7 Kriterien Wirtschaft
211 Lebenszykluskosten
Hinweise zum IFMA-Tool
- Für die Prüfung muss das IFMA-Tool als Excel eingereicht werden, damit die Eingaben durch die Zertifizierungsstellen nachvollzogen werden können. IFMA ist über die Weitergabe des Excel-Tools orientiert. Das Tool wird von den Zertifizierungsstellen – wie alle anderen Daten – nur für die Zertifizierung begutachtet und vertraulich behandelt.
- Falls Kennwerte / Voreinstellungen angepasst werden, muss dies von den Antragstellenden deklariert werden.
- Für SNBS werden die Lebenszykluskosten in Form der Annuität mittels dynamischer Methode verlangt (in CHF/a*m2 GF). Die Annuität dynamisch ist im IFMA-Tool im Tabellenblatt "A_Vergleich_Phasen" in Zeile 77 ausgewiesen und muss durch die Geschossfläche geteilt werden.
- Die Investitionskosten beeinflussen das Ergebnis der Lebenszykluskosten stark. Wird bei den Investitionskosten mit geringem Detailgrad gearbeitet, verbessert dies tendenziell das Ergebnis der Berechnung – was bei der Prüfung berücksichtigt wird.
212 Bewirtschaftungsgerechte Planung und Realisierung
Das Ziel dieses Kriteriums ist der Einbezug des Betriebs in die Planung ab frühen Phasen (SIA-Phase 1 und 2). Die Bearbeitungstiefe hängt aber stark von der Komplexität des Objekts ab.
Für die provisorische Zertifizierung muss eine Vorlage (mindestens ein Inhaltsverzeichnis) oder ein Vorabzug vorhanden sein. Das finale Konzept kann im Zuge der definitiven Zertifizierung eingereicht werden.
213 Wiederverwendung und Systemtrennung
Die Messgrössen 1 und 2 sind nach dem Vorgabekatalog Minergie-ECO auszuführen und nachzuweisen. Falls eine Zertifizierung nach Minergie-ECO erfolgt, ist für die Ausschlusskriterien eine Kopie des entsprechenden Minergie/-P/-A/-ECO-Zertifikats ausreichend. Für die restlichen Kriterien reicht der ECO-Prüfbericht als Nachweis.
Messgrösse 2: Zerstörungsfreie Rückbaubarkeit
Hinweis zur Punkteübernahme von Minergie-ECO: Wenn alle drei Aspekte von Minergie-ECO erfüllt sind, entspricht dies der Punktzahl 1.5 (drei Aspekte umgesetzt) im SNBS-Hochbau. Für die Erreichung der vollen Punktzahl (2 Punkte) ist zusätzlich auch die zerstörungsfreie Rückbaubarkeit der Primärstruktur (Aspekt 4) nachzuweisen.
Aspekt 4: Mit der Einhaltung der Anforderung bei mindestens einer Elementgruppe der Primärstruktur (Tragstruktur), ist bereits der Aspekt 4 erfüllt. Um das Angebot an Elementgruppen zu erhöhen, wurden z.B. auch die Elementgruppen C04 Deckenkonstruktion oberirdisch und C04 – Dachkonstruktion oberirdisch bewusst auseinandergenommen.
Messgrösse 3: Wiederverwendung von Bauteilgruppen
Es sollen die Überlegungen zur Wiederverwendung von Bauteilgruppen aufgezeigt und die getroffenen Massnahmen sichtbar gemacht werden. Dabei wird der qualitative Aspekt zur Erreichung der Ziele viel höher gewichtet. Eine quantitative Bewertung wird nicht durchgeführt.
