4 Erläuterungen zu Wahlvorgaben
B4 Sicherstellung einer hohen Nutzungsdichte
Noch keine Erläuterungen
B5 Visualisierung von Messgrössen für Nutzende
Noch keine Erläuterungen
C6 Innovative Speicherlösungen
Regenerierende Erdsonden zählen nicht zu den innovativen Speicherlösungen.
C7 Einsatz lokaler Ressourcen
Noch keine Erläuterungen
C8 Wiederverwendung von Bauteilgruppen
Noch keine Erläuterungen
C9 Wenig Erdbewegungen für Geländegestaltung
Als Altlasten gelten alle im kantonalen «Kataster der belasteten Standorte KbS» erfassten Standorte, unabhängig von deren Belastungsgrad.
D4 Durchlüftung im Areal
Weitere Informationen:
D5 Niederschlagswassernutzung
Noch keine Erläuterungen
D6 Keine Unterbauung von Freiflächen
Noch keine Erläuterungen
E6 Minimum an Personenwagenabstellplätzen
Noch keine Erläuterung
E7 Areal-interne Angebote zur Verkehrsreduktion
Coworking Spaces: Folgende Infrastruktur gilt für Coworking Spaces als notwendig:
Arbeitsplätze mit ergonomischer Sitzmöglichkeit (Bürostuhl) und Tageslicht. Ein angemessener Anteil der Arbeitsplätze ist mit einem Bildschirm und den gängigen Anschlussmöglichkeiten für Laptops etc. auszustatten.
Leistungsfähiges WLAN / Internet
Gemeinsam genutzte Bürogeräte (z.B. Multifunktionsgerät mit Drucker, Kopierer, Scanner)
Sitzungszimmer
Büro-/ Verbrauchsmaterial (z.B. Kugelschreiber, Locher, Bostitch, Haftnotizzettel, Kugelschreiber, Schreibpapier)
Akustisch separierter Pausenraum mit Trinkwasser, Zubereitungsmöglichkeit für Tee/Kaffee, Essgeschirr und Kühlschrank. Auf den Pausenraum kann verzichtet werden, wenn der Coworking Space mit einem Café oder Ähnlichem kombiniert wird.
Zugänglichkeit wenn möglich 24/7, mindestens aber Mo-Fr 06:00-20:00 Uhr
Die Anzahl der Arbeitsplätze, Bildschirme, Sitzungszimmer und Bürogeräte ist begründet herzuleiten. Ergänzend ist festzuhalten, wie der Coworking Space beworben, gefördert und betrieben wird. Existiert bereits ein Coworking Space im nahen Umfeld, kann dieser angerechnet werden, sofern nachgewiesen wird, dass der Coworking Space über genügend Kapazitäten verfügt und er bei den Nutzenden des Areals angemessen beworben und gefördert wird.
E8 Massnahmen zur MIV-Reduktion
Noch keine Erläuterung
E9 Bidirektionale Ladestationen
Noch keine Erläuterung
Joker (B6, C10, D7 und E10)
Die als Joker anerkannten Massnahmen von zertifizierten Arealen werden hier laufend aktualisiert.
Liste der bisher zugelassenen Joker:
Neue Einführung einer Buslinie im halbstunden Takt durch die Areal-Trägerschaft mit Haltestelle direkt beim Eingang des Areals.