6 Kriterien Gesellschaft
111 Ziele und Pflichtenhefte
In der Messgrösse 1 werden Bezüge zu übergeordneten Leitbildern geschaffen, respektive das Leitbild kann direkt eingereicht werden. In der Messgrösse 2 werden die Ziele im Pflichtenheft integriert. Dies führt zu Projekten, die mit übergeordneten Planungen konsistent sind.
Für die Nachweisführung steht bei den Hilfstools die Vorlage Ziele und Pflichtenhefte zur Verfügung. Hier soll der Bezug zu übergeordneten Leitbildern (Quartier, Stadt, Gemeinde, Region Kanton oder Bund) hergestellt werden. Es muss nachgewiesen werden, dass das Projekt inhaltlich auf deren Ziele abgestimmt ist. In der Spalte "Pflichtenheft" sollen jene Dokumente (Wettbewerbsausschreibung, Anforderungsprofil im Auftrag des Bestellers etc.) eingetragen werden, in denen das Thema nachweislich verankert ist (Dokumentenname und Seitenzahl eintragen). Sofern das Thema in keinem Pflichtenheft erwähnt ist, bleibt das Kästchen in der linken Spalte leer, ansonsten wird es angekreuzt.
112 Städtebau und Architektur
Die Prüfung des Kriteriums kann vor der Einreichung für die provisorische Prüfung stattfinden. Anfragen können direkt via Zertifizierungsorganisation gestellt werden.
A) Konkurrenzverfahren nach SIA 142/143
Einzureichende Unterlagen:
- Ausschreibung, Wettbewerbsprogramm
- Jurybericht o.ä.
Projektpläne: Grundrisse, Schnitte und Ansichten
B) Konkurrenzverfahren nach eigenen Kriterien
Werden die qualitativen Anforderungen (mindestens 3 Wettbewerbsbeiträge, mindestens 3 qualifizierte Architekt:Innen (inkl. Landschaftsarchitekt:In) im Beurteilungsgremium und fachliche Qualifikation des Fachgremiums) erfüllt, jedoch nicht die Anforderungen an die Objektivität des Beurteilungsgremiums (interne Gutachter sind in der Mehrheit), kann die ZO/Fachprüfperson die Mindestnote 4 für die provisorische Prüfung vergeben, sofern a) mindestens die Hälfte des Gremiums aus Fachgutachtern besteht und davon wiederum mindestens die Hälfte unabhängig vom Auftraggeber sind und b) der Schlussbericht die qualitativen Anforderungen erfüllt.
Einzureichende Unterlagen:
- Ausschreibung, Wettbewerbsprogramm
- Bericht des Beurteilungsgremiums o.ä.
- Nachweis Beurteilungsgremium
- Projektpläne: Grundrisse, Schnitte und Ansichten
- Bericht einer unabhängigen, behördlichen Kommission (falls vorhanden)
- Protokoll eines Planungsamtes (falls vorhanden)
In Absprache mit der Zertifizierungsstelle sind nach Bedarf weitere Unterlagen notwendig.
C) Direktaufträge
Bei Direktaufträgen können Antragstellende zwischen zwei Varianten des Qualitätsnachweises wählen:
1 Eigenständiger Beizug eines begleitenden objektiven Expertengremiums (Empfehlung): Der Antragssteller setzt ein eigenes Expertengremium zusammen und weist deren Unabhängigkeit und Qualifikation nach. Die Zertifizierungsorganisation entscheidet über die Freigabe des gewählten Gremiums.
Einzureichende Unterlagen
- Projektpläne: Grundrisse, Schnitte und Ansichten
- Expertenbericht mittels Beurteilungsmatrix
2 SNBS Beurteilungsgremium (möglichst nur im Ausnahmefall): Der Antragsstellende beauftragt die Zertifizierungsorganisation, ein SNBS Beurteilungsgremium zusammenzustellen. Falls vorangehend ein partizipativer Planungsprozess stattgefunden hat, nimmt idealerweise ein/e Expert/in im Beurteilungsgremium Einsitz, die den Planungsprozess als unabhängige Fachperson begleitet hat. Bei qualitätsvollen und fairen Verfahren mit plausiblem Ergebnis wägt die Zertifizierungsorganisation ab, ob eine weitere Beurteilung durch ein SNBS-Gremium nötig ist, oder ob die Bewertung einer einzelnen, unabhängigen Fachperson aus dem SNBS-Pool genügt (z.B. bei kleinen, wenig komplexen Projekten). Kommt ein Einzelgutachten zum Schluss, ein Projekt sei ungenügend, wird die Beurteilung durch eine Zweitmeinung konsolidiert. Wird ein Projekt als ungenügend eingestuft, informiert die Zertifizierungsorganisation SNBS den Antragsteller im Rahmen eines Gesprächs. Ziel dabei ist, dass die Trägerschaft das Projekt so verbessern kann, dass es nach SNBS zertifiziert werden kann.
Einzureichende Unterlagen (in Form eines kompakten, gut strukturierten Dossiers):
- Baumassenplan mit Siedlungsstruktur 1:2'000 - 1:5'000, aussagekräftiger Ausschnitt
- Situationsplan mit Angaben zur Erschliessung (Mobilität, Erreichbarkeit, Adressierung, ...)
- Umgebungsplan mit Aussagen zur Gestaltung (Oberflächen, Koten, Topografie, Entwässerung, Bepflanzung, Atmosphäre, ...)
- Städtebauliches Modell 1:500 für Siedlungen, bei Umbauten nur bei volumetrischen Veränderungen
- Architekturmodell 1:100-1:200 (fakultativ)
- Grundrisse 1:100-1:200 (möbliert, massstäblich, keine Vermassung, mit Koten)
- Schnitte 1:100-1:200 (die fürs Verständnis des Projekts wichtigsten, mit Koten)
- Fassaden 1:100-1:200 (die fürs Verständnis des Projekts wichtigsten)
- Visualisierungen (aussen/innen, Atmosphäre, Modellfotos/3D-Visualisierungen, 1-2 aussagekräftige Bilder)
- Fassadenschnitt und -ansicht inkl. Materialisierung und Farbgebung 1:20-1:50
- Konzeptbeschrieb (Städtebau, Architektur, Umgebungsgestaltung, Konstruktion, Materialisierung, Tragstruktur, Gebäudetechnik, Integration von Nachhaltigkeitstechnologien)
- Fotodokumentation (insbesondere bei Ersatzneubauten)
- Machbarkeitsstudien (falls vorhanden)
- Nutzungskonzept
Weitere fürs bessere Verständnis dienende Unterlagen (in Absprache mit der Zertifizierungsorganisation): z.B. Geometerplan
.
D) partizipativer Planungsprozess unter Mitwirkung der Planungsämter
Wenn ein Projekt vor Abschluss eines partizipativen Planungsprozesses eingereicht wird, ist die Bewertung unter Vorbehalt zu verstehen und muss nach Beendigung des Prozesses noch einmal überprüft / bestätigt werden.
Im Fall D) wird die Bewertung durch die Fachprüfperson der Zertifizierungsorganisation durchgeführt.
Einzureichende Unterlagen:
- Zusammensetzung der Baukommission und ggf. externen Fachpersonen
- Übersicht mit den stattgefundenen Terminen und den besprochenen Themen
- Protokolle der Sitzungen
- Konstruktionsschnitte
- Aktueller Umgebungsplan zur Beurteilung der Aussenräume, äussere und innere Erschliessung, Zugänge etc.