Messgrösse 4: Materialdokumentation
Nachweis DZ (Bauabschluss)
Mögliche Umsetzungslösungen sind Madaster, Gebäudepass oder BIM-LCA. Die geforderten Attribute müssen im BIM-Model erfasst werden. Als Minimalvarianten sind aktuell auch andere Lösungen möglich, wenn diese eine aggregierte Bauteilliste mit zusätzlichen Informationen enthalten:
- Informationen zu allen Hauptgruppen gemäss SN 506 511:2020 "Elementbasierter Baukostenplan Hochbau eBKP-H" C – Konstruktion Gebäude, D – Technik Gebäude (Erfasst werden müssen Kanäle, Leitungen und allfällige Dämmungen. Aktuell müssen Geräte wie Monoblocks nicht erfasst werden.), E – Äussere Wandbekleidung, F – Bedachung Gebäude und G – Ausbau Gebäude (Systemgrenze)
- Mengenangaben (z.B. Volumen x Dichte, Materialfraktionen): Erwartet werden die Materialien, welche sich in Flächen oder Volumen etc. eruieren lassen, also Angaben, welche ebenfalls in einer detaillierten LCA gemäss SIA 2032 erfasst werden. Nicht zwingend erfasst werden müssen Produkte wie Grundierungen, Kleber etc.
- Zuordnung zu Materialfraktionen vornehmen ("mineralische Baustoffe (ohne Beton), Beton, Holz / Holzwerkstoffe, Glas, Kunststoffe, bituminöse Stoffe und Metalle. Weitere Baustoffe werden unter "andere Materialien" erfasst)
- Eigenschaften der Materialien (Zusammensetzung = Beschrieb Hybrid (Verbundstoff) oder Monomaterial (gleiche Materialfraktion), Lebensdauer)
- Verbauungsort (kann mit der üblichen Planbeilage aus dem Energie- resp. Grauenergienachweis belegt werden) und -art
- LESOSAI-Daten (oder Daten aus anderen Bauphysiksoftware wie Thermo oder vyzn) müssen nach Materialfraktionen sortiert sein. Diese Daten umfassen per Definition die benötigten Mengenangaben, welche aus dem Erstellungsnachweis (Werkzeug) als Excel-Export bereitgestellt werden, damit die Angaben bei Bedarf rückverfolgt werden können. Sie müssen ebenfalls Eigenschaften umfassen. Eine Verknüpfung ist nicht notwendig.
Als Nachweis kann also z.B. eine Materialdeklarationsliste mit zusätzlichen Angaben zu Mengen (z.B. auch aus der Ökobilanz) und Lebensdauer erstellt werden. Aber die Ökobilanz mit einer Mengenliste zu ergänzen, reicht nicht aus.
Für rückzubauende Gebäude müssen die Materialfraktionen sowie die Schad- und Risikostoffuntersuchungen vor dem Rückbau erfasst werden.
221 Naturgefahren
Für beide Messgrössen kann das Bewertungstool SNBS Kriterium 221 "Naturgefahren" zur Beurteilung und Herleitung der Punktzahl angewendet werden. Weitere Auskünfte können auch bei der Vereinigung Kantonaler Gebäudeversicherungen https://www.vkg.ch/de/ueber-uns/kontakt eingeholt werden.
Messgrösse 2: Gebäudequalität bezüglich Schutz vor Naturgefahren
Anforderung bezüglich Hagel
Die Hagelwiderstandsklasse (HW) in Abhängigkeit von der Hagelzone (HZ) gemäss der Hagelzonenkarte zu wählen.
| Einwirkung gemäss Hagelzonenkarte | Hagelwiderstand in Bezug auf | |
|---|---|---|
| Hagelzone | Funktionalität | Aussehen |
| HZ1 | HW2 | HW2 |
| HZ2 | HW3 | HW3 |
| HZ3 | HW4 | HW3 |
Mit einer Nutzungsvereinbarung kann bei SNBS auf ein automatisches Hagelwarnsystem für aussenliegende Storen oder Markisen verzichtet werden. In der Nutzungsvereinbarung wird bestätigt, dass die Bauherrschaft auf den Einbau eines Hagelwarnsystem verzichtet. Damit wird bezweckt, dass ein informierter Entscheid herbeigeführt wird.
Bewertung bei nicht / teilweiser Erfüllung der Schutzziele
Werden bauliche Massnahmen zur Erfüllung der Schutzziele als nicht verhältnismässig erachtet, so hat der Antragstellende dies mittels einer Experteneinschätzung oder Studie nachzuweisen. Es muss Folgendes aufgezeigt werden:
- Das Risiko, mögliche Schäden und Alternativen wurden untersucht.
