3 Erläuterungen zu Pflichtvorgaben
A1 Zertifizierung nach Minergie (-P/-A)
Hinweise zur Kompensationsmöglichkeit: Die Grenzwerte «Heizwärmebedarf Qh» und «Minergie-Kennzahl MKZ» können zwischen den Gebäuden in einem Areal kompensiert werden. Einschränkungen der Kompensation sind im Produktreglement Minergie-Areal aufgeführt. Hier werden die Gründe für die Einschränkungen erläutert: Die Einschränkungen für Minergie-A und Minergie-P wurden so definiert, dass deren Kern-Eigenschaften nicht tangiert werden. Für Minergie-P-Gebäude ist das Herzstück die noch bessere Wärmedämmung, welche über den Grenzwert «Heizwärmebedarf Qh» definiert ist. Soll ein Gebäude im Areal nach Minergie-P zertifiziert werden, kann deshalb der Heizwärmebedarf nur mit zeitgleich gebauten Minergie-P-Gebäuden kompensiert werden. Bei Minergie-A-Gebäuden gilt Analoges für die Eigenstromproduktion, welches die Kern-Eigenschaft von Minergie-A-Gebäuden ist.
B1 Organisation
Noch keine Erläuterungen
B2 Monitoring mit Energiemanagementsystem (EMS)
Monitoring ohne Minergie-Modul: Falls kein Minergie-Modul Monitoring eingesetzt wird, müssen die Rohdaten an die Zertifizierungsstelle übergeben werden, damit der Vergleich der Messwerte mit den Planwerten durch die Zertifizierungsorganisation vorgenommen werden kann. Die Rohdaten müssen als csv pro Messpunkt gesendet werden. In der Spalte 1 muss der Zeitstempel, in der Spalte 2 der Messwert eingetragen sein. Folgende Messpunkte müssen eingereicht werden:
Strom:
Zählerstand oder Verbrauchswerte in viertelstündlicher Auflösung
Messpunkte gemäss Reglement Baustandard Minergie (Gesamtverbrauch, Gesamtproduktion, Wärmepumpe, Elektroeinsatz, Kälteanlage (falls vorhanden), Elektromobilität (falls vorhanden) und im Gesamtverbrauch miterfasst)
Wärme:
Zählerstand oder Verbrauchswerte in täglicher Auflösung (höher aufgelöst auch möglich)
Messpunkte gemäss Reglement Baustandard Minergie (Warmwasser und Heizung jeweils getrennt) + Messpunkt bei Heizzentrale
Info, ob Warmwasser vor oder nach Brauchwarmwasser-Speicher gemessen ist
B3 Überprüfung der energetischen Messwerte
Monitoring ohne Minergie-Modul: Falls kein Minergie-Modul Monitoring eingesetzt wird, müssen die Rohdaten der Messwerte spätestens ein Jahr nach Inbetriebnahme der einzelnen Gebäude bei der Zertifizierungsstelle eingereicht werden. Die Form der einzureichenden Rohdaten ist unter B2 Monitoring mit Energiemanagementsystem (EMS) beschrieben.
C1 Energie und Treibhausgase im Betrieb
Noch keine Erläuterungen
C2 Energiekonzept
Es wird auch ein Energiekonzept verlangt, wenn die Gemeinde Vorgaben an die Energieversorgung stellt.
C3 Fossilfreie Fernwärme
Noch keine Erläuterungen
C4 Nutzung solare Energie
Die minimal zu installierende Leistung (in kWp) ist im gesamten Minergie-Areal mit einem einzigen Wert definiert und ab der Antragstellung zur provisorischen Zertifizierung nach Minergie-Areal fixiert. Gesetzliche Vorgaben sind jedoch immer einzuhalten.
Für die Zertifizierung der Einzelgebäude im Areal nach Minergie (-P/-A) ist die zu installierende Leistung nicht explizit vorgegeben. Beim Einzelgebäude wird abhängig von der belegbaren Dachfläche eine Eigenstromproduktion in die Minergie-Kennzahl eingerechnet. In diesem Sinne gibt es für Gebäude im Minergie-Areal die explizite Anforderung an die Leistung in kWp pro Areal und die implizite Anforderung der einzelnen Gebäude in der Minergie-Kennzahl. Die Minergie-Kennzahl kann jedoch zwischen den einzelnen Gebäuden kompensiert werden.
