen, mit Ausnahme von Kapitel 2.2 "Wärmeschutz im Sommer". Der sommerliche Wärmeschutz des Wellnessbereichs wird im Kriterium 144 "Sommerlicher Wärmeschutz" bewertet.
331 Baustelle
Messgrösse 4: Entwässerung der Baustelle
Die Nachweise unterscheiden sich je nachdem, ob es sich um eine kleine oder grosse Baustelle handelt. Als kleine Baustelle gelten Wohnbauten mit weniger als 8 Wohneinheiten oder Büro-/Verwaltungsbauten mit weniger als 800 m2 Nutzfläche. Hotels werden entsprechend der Grösse der Nutzfläche eingestuft.
335 Mobilitätsmassnahmen
Messgrösse 1: Anzahl Personenwagenabstellplätze
Die Bewertung erfolgt gemäss SNBS-Hilfstool "Mobilitätsmassnahmen" Nutzung "Hotel".
Die Anzahl der Personenwagenabstellplätze wird für Hotels wie "Übrige Nutzungen" über das Minimum und Maximum nach VSS Norm 40 281 "Parkieren ‒ Angebot an Parkfeldern für Personenwagen" bewertet. In der VSS-Norm werden für Hotels respektive Jugendherbergen Richtwerte pro Anzahl Betten ausgewiesen.
| Art der Nutzung | Bezugseinheit | Parkfelder-Angebot | |
|---|---|---|---|
| Personal | Besucher, Kunden | ||
| Hotel | Pro Bett | 0.5 | |
| Jugendherberge | Pro Bett | 0.1 | |
| Restaurant, Café, Bar | Pro Sitzplatz | 0.2 | |
Messgrösse 2: Angebot Veloabstellplätze
Die Bewertung erfolgt gemäss SNBS-Hilfstool "Mobilitätsmassnahmen" Nutzung "Hotel".
Der Minimalbedarf an Veloabstellplätzen entspricht der im Astra-Handbuch "Veloparkierung – Empfehlungen zu Planung, Realisierung und Betrieb" errechneten Anzahl. Im Astra-Handbuch werden für Hotels respektive Herbergen/Backpackerhotels Richtwerte pro Anzahl Betten ausgewiesen. Es sind beide Richtwerte für Gäste sowie für Mitarbeitende zu berücksichtigen.
| Richtwerte Gäste (Hotels) | Anzahl Velo-P pro 10 Hotelbetten | Anteil Velo-P für Spezialfahrzeuge |
|---|---|---|
| Hotels | 1 | 10 % |
| Herbergen/Backpackerhotels | 2 | 10-20 % |
| Richtwerte Mitarbeitende | Anzahl Velo-P pro 10 Arbeitsplätze | Anteil Velo-P für Spezialfahrzeuge |
|---|---|---|
| Hotels und Restaurants | 2 | - |
Messgrösse 3: Mobilitätsmanagementmassnahmen zur MIV-Reduktion
Die Bewertung erfolgt gemäss SNBS-Hilfstool "Mobilitätsmassnahmen" Nutzung "Hotel".
Um sowohl die Mobilität der Mitarbeitenden als auch der Hotelgäste abzudecken, wird die bestehende Massnahmenliste zur MIV-Reduktion durch besonders gute Serviceangebote für Hotelgäste erweitert. Durch die Erweiterung erhöht sich die Gesamtzahl der zu erfüllenden Massnahmen.
| Umzusetzende Massnahmen | Punkte |
|---|---|
| ≥ 9 | 2 |
| 7-8 | 1.5 |
| 5-6 | 1 |
| 3-4 | 0.5 |
| ≤ 2 | 0 |
Ergänzende Mobilitätsmanagementmassnahmen zur MIV-Reduktion
- Finanzielle Beteiligung am Gepäckservice Tür zu Tür mit mindestens 50% der Kosten
- Kostenloser Abholservice für Hotelgäste an der nächstgelegenen häufig bedienten (mindestens Stundentakt) ÖV-Haltestelle.
- Gratis oder stark vergünstige ÖV-Nutzung in der Region während des Hotelaufenthalts
- Information und aktive Bewerbung der umweltfreundlichen Mobilitätsangebote des Hotels und der Region
- Verkehrslenkende Parkiergebühren für Hotelgäste sowie aktive Kommunikation derselben (mindestens CHF 40 pro Tag)
- Kostenreduktion für die Übernachtung bei ÖV-Anreise
336 Elektromobilität
Messgrösse 1: Ladeinfrastruktur für MIV
Der Ausbaugrad der Ladeinfrastruktur für MIV ist bei Hotels entsprechend den "Übrige Nutzungen" zu bewerten und auf der Label-Plattform einzugeben.
Es gelten folgende Abstufungen, wobei die Anforderungen der jeweils geringeren Stufe immer mitgelten. Die Anforderungen gelten sowohl für Mitarbeiter- als auch für Besucherparkplätze.
| Punkte | Anforderung - Übrige Nutzungen |
|---|---|
| 5 | Ausbaustufe C2 für 20% |
| 4 | Ausbaustufe C1 für 20% |
| 3 | Ausbaustufe B für 60% |
| 2 | Ausbaustufe B für 20% |
| 1 | Ausbaustufe A für 100% |