2.3 Noten / Rundungen
Die Kriterien werden basierend auf der erreichten Punktzahl der Messgrössen mit einer Note von 1 bis 6 bewertet (6 ist die beste Note). Die Noten werden addiert und für die Gesamtnote wird das arithmetische Mittel auf Zehntel-Note gerundet.
Beispiel: Eine Gesamtnote von 4.95 wird auf 5.0 aufgerundet, eine Gesamtnote von 4.94 auf 4.9 abgerundet. Die Note 3.9 ist eine Zehntelnote und bleibt damit bestehen und ist eine ungenügende Note.
Wenn ein Nachweis mehrere Zonen umfasst, zählt die erlaubte Anzahl ungenügender Noten nur für die gesamt gemittelte EBF‑Note über alle Zonen, nicht für jede Zone einzeln.
Hinweis zur Bewertung von Erneuerungen (Sanierungsprojekten)
Im Kriterienbeschrieb SNBS-Hochbau in Kapitel 3 "Methodik und Instrumente" sind vier Kriterien aufgelistet, bei welchen eine ungenügende Note im Falle von Erneuerungen zulässig ist. Diese Noten werden nicht bei der maximal zulässigen Anzahl ungenügender Noten berücksichtigt. Die Noten werden jedoch für die Gesamtnote normal arithmetisch eingerechnet.
N/A bzw. nicht anwendbar
Allgemein gilt, dass nur Punkte vergeben werden, für das, was erfüllt wird.
Kontextkriterien: Sie können im Nachweis als solche ausgewählt werden und fliessen damit nicht in die Berechnung mit ein. Können jedoch einzelne Messgrössen erfüllt werden, so müssen diese erfüllt werden, um die volle Punktzahl zu erreichen.
Messgrössen: Werden einzelne Messgrössen auf N/A gesetzt, kann die volle Punktzahl eingetragen werden. Können jedoch einzelne Aspekte erfüllt werden, so müssen diese erfüllt werden, um die volle Punktzahl zu erreichen.