Beispiel: Areal mit 5 Neubauten, EBF 17'000 m2, belegbare Dachfläche 2’500 m2
Gebäude-Zertifizierung: Für die Gebäude-Zertifizierung nach Minergie wird ein volles Dach (60 % der belegbaren Dachfläche mit PV-Modulen) in die Minergie-Kennzahl eingerechnet1, also:
60 % * 2’500 m2 = 1’500 m2
Es wird von einer Leistung von 0.2 kWp/m2 Panel ausgegangen, d.h.: 1’500 m2 * 0.2 kWp/m2 = 300 kWp
1 Es gibt im Gebäudestandard keine explizite Anforderung an die zu installierende Leistung. Die Leistung wird hier im Beispiel nur zu Anschauungszwecken ausgewiesen.
Areal-Zertifizierung: Fürs Minergie-Areal müssen 0.02 kWp pro m2 EBF (Neubau) installiert werden, also:
17’000 m2 EBF * 0.02 kWp/m2 EBF = 340 kWp
Für die Areal-Zertifizierung müssen die 340 kWp eingehalten werden. Die 300 kWp aus der Gebäude-Zertifizierung fliessen in die Minergie-Kennzahlen der einzelnen Gebäude ein, welche im Mittel über alle Gebäude auch eingehalten werden müssen.
Erleichterung der Anforderung: Im Produktreglement Minergie-Areal sind Bedingungen definiert, die zu einer Erleichterung der Anforderung führen können. Erleichterungen werden von der Zertifizierungsstelle in Rücksprache mit der Geschäftsstelle Minergie gewährt. Für Flächen, die aufgrund eines Schutzstatus nicht belegt werden können, muss der Antragsstellende einen Bericht oder Ähnliches von der zuständigen Stelle des Kantons / der Gemeinde vorlegen, der dies belegt.
C5 Treibhausgasemissionen in der Erstellung
Erneuerungen werden im Grenzwert THGE nicht berücksichtigt und fliessen in keiner Weise in die Berechnungen ein. Gilt gemäss Anwendungshilfe zum Gebäudestandard Minergie eine Erneuerung als Neubau, wird diese wie ein normaler Neubau im Areal berücksichtigt.
Areal-Grenzwert THGE in Erstellung
Der Areal-Grenzwert THGE in der Erstellung ergibt sich aus den flächengewichteten Grenzwerten der Neubauten im Areal. Er ist für das Areal über den gesamten Zertifizierungsprozess fixiert. Sind zukünftig gesetzliche Bestimmungen strenger als der Grenzwert des Minergie-Areals, so sind diese einzuhalten.
Die Berechnungsgrundlagen der einzelnen Neubau-Grenzwerte sind in der Anwendungshilfe zum Gebäudestandard Minergie beschrieben. Zusätzlich wird im Minergie-Areal der Rückbau von Bestandesbauten eingerechnet (für weitere Informationen dazu siehe Produktreglement Minergie-Areal, Anhang C).
Der Areal-Grenzwert wird automatisch im Hilfstool Pflichtvorgaben_A_und_C berechnet, wenn die nötigen Angaben eingetragen werden. Für die korrekte Berechnung des Grenzwertes müssen für alle Neubauten mindestens die rot umrahmten Angaben gemacht werden:


Der Areal-Grenzwert für THGE in der Erstellung ist nach dem Einfüllen aller Neubauten im Tabellenblatt «Uebersicht» dargestellt (da es im Areal keinen Grenzwert für die einzelnen Gebäude gibt, wird nur der Areal-Grenzwert ausgewiesen):

Weitere Regelungen:
Der Rückbau von Bestandesbauten muss immer berücksichtigt werden, wenn der entsprechende Bestandesbau innerhalb des Areal-Perimeters liegt. Wird beispielsweise ein Gebäude rückgebaut und eine Grünfläche am entsprechenden Ort projektiert, wird der Rückbau dem nächstliegenden Neubau angelastet.
Auch Bestandesbauten, die vor 5 Jahren oder weniger abgerissen wurden, werden als Rückbau berücksichtigt.
Berechnung der Projektwerte THGE in Erstellung der einzelnen Neubauten
In der provisorischen Zertifizierung des Areals stehen häufig noch keine detaillierten Angaben zum Bauprojekt zur Verfügung, um die Projektwerte mittels eines Ökobilanzierungstools zu berechnen. Der Minergie-Nachweis ist hingegen bereits in einer frühen Phase gut geeignet, da mit wenigen Eingaben eine Berechnung der THGE in Erstellung erfolgen kann. Zur Berechnung der THGE in der Erstellung wird ein normaler Minergie-Nachweis auf der Label-Plattform eröffnet. In der nachfolgenden Anleitung sind das Vorgehen und alle notwendigen Eingaben beschrieben.
Zuerst muss ein Bauprojekt für das Areal eröffnet werden (siehe Kapitel 2).
Danach wird ein neuer Nachweis erstellt. Wählen Sie «+ Neuer Nachweis» und danach im erscheinenden Dropdown «Minergie/-P/-A, Version 2026.1 (Online)». Benennen Sie den Nachweis am besten nach dem Gebäude / den gleichartigen Gebäuden, für welche Sie die Treibhausgasemissionen berechnen wollen.

Die Nachweisführung ist nun eröffnet und es kann mit dem Ausfüllen der nötigen Angaben gestartet werden. Unter den im nachfolgenden Screenshot gelb markierten Reitern gibt es Eingaben, die ausgefüllt werden müssen. Welche Eingaben notwendig sind, ist in der Tabelle danach aufgelistet.

Nun können Sie den Reiter «Erstellung (THGE)» gemäss Anwendungshilfe Gebäudestandard Minergie, Kapitel 15.3 ausfüllen.

| Reiter | Eingaben | |
|---|---|---|
| Gebäudeeigenschaften | Labels |
|
| Standort |
| |
| Gebäude |
| |
| Gebäudehülle | Gebäudehülle |
|
| Gebäudetechnik | Wärmeerzeuger |
|
| Elektrizität | Eigenstromerzeugung | (scrollen Sie dazu ganz nach unten)
|
Areal-Projektwert THGE in Erstellung
Der Areal-Projektwert THGE in Erstellung wird aus den einzelnen Projektwerten der Neubauten berechnet. Dazu werden im Hilfstool Pflichtvorgaben_A_und_C die Projektwerte der einzelnen Neubauten in der rot umrahmten Zelle unter «C5 Treibhausgasemissionen in der Erstellung» eingegeben:

Im Tabellenblatt «Uebersicht» ist nach Eingabe aller Neubau-Projektwerte der Areal-Projektwert ersichtlich.
D1 Grünflächen
Weitere Informationen:
Wissensportal für naturnahe Freiräume der Zürcher Hochschule für angewandte Wissenschaften (ZHAW): https://fokus-n.ch/
Werkzeugkasten mit einem Kennwertsystem zur Förderung der Biodiversität bei Bauprojekten: https://www.siedlungsnatur.ch/#produkte
Handbuch Biodiversität der Stadt Bern: https://www.bern.ch/themen/umwelt-natur-und-energie/stadtnatur/biodiversitaet
Leitfaden für Freiraumgestaltung, welches durch die Fachhochschule Genf (HEPIA) im Auftrag des BAFU und der Stadt Sion entwickelt wurde: https://www.hesge.ch/hepia/recherche-developpement/projets-recherche/nasion-guide-des-amenagements-exterieurs
D2 Beschattung durch Bäume
Bestehende Bäume:
Bäume werden basierend auf der Baumschutzverordnung des Kantons Basel-Stadt2 definiert: Als Baum gilt jedes ausdauernde Gehölz, das als Hochstämmer oder Heister im Freien steht. Obstbäume fallen nicht darunter; zu diesen zählen nicht Nussbäume, Edelkastanien, Maulbeerbäume, Ebereschen, Mehlbeerbäume, Zier-, Wildkirschen und dergleichen.
Beim mehrstämmigen Baum ergibt sich der Stammumfang aus der zusammengezählten Querschnittsfläche der verschiedenen Stämme, welche derjenigen eines einstämmigen, geschützten Baumes jeweils einen Meter ab dem Boden und senkrecht zur Stammachse entspricht.
