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4.4  Provisorisches Zertifikat

4.4.1  Projekt zur Zertifizierung einreichen

Sobald Sie alle nötigen Zertifizierungsdokumente hochgeladen haben, können Sie die Zertifizierung zur Prüfung einreichