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4   Erläuterungen zu Wahlvorgaben

B4 Sicherstellung einer hohen Nutzungsdichte

Noch keine Erläuterungen

 

B5 Visualisierung von Messgrössen für Nutzende   

Noch keine Erläuterungen

 

C6 Innovative Speicherlösungen

Regenerierende Erdsonden zählen nicht zu den innovativen Speicherlösungen.

 

C7 Einsatz lokaler Ressourcen

Noch keine Erläuterungen

 

C8 Wiederverwendung von Bauteilgruppen

Noch keine Erläuterungen

 

C9 Wenig Erdbewegungen für Geländegestaltung

Als Altlasten gelten alle im kantonalen «Kataster der belasteten Standorte KbS» erfassten Standorte, unabhängig von deren Belastungsgrad.

 

D4 Durchlüftung im Areal

Weitere Informationen:

 

D5 Niederschlagswassernutzung

Noch keine Erläuterungen

 

D6 Keine Unterbauung von Freiflächen

Noch keine Erläuterungen

 

E6 Minimum an Personenwagenabstellplätzen

Noch keine Erläuterung

 

E7 Areal-interne Angebote zur Verkehrsreduktion

Coworking Spaces: Folgende Infrastruktur gilt für Coworking Spaces als notwendig:

  • Arbeitsplätze mit ergonomischer Sitzmöglichkeit (Bürostuhl) und Tageslicht. Ein angemessener Anteil der Arbeitsplätze ist mit einem Bildschirm und den gängigen Anschlussmöglichkeiten für Laptops etc. auszustatten.

  • Leistungsfähiges WLAN / Internet

  • Gemeinsam genutzte Bürogeräte (z.B. Multifunktionsgerät mit Drucker, Kopierer, Scanner)

  • Sitzungszimmer

  • Büro-/ Verbrauchsmaterial (z.B. Kugelschreiber, Locher, Bostitch, Haftnotizzettel, Kugelschreiber, Schreibpapier)

  • Akustisch separierter Pausenraum mit Trinkwasser, Zubereitungsmöglichkeit für Tee/Kaffee, Essgeschirr und Kühlschrank. Auf den Pausenraum kann verzichtet werden, wenn der Coworking Space mit einem Café oder Ähnlichem kombiniert wird.

  • Zugänglichkeit wenn möglich 24/7, mindestens aber Mo-Fr 06:00-20:00 Uhr

  • Die Anzahl der Arbeitsplätze, Bildschirme, Sitzungszimmer und Bürogeräte ist begründet herzuleiten. Ergänzend ist festzuhalten, wie der Coworking Space beworben, gefördert und betrieben wird. Existiert bereits ein Coworking Space im nahen Umfeld, kann dieser angerechnet werden, sofern nachgewiesen wird, dass der Coworking Space über genügend Kapazitäten verfügt und er bei den Nutzenden des Areals angemessen beworben und gefördert wird.

 

E8 Massnahmen zur MIV-Reduktion

Noch keine Erläuterung

 

E9 Bidirektionale Ladestationen

Noch keine Erläuterung

 

Joker (B6, C10, D7 und E10)

Die als Joker anerkannten Massnahmen von zertifizierten Arealen werden hier laufend aktualisiert.

Liste der bisher zugelassenen Joker:

  • Neue Einführung einer Buslinie im halbstunden Takt durch die Areal-Trägerschaft mit Haltestelle direkt beim Eingang des Areals.