2 SG 789.710 - Baumschutzverordnung (BSV) vom 19.12.2000, Artikel 1
Der Baumschutz auf Baustellen und im Baustellenbereich ist wichtig. Die Vereinigung Schweizerischer Stadtgärtnereien und Gartenbauämter hat dazu ein Merkblatt veröffentlicht: Baumschutz auf Baustellen.
Wurzelraum: Der Wurzelraum ist gemäss den Vorgaben des Produktreglements zu dimensionieren. Zur Überprüfung ist ein separater Plan mit der Definition der jeweiligen Wurzelräume einzureichen.
Neue Bäume: Das Landschaftsplanungs-Büro ist für die Auswahl geeigneter Baumarten zuständig. Als Hilfestellung für die Auswahl und Festlegung der Grösse kann die folgende Liste von Baumarten beigezogen werden: Liste geeigneter Baumarten, Gemeinde Reinach 2022.
D3 Naturnahe Bewirtschaftung des Niederschlagswassers
Ziel der naturnahen Niederschlagswasserbewirtschaftung: Ein guter und naturnaher Umgang mit dem Niederschlagswasser zeichnet sich dadurch aus, dass der Niederschlag verdunsten und versickern kann und somit den Pflanzen zur Verfügung steht oder das Grundwasser anreichern kann. Nur bei starken Niederschlagsereignissen oder nachweislich besonders ungünstigen lokalen Verhältnissen fliesst ein Teil des Niederschlagswassers von geneigten Flächen oder wassergesättigten Böden oberflächlich ab bzw. in die Kanalisation. Eine lokale Bewirtschaftung weist damit Synergien mit dem Schutz vor Oberflächenabfluss bei Starkregen auf und kann mit einer Niederschlagswassernutzung zur Reduktion des Trinkwasserverbrauchs kombiniert werden.
Richtige Materialwahl ist massgeblich für Versickerung: Massgebend für die Belastung des von Flächen abfliessenden Niederschlagswassers ist bei Dachflächen die Materialwahl und bei Platz- und Verkehrsflächen die Nutzung. Mit einer Wahl von schadstoffarmen Produkten bei Abdichtungsbahnen, Fassadenverputzen und -anstrichen sowie bei Reduktion der Nutzung von schwermetallhaltigen bewitterten Materialien z.B. für Dachrinnen und Fallrohre lässt sich die Belastung nachweislich reduzieren. Je nach Belastungsklasse des Niederschlagswassers sind unterschiedliche Versickerungsarten zulässig (siehe Produktreglement).
Einfluss der Hangneigung und Sickerleistung auf Jahresabflussbeiwert: Die Versickerungsleistung von Böden mit mässiger bis schlechter Durchlässigkeit wird wesentlich durch die Hangneigung beeinflusst. Eine geringe Neigung wird in der Regel bevorzugt, um eine über die natürliche Aufnahmefähigkeit hinausgehende Versickerung von Niederschlagswasser überhaupt zu ermöglichen. Ist eine Versickerung oder Verdunstung von mindestens 85% des Jahresniederschlagwassers nicht möglich, sind unter Umständen kaskadische Retentionsmassnahmen direkt auf dem Areal vorzusehen, sodass höchstens 15 % des gesamten anfallenden Jahresniederschlagwassers ausserhalb der Parzelle in die Kanalisation abgeleitet werden. Mögliche Beispiele dafür sind Retentionsdächer, Baumrigolen mit Speichervolumen, Mulden-Rigolen-Systeme, offene Rückhaltebecken/-flächen, Entwässerungsrinnen.
Die Sickerleistung des Oberbodens unterscheidet sich oft deutlich vom Untergrund. Bei weniger als 0.5 l/min·m² kann es zu längerer Einstauung auf Retentionsflächen kommen – mit Risiken wie Pflanzensterben durch Staunässe, Sicherheitsproblemen (z.B. für Kinder) oder vermehrtem Mückenaufkommen. Bei Neubauten wird der Oberboden häufig durch gut durchlässige Substrate ersetzt (z.B. Baumsubstrat mit 5 bis 10 l/min·m²). Diese speichern Wasser oberflächennah und versorgen die Vegetation. Ist jedoch auch der Untergrund wenig durchlässig, droht unterirdischer Wasserrückstau. In diesem Fall, soll der Fokus auf Verdunstung und Retention gelegt werden – etwa durch oberirdische Speicherung mit gedrosselter Ableitung.
