5.9 Stichprobenkontrolle auf der Baustelle
Der Verein Minergie als beauftragte Zertifizierungsorganisation, bzw. deren Zertifizierungsstelle kann ab Vorliegen eines provisorischen Zertifikats jederzeit Stichproben zur Verifizierung des SNBS-Standards in der Ausführung eines Gebäudes vornehmen.
Es wird bei mindestens 30 % aller zertifizierten Projekte eine Stichprobe am Objekt durchgeführt. Die Objekte für die Stichproben werden in der Regel zufällig bestimmt. Zeitpunkt und Gestaltung solcher Kontrollen liegen im Ermessen der Zertifizierungsorganisation, beziehungsweiseungsweise der Zertifizierungsstellen. Eine vorgängige Anmeldung ist nicht erforderlich.
Die Nutzenden der Marke SNBS sind zur kooperativen Unterstützung bei derartigen Stichproben und bei der damit zusammenhängenden Informationsbeschaffung verpflichtet. Sie verpflichten sich insbesondere, den von der Zertifizierungsorganisation mit der Stichprobe beauftragten, zur Vertraulichkeit verpflichteten Personen die notwendigen Informationen zeitgerecht zu überlassen und ihnen soweit erforderlich durch entsprechende Absprachen mit der Bauherrschaft/Gebäudeeigentümerschaft Zugang zu Gebäuden oder Fertigungsanlagen zu gewähren.
Die Kosten der Stichproben werden grundsätzlich von der Zertifizierungsorganisation bzw. der beauftragten Zertifizierungsstelle getragen. Ergeben sich im Rahmen der Stichprobe erhebliche Unregelmässigkeiten, so hat der Nutzende die Kosten der Stichprobe zu tragen. Als erheblich in diesem Sinn gelten insbesondere Unregelmässigkeiten, die sich auf das Ergebnis des Zertifizierungsverfahrens auswirken und/oder die gegen wesentliche Pflichten aus den anwendbaren Reglementen verstossen. Im Zweifelsfall ist die Erheblichkeit einer Unregelmässigkeit zu vermuten.
Nachprüfungen und ergänzende Prüfungen können bei begründeten Vorbehalten vorgenommen werden. Dazu zählen auch Nachprüfungen zur Kontrolle hinsichtlich der Behebung von Beanstandungen. Die Kosten für solche Zusatzaufwendungen sind nicht in den ordentlichen Gebühren enthalten und werden separat nach Aufwand in Rechnung gestellt. Bei Nichteinhaltung können Nachbesserungen angeordnet oder das Zertifikat entzogen werden.