- Unterlagen zur Beurteilung Gebäudestruktur, Tragwerkskonzept, Erschliessung für Gebäudetechnik
- Material- und Farbkonzept
- Finale Plangrundlagen in denen die entsprechenden Rückmeldungen bereits eingearbeitet wurden
- Kurzbeschrieb / Selbsteinschätzung zu den zu beurteilenden Themen
Überprüfung des Kriteriums in der definitiven Zertifizierung
Sofern ein (Wettbewerbs-) Projekt wie geplant umgesetzt wurde, kann die Bewertung der PZ in die DZ übernommen werden. Falls das Gebäude/die Überbauung signifikant vom ursprünglichen Projekt abweicht (im positiven wie im negativen Sinne) oder umsetzbare Empfehlungen des Beurteilungsgremiums (bei Wettbewerben) in keiner Weise eingeflossen sind, wird die Note entsprechend angepasst.
113 Partizipation
Die Informationen an die verschiedenen Anspruchsgruppen sollen bei diesem Kriterium dokumentiert werden (Schreiben an die Nachbarschaft, Presseberichte, Informationsanlässe, Gesprächsprotokolle etc.). Auch die Kommunikation und Lösungsfindung bei Konflikten sollen dokumentiert werden (Schreiben, Gesprächsprotokolle).
121 Erreichbarkeit und Nutzungsangebot im Quartierumfeld
Bei diesem Kriterium sind die effektiven Gehdistanzen gefragt, nicht die Luftlinie. Die Gehdistanzen können mittels Online-Karten ermittelt werden. Gemessen wird in Metern.
Messgrösse 1: ÖV-Güteklasse
Auf dem für die Beurteilung einzureichenden Screenshot müssen der Gebäudestandort sowie die ÖV-Güteklasse ersichtlich sein. Ein entsprechender Screenshot lässt sich mit Hilfe von map.are.admin.ch erzeugen. Dazu muss im Suchfeld zuerst die Adresse des Gebäudestandorts eingegeben werden. Anschliessend ist der Layer "ÖV-Güteklasse ARE" auszuwählen, so dass er auf der Karte dargestellt wird. Mit einem anschliessenden Klick auf den Gebäudestandort wird im Fenster "Objekt-Information" neben den Koordinaten des Gebäudestandorts auch die dort anzutreffende ÖV-Güteklasse angezeigt. In der folgenden Abbildung ist ein beispielhafter Screenshot mit der ÖV-Güteklasse "C - mittelmässige Erschliessung" ersichtlich.

Messgrösse 2: Gehdistanz zur nächststehenden Zentralität
Zur Beurteilung ist u.a. ein Screenshot einzureichen, auf dem die Gehdistanz zwischen dem Gebäudestandort und der nächststehenden relevanten Zentralität ersichtlich sein muss. Ein entsprechender Screenshot lässt sich mit Hilfe von maps.google.ch erzeugen. Dazu kann im Suchfeld zuerst die Adresse des Gebäudestandorts eingegeben werden. Anschliessend kann im Suchfeld z.B. nach "Lebensmittelgeschäft" gesucht und das am nächsten gelegene Lebensmittelgeschäft angeklickt werden. Im sich öffnenden Fenster wird "Routenplaner" angeklickt und als Startpunkt die Adresse des Gebäudestandorts eingetragen. Zudem ist "Zu Fuss" als Verkehrsmittel anzuwählen. Die folgende Abbildung zeigt ein Beispiel eines Screenshots mit einer Gehdistanz von 950 Metern zwischen Gebäudestandort und der nächststehenden relevanten Zentralität "Lebensmittelgeschäft".

122 Hindernisfreies Bauen
Messgrösse 1: Grundanforderungen
Die Umgebung und äussere Erschliessung werden hier ebenfalls beurteilt. Es ist ein Umgebungsplan inklusive Höhenkoten, Gefällen und Terrainvorsprüngen der Wege und Plätze (insbesondere zum Hauszugang und zum Parking) einzureichen.
Messgrösse 2: Erhöhte Anforderungen
Anhand der Selbstdeklaration (siehe Hilfstools) können der Antragstellende und der Prüfer die Erfüllung der Anforderungen gegenprüfen. Die Umsetzung wird bei der Baubegehung geprüft.
Bemerkungen zu den erhöhten Anforderungen an bauliche Strukturen bei Wohnungen:
Punkt 3: Bei der Wohnungseingangstüre darf aus Schallschutzgründen eine maximale Schwellenhöhe von 25 mm (nach SIA 500) vorhanden sein.
Punkt 12: Die nutzbare Breite von Wegen und Korridoren gilt bis zu und innerhalb der Wohnungen.
131 Räume sozialer Interaktionen
Messgrösse 1 & 2: Begegnungsorte im Freiraum und im Gebäude
Bei den Messgrössen 1 und 2 sollen gestalterische Massnahmen aufgezeigt werden, die zum Verweilen anregen (z.B. Möblierungen wie eine Sitzbank/Abstellfläche im Haupteingangsbereich). Diese Massnahmen dürfen der Grösse und entsprechenden Nutzung des Projektes angepasst werden.
132 Sicherheit
Messgrösse 3: Sichere Wege ausserhalb der Parzelle
Als relevante ÖV-Haltestellen gelten die nächstgelegene Haltestelle sowie weitere Haltestellen in vertretbarer Fusswegdistanz, an denen andere ÖV-Linien halten als an der nächstgelegenen Haltestelle. Die vertretbare Fusswegdistanz ist abhängig vom Raum- und Haltestellentyp:
| Raumtyp Agglomeration und Zentrum | Raumtyp Land | |
|---|---|---|
| Bus- oder Tramhaltestelle | ≤ 500 m | ≤ 750 m |
| Bahnhaltestelle | ≤ 1'000 m | ≤ 1'500 m |
Zusätzlich zur nächstgelegenen ÖV-Haltestelle sollen zwei weitere relevante ÖV-Haltestellen in die Bewertung einbezogen werden (falls vorhanden).
Bei der Beurteilung der Beleuchtung von Fussgängerstreifen ist zu beachten, dass der Fussgängerstreifen selbst sowie die Trottoirs auf beiden Seiten des Fussgängerstreifens bis rund 2 Meter vom Strassenrand entfernt beleuchtet sind.
Zur Beurteilung der Velowege ist u.a. der durchschnittliche Tagesverkehr (DTV) einer Strasse massgebend. Dieser kann über map.are.admin.ch ausfindig gemacht werden. Dazu wird zuerst der Layer "Personen-/Güterverkehr Strasse" ausgewählt.
Anschliessend wird die interessierende Strasse angeklickt.

Mit einem Klick auf "Zusatzinformationen" wird der DTV angezeigt (siehe folgende Abbildung).

Auf Strassen, für die im Layer "Personen-/Güterverkehr Strasse" keine Informationen enthalten sind, kann davon ausgegangen werden, dass der DTV ≤ 3'000 Fahrzeuge ist.
141 Raumluftqualität
Die erzielten Punkte können aus dem Hilfstool "Raumluftqualität" in die Label-Plattform übertragen werden. Hinweise zum Hilfstool:
- Manuelle Luftmengensteuerung durch die Nutzenden: Dieser Begriff bezieht sich auf eine mechanische Lüftung. Durch eine natürliche Fensterlüftung kann diese Anforderung nicht erreicht werden.
- Erfassung von hybriden Lüftungssystemen: Falls die mechanische Lüftung für die Sicherstellung der Bauschadenfreiheit gilt, muss diese gemäss SIA 382/5 für diesen Zweck ausgelegt werden. Dann ist eine Beurteilung beider Teile, sowohl der natürlichen Lüftung als auch der mechanischen, anzuwenden. D.h. das Hilfstool wird für beide Systeme ausgefüllt und die Ergebnisse werden gemittelt. Beispiel: Wenn beide Teile erfüllt sind, ergibt dies (1.67 + 2) / 2 = 1.83 Punkte. Wenn der Bezug rein auf die SIA 180 ist und die damit verbundene Sicherstellung der minimalen Luftmenge gemacht wird, ist für den Nachweis eine natürliche Lüftung anzugeben.