Definition der Hangneigung: Zur Beurteilung der Hangneigung kann entweder die mittlere Hangneigung des Areals herangezogen werden oder eine Teilflächenanalyse erfolgen. Bei der Teilflächenanalyse werden die einzelnen Abschnitte berücksichtigt und flächengewichtet gemittelt, sodass sich daraus die massgebliche Hangneigung ergibt.
Oberflächlichen Versickerung prioritär: Eine oberflächliche Versickerung ist aus mehreren Gründen prioritär anzustreben: Sie trägt zu einer Verbesserung des lokalen Mikroklimas bei und bei einer Versickerung über eine bewachsene Bodenschicht wird zudem die reinigende Filterwirkung des belebten Bodens genutzt. Zur Minderung des Eintrages von Schadstoffen ins Grundwasser ist deshalb eine Versickerung über eine belebte Bodenschicht einer flächigen Versickerung z.B. über Sickerbeläge zu bevorzugen. Oberflächliche Versickerungs- und Retentionsflächen können zudem multifunktional genutzt werden (Naherholung, Spielfläche, …) und somit deren Attraktivität erhöhen. Der oberflächliche Rückhalt (z.B. auf begrünten Flachdächern oder Baumrigolen) ermöglicht eine direkte Nutzung des gespeicherten Niederschlagswassers durch die Pflanzen während den Trockenphasen und vermindert die Notwendigkeit von künstlicher Bewässerung mittels Trinkwasser. Mögliche versickerungsfähige Beläge sind in der aktuell gültigen Richtlinie und Praxishilfe zum Umgang mit Regenwasser, Baudirektion Kanton Zürich aufgeführt. Falls verfügbar, können auch andere aktuell gültige kantonale Richtlinien bezüglich sickerfähiger Beläge angewendet werden. Ergänzende Hinweise bilden auch ausgewählte Planungs- und Arbeitshilfen im Bereich der blau-grünen Infrastrukturen wie beispielsweise die der Städte Zürich, Winterthur, Bern, Basel oder Luzern.
Dimensionierung der Versickerungs- und Retentionsanlagen: Die Verantwortlichkeit einer ausreichenden Dimensionierung der Versickerungs- und Retentionsanlagen liegt bei den Planenden. Der mittlere Jahresabflussbeiwert (Zelle E63 im Hilfstool Pflichtvorgaben D3, 2026.1) ist dabei massgebend und muss unter < 15% liegen. Als Grundlage für die Dimensionierung der Regenabwasserleitungen und der Schlammsammler dienen die Regenspenden gemäss der Norm SN 592 000 «Anlagen für die Liegenschaftsentwässerung – Planung und Ausführung».
Weitere Informationen:
E1 Angebot Veloabstellplätze
Spezielle Nutzungen: Spezielle Nutzungen, welche im Handbuch des ASTRA nicht abgebildet sind, sollen nachvollziehbar aus den bestehenden Vorgaben für ähnliche Nutzungen abgeleitet werden (z.B. Altersheime: Es wird die Gebäudekategorie «Wohnen» angewendet und eine nachvollziehbare Reduktion der Anzahl Abstellplätze definiert).
Weitere Informationen:
Mobilität in der Arealplanung: Das Handbuch MIPA «Mobilitätskonzepte für effiziente Areale» ist eine sehr gute Grundlage für die Mobilitätsplanung im Areal. Ausserdem sind die Elemente eines vollständigen Mobilitätskonzeptes aufgeführt und die möglichen Massnahmen sind detailliert beschrieben.
E2 Nutzerfreundlichkeit der Veloabstellplätze
Lademöglichkeit für Elektrovelos: die Lademöglichkeit für Elektrovelos gilt als erfüllt, wenn jeder Bereich von Langzeit-Abstellplätzen mit je mindestens einer Steckdose ausgerüstet ist. Kurzzeitabstellplätze müssen nicht zwingend über eine Lademöglichkeit verfügen.
E3 Erschliessung
Noch keine Erläuterungen
E4 Elektromobilität
Noch keine Erläuterungen
E5 Fahrzeug-Sharing
Noch keine Erläuterungen
