2.2 Nutzungen
Handhabung Mischnutzungen für die Nachweisführung
Bei Gebäuden mit mehr als einer Nutzung gelten für die Nachweisführung folgende Regeln:
- Nutzungen (Wohnen, Verwaltung, Bildungsbauten, Erdgeschossnutzung und "andere Nutzungen"), die < 10 % der gesamten EBF ausmachen und < 500 m2 EBF sind, müssen nicht eigenständig nachgewiesen werden, d.h. sie können in den Nachweis einer anderen Zone integriert werden.
- Für Erdgeschossnutzungen und "andere Nutzungen", die < 5 % der gesamten EBF und < 500 m2 EBF sind, muss kein Nachweis erbracht werden.
Ein Gebäude gilt als Mischnutzung (auch bezüglich Gebühren), wenn auf der Label-Plattform mehr als eine Zone nachgewiesen wird. Ausnahmen von diesen Regeln sind in Absprache mit der Zertifizierungsorganisation möglich.