Messgrösse 1: Aussenluft-Volumenstrom
Simulationen sind für die Beantwortung der Messgrösse 1 zulässig. Die anderen Messgrössen lassen sich, da qualitativ abgefragt, damit nicht beantworten.
Natürliche Lüftung, Anforderung 3
Nachströmvorrichtungen
Eine Nachströmvorrichtung ist dann geeignet, wenn diese den gesamten Volumenstrom der Abluftventilatoren abdeckt. Es kann eine etwas kleinere Nachströmung geplant werden, wenn dadurch kein grosser Unterdruck in der Wohnung verursacht wird. Dies wird gewährleistet, indem die Nachlaufzeiten erhöht werden, so dass ein möglicher Unterdruck über die Zeit abgebaut wird.
Diese Anforderung gilt jedoch nur als erfüllt, wenn die ALD der Abluftmenge entspricht. Und nur wenn diese Anforderung erfüllt wird, kann bei der Fensterlüftung eine genügende Note erreicht werden. Bei einer natürlichen Lüftung wäre eine gesteuerte Zuluftklappe im Bad beispielsweise eine Lösung, um die Anforderungen zu erfüllen.
Umluftdampfabzug
Die Frage 5 im Hilfstool (Wohnen natürlich) kann mit Ja beantwortet werden.
Messgrösse 2: Raumluftfeuchtigkeit
Verwendung von feuchtespeichernden Materialien: Über sehr gute feuchtespeichernde Eigenschaften verfügt Lehmputz (siehe Grafik). Je dicker der Lehmputz aufgetragen wird und je grösser die Fläche ist, desto grösser ist die Speicherfähigkeit.

Messgrösse 3: Zuluftqualität
Folgende Grenzwerte sind für AUL1 (Saubere Luft) massgebend und einzuhalten:
| Jahresmittelwert (arithmet. Mittelwert) | 95 % der 1/2-h-Mittelwerte des Jahres | 24-h-Mittelwert, max. 1 x pro Jahr | |
|---|---|---|---|
| NO2 (Stickstoffdioxid) | 30 µg/m3 | ≤ 100 µg/m3 | 80 µg/m3 |
| PM10 (Schwebestaub) | 20 µg/m3 | - | 50 µg/m3 |
| PM2.5 (Feinstaub) | 10 µg/m3 | - | - |
Für die Beurteilung sind die Messwerte der letzten drei Jahre einer anerkannten Quelle massgebend. Wo immer möglich ist die Seite des BAFU zur Luftbelastung anzuwenden.
Weitere Messstellen der unterschiedlichen Regionen in der Schweiz:
Hinweis zur Bewertung bei AUL 2
Wird bei AUL 2 die Aussenluft zweifach gefiltert (F7 und F9) dürfen 1.5 Punkte gegeben werden, wenn die Grenzwerte für AUL 1 gemäss Tabelle oben nur auf Partikelebene (PM10, PM2.5) überschritten werden. Werden die Grenzwerte für NO2 überschritten, darf die Messgrösse trotz besserer Filterung mit maximal 1.25 Punkten bewertet werden, da gasförmige Substanzen nicht gefiltert werden können.
Hinweis zur Bewertung bei AUL 3
Bei AUL3 wird ein Filter F7 gefordert, um einen Punkt zu erzielen. Dies gilt auch für Aussenluftdurchlässe (ALD) von Abluftanlagen. Mit F5-Filter werden keine Punkte erzielt.
Messgrösse 4: Betrieb/Instandhaltung/Funktionalität
Natürliche Lüftung
Anforderung 1 – Zugänglichkeit zu Filter und Fliegengitter von ALD oder Nachströmelementen und Anforderung 2 – Zugänglichkeit zu Abluftleitungen/ Filtern von Abluftanlagen: Werden gemäss Messgrösse 1 keine ALD oder Nachströmelemente benötigt, gelten diese Aspekte als mehrheitlich erfüllt (im SNBS-Hilfstool: "Filter und Fliegengitter sind von innen zugänglich und demontierbar").
142 Schadstoffe und Strahlung
Alle Messgrössen sind nach dem Vorgabekatalog Minergie-ECO auszuführen und nachzuweisen. Falls eine Zertifizierung nach Minergie-ECO erfolgt, ist für die Ausschlusskriterien eine Kopie des entsprechenden Minergie/-P/-A/-ECO-Zertifikats ausreichend. Für die restlichen Kriterien reicht der ECO-Prüfbericht als Nachweis.
Messgrösse 1: Radon
Bei der Raumluftmessung wird auf den Vorgabenkatalog Minergie-ECO (110.50) verwiesen. Dies ist so nicht ganz korrekt, da sich dieser nur auf die Erneuerungen bezieht. Dieser Grenzwert von 300 Bq/m3 liegt bei Erneuerungen höher, ist aber eine Ausschlussvorgabe. Für Neubauten besteht nur eine normale Vorgabe im Vorgabenkatalog Minergie-ECO (110.04), aber mit einem strengeren Grenzwert von 100 Bq/m3.
Die Massnahmen müssen mit der Radon-Fachperson abgestimmt werden. Und die Checkliste muss zwingend von der Fachperson unterschrieben werden.
Für die Erreichung der vollen Punktzahl bei Erneuerungen sind folgende Optionen möglich:
| Provisorische Zertifizierung (PZ) | Definitive Zertifizierung (DZ) | |
|---|---|---|
| Option 1 | Erfüllung der Schutzmassnahmen | Nachweis Messung ≤ 300 Bq/m3 |
| Option 2 | Nachweis Messung ≤100 Bq/m3 | Nachweis Messung ≤ 300 Bq/m3 |
| Option 3 | Keine Massnahme | Nachweis Messung ≤ 100 Bq/m3 |
Bei Option 1 ist der Nachweis für die PZ nur gültig, wenn auch der Nachweis der DZ erbracht wird, andernfalls werden keine Punkte erhalten.
Messgrösse 2: Nicht ionisierende Strahlung
Für Messgrösse 2 wird ein NIS-Zonenplan erarbeitet (NIS: Nicht ionisierende Strahlung). Dabei erfolgt die Zuordnung der Nutzungen gemäss Seite 9 der "Planungsrichtlinie Nicht ionisierende Strahlung (PR-NIS)" des Amts für Hochbauten der Stadt Zürich. Im Anhang C des genannten Dokuments ist ein Planbeispiel mit den erforderlichen Informationen abgebildet.
Zusätzlich müssen folgende Angaben vorliegen:
- Alle Geschosspläne inklusive UG
- Schnittpläne mit Angaben zu angrenzenden Bereichen (insbesondere Überschneidung von Technikräumen und EG-Nutzungen)
- Alle Pläne verfügen über eine Legende (vergleiche Beispielplan)
Der NIS-Zonenplan wird später der Ausschreibung als Grundlage beigelegt.
Messgrössen 2 & 3
PZ: Selbsteinschätzung in der Label-Plattform begründen.
DZ: Minergie-ECO Ausschlusskriterium: muss zu 100 % erfüllt werden. Unterlagen wie im Vorgabekatalog Minergie-ECO und im Kriterienbeschrieb gefordert.
Messgrösse 5: Raumluftmessungen (Formaldehyd und TVOC)
PZ: Das Messkonzept (Anzahl und Aufstellungsorte der Messungen) ist vor der DZ durch die Zertifizierungsstelle freigeben zu lassen. Die Messpunkte dürfen nicht aufgrund des Baustellenverlaufes resp. durch allfällige Vermietungen eingeschränkt werden. Auch müssen Nachmessungen noch nach Bezug möglich sein.