- Der Entscheid, seitens Bauherrschaft/Betreibende/Nutzende Schutz-Massnahmen nicht umzusetzen, wurde bewusst getroffen.
Ein solcher Fall kann bei gravitativen Naturgefahren mit 0.5, respektive bei meteorologischen Naturgefahren mit 2.5 benotet werden (Bewertung für "Wenn das Risiko nachweislich sehr gering ist und es von allen Risikoträgern akzeptiert wird").
Beispiel aus der Praxis: Ein Projekt mit geringer Hochwassergefahr, bei dem das Eintreten von Wasser durch die Fenster im UG möglich ist. Bei diesem Projekt wurde nach einer Studie entschieden, ein akustisches und visuelles Warnsystem zu installieren, dafür aber auf den Einbau von wasserdichten Fenstern zu verzichten.
222 Nutzungsdichte
Messgrösse 1: Durchschnittliche Energiebezugsfläche pro Person
Wohnen: Im Hilfstool wird aus den Angaben zur Wohnungsbelegung und der EBF die EBF/Person berechnet. Mit dieser Angabe (EBF/Person) kann die erreichte Punktzahl direkt in der Label-Plattform abgelesen werden.
Bei der definitiven Zertifizierung muss die effektive Belegung nachgewiesen werden, sofern diese bekannt ist. Bei nicht vermieteten Wohnungen wird der Standardwert eingesetzt oder, sofern vorhanden, der Wert der Vereinbarung über die Mindestbelegung der Wohnungen. Die Belegungsdaten wurden aktualisiert. Zusätzlich wurden die halben Zimmer gestrichen, da diese die Belegung nicht wirklich erhöhen.
Verwaltung: Unterirdische Gebäudeteile (Tiefgaragen) werden für die Flächeneffizienz nicht berücksichtigt.
Hinweis zum Umgang mit "Kellerabteil" bei Wohnungen in Gebäuden ohne UG: Reduits, die in einem Gebäude ohne UG als Kellerabteil-Ersatz in die Wohnung integriert werden, müssen für die Aspekte der Nutzungsdichte nicht als EBF gezählt werden. Für andere Kennwerte (Bspw. Energiebedarf Betrieb) werden diese Reduits als EBF dazugerechnet.
223 Nutzungsflexibilität / -variabilität
Bei diesem Kriterium wird ein Konzept zum Nachweis der Nutzungsflexibilität verlangt. Ein solches Konzept soll eine situativ durchdachte Lösung aufzeigen mit Grundrissplänen mit den möglichen Nutzungsvarianten (auch Möblierungsvarianten) und einem vermittelnden Beschrieb. Im Beschrieb soll auch dargestellt werden, welche Überlegungen gemacht wurden. Zu allen Themen (Vielfalt, Umnutzbarkeit, Veränderbarkeit innerhalb derselben Nutzung – Strukturen und Ausbau, gemeinsame Infrastrukturen sowie Erweiterbarkeit) sollte eine Aussage gemacht werden (wobei kontextabhängig nicht zu allen Themen eine Lösung vorliegen muss). Das Konzept dient dazu, der Bauherrschaft künftige Änderungsmöglichkeiten in der Nutzung aufzuzeigen und allfällige Anpassungen (Türöffnungen, Wasser-/Stromanschlüsse etc.) im Bau vorzubereiten, um hohe Aufwände in Zukunft zu vermeiden.
231 Regionale Wertschöpfung
Die erzielten Punkte können für alle Nutzungen aus dem Hilfstool "Regionale Wertschöpfung" in die Label-Plattform übertragen werden.
Massgeblich für die Beurteilung der Regionalität eines Unternehmens ist der Firmensitz – der Hauptsitz oder die Zweigstellen/Filialen, an welchen die üblichen administrativen Leistungen erbracht werden. Auch Subunternehmen zählen, sofern ihnen klare projektbezogene Auftragsvolumen zugewiesen werden können.
Messgrösse 1: Anteil der in der Region erteilte Aufträge am Investitionsvolumen
Auch die Position 29 Planung / Beratung wird zum Investitionsvolumen BKP 2 dazugezählt.