DZ:
- Die Messungen müssen bis 1 Monat nach Abschluss der letzten Bauarbeiten durchgeführt werden. Grenzwerte analog Minergie-ECO, Ergebnisse hochladen.
- Der Zeitpunkt des Bauendes muss bei der DZ gemeldet werden.
143 Mikroklima
Wertvolle Hinweise zum Mikroklima bietet die Stadt Zürich an.
Messgrösse 1: Angebot durchlässiger Grünflächen im Aussenraum
Als nicht unterbaute Grünfläche gilt, wenn einerseits eine natürliche Versickerung möglich ist und andererseits mindestens eine Erdreichtiefe von 1.5 m (z.B. oberhalb einer Geschossfläche) vorhanden ist, damit auch flach- und herzwurzelnde Bäume sich gut entwickeln können.
Hinweis zum Umgang, wenn keine Umgebung vorhanden ist: Die Messgrösse 1 erhält die volle Punktzahl, sofern a) plausibel aufgezeigt werden kann, dass kein Aussenraum dazu gehört, b) Alternativen geprüft worden sind oder c) Alternativen in einem themenverwandten anderen Kriterium/Messgrösse übererfüllt worden sind.
Messgrösse 2: Beschattung von Aussenbereichen
Die Umgebungsfläche entspricht der gesamten möglichen Gestaltungsfläche, d.h. die Grundstücksfläche inklusive zusätzliche Möglichkeiten bei Balkonen und Terrassen.
Beschattete Balkone (zum Beispiel durch darüberliegende weiter Balkone oder Dächer über Balkonen) dürfen mehrfach, also in allen Geschossen, miteingerechnet werden.
Schatten von Bäumen werden vertikal im Grundriss projiziert, mit ihrem ausgewachsenen Kronendurchmesser gerechnet. Bäume, welche ausserhalb des Betrachtungsperimeter liegen, deren Baumkronen aber den Betrachtungsperimeter beeinflussen, dürfen bei der Beschattung entsprechend mit einbezogen werden.
Das Substratvolumen ist in die anzunehmende zukünftige Baumgrösse mit einzubeziehen. Ab einem Substratvolumen von 36 m3 gilt der arttypisch zu erwartende Durchmesser nach 30 Jahren.
Schatten von Fassadenbegrünungen werden vertikal in der Ansichtsfläche berechnet. Auch hier gilt die zu erwartende Fassadenfläche bei ausgewachsenem Zustand.
Messgrösse 3: Reflexionsgrade von Oberflächen
Eine Übersicht über Reflexionsgrade (S. 36, Abb. 16) und Albedo (S. 34, Abb. 12) findet sich bei: Hoffmann C., Geissler A. Baumaterialien für Städte im Klimawandel – Materialkatalog mit Empfehlungen (2022).
Fensteranteile
Es gilt der Mittelwert über die gesamte Fassade.
Nicht reflektierende Sonnenschutzelemente
Es wird die visuelle Reflexion beurteilt. Dunkle Sonnenschutzelemente erfüllen die Anforderung, hell nicht. Als erfüllt gilt ein Wert visuelle Reflexion ≤ 0.4.
Anteil reflektierender Fassadenbekleidungen < 20 % der Gesamtfassade
Betrachtet wird der opake Anteil der Fassade. Als erfüllt gelten Fassadenbekleidungen mit dem Wert visuelle Reflexion ≤ 0.5.
Fassaden der ersten zwei Geschosse sind begrünt
Es sind keine Mindestflächenanteile festgelegt. Bewertet werden alle Massnahmen, welche einen positiven Beitrag leisten. Kontextuell ebenfalls denkbar sind Begrünungen in weiteren Geschossen.
Anteil stark aufheizender, versiegelter Flächen in den Aussenbereichen < 20 % der gesamten Umgebungsfläche
Als erfüllt gelten Umgebungsflächen mit dem Albedo-Wert ≥ 0.29. Mit Buschwerk oder Bäumen bedeckte Bodenbeläge erfüllen die Anforderung.
Messgrösse 4: Dach‐ und Fassadenbegrünungen
Folgende Merkblätter können unterstützend zum Thema "sicher begrünen" (Brandschutz) sein:
https://www.grueningold.ch/2421wab_sp_gruenambau_brandschutz.pdf
https://services.vkg.ch/rest/public/georg/bs/publikation/documents/BSPUB-1394520214-4091.pdf/content
ACHTUNG: Die Punktezahl kann nicht vollständig vergeben werden, wenn der Brandschutz nicht berücksichtigt worden ist.
Dachflächen mit extensiver Begrünung
Zur Erfüllung der Anforderung sollen möglichst alle verfügbaren Flächen begrünt sein. Verfügbar sind Flachdächer, welche nicht anderweitig genutzt werden – zum Beispiel durch die Nutzung als Terrassen oder für Gebäudetechnikaufbauten. Wenn die Hauptdächer begrünt sind, ist die Anforderung erfüllt.
Dachflächen mit intensiver Begrünung (als Zusatzpunkt zu extensiver Begrünung)
Es sind keine Mindestflächenanteile festgelegt. Bewertet werden alle Massnahmen, welche einen positiven Beitrag leisten.
Dachflächen, die an höhere Baukörper angrenzen (z.B. Terrassen bei Attikageschossen), sind intensiv begrünt (mind. 50 %) und bei begehbaren Aussenbereichen mit nicht reflektierenden Oberflächen belegt
Als nicht reflektieren gilt ein Wert visuelle Reflexion ≤ 0.25. Holzroste auf Blechdächern erfüllen die Anforderung.
Die Fassaden der ersten zwei Geschosse sind begrünt
Es sind keine Mindestflächenanteile festgelegt. Bewertet werden alle Massnahmen, welche einen positiven Beitrag leisten. Kontextuell ebenfalls denkbar sind Begrünungen in weiteren Geschossen.
Hinweis für Ensemble-/Arealbetrachtung: Jedes Gebäude muss einen Anteil Begrünung aufweisen.
144 Sommerlicher Wärmeschutz
Der Nachweis erfolgt analog dem Nachweis für die Zertifizierung nach dem Baustandard Minergie. Weiterführende Informationen können in der Anwendungshilfe zu den Minergie-Gebäudestandards gefunden werden.
Messgrösse 1, Variante 1: Globalbeurteilung von Standardfällen
Die Punkte werden je erfülltem Aspekt in der Messgrösse zusammengezählt und in die Label-Plattform übertragen.
Messgrösse 1, Variante 2: Rechnerischer Nachweis
Es müssen alle Aspekte erfüllt sein.
Messgrösse 2 Simulation unter Berücksichtigung des zukünftigen Klimas
Bewertung: Es wird hier fälschlicherweise auf die Figur 4 der SIA 180 verwiesen, korrekt ist die Figur 3.
Übersicht, welche Varianten welche Punktzahl ergeben:

145 Winterlicher Wärmeschutz
Messgrösse 2: Kaltluftabfall
Es darf auf das Merkblatt der Fachgruppe Bauphysik des Forums Energie Zürich Bezug genommen werden.
146 Tageslicht
Hinweis zum Nachweis mittels SN EN 17037: Da es in der SN EN 17037 keine unterschiedlichen Anforderungen nach Raumnutzungen gibt, ist der Nachweis über die Empfehlungsstufen "Mittel" und "Hoch" zu führen. Diese Norm setzt für eine Erfüllung voraus, dass 95 % der relevanten Raumflächen den Mindestzielwert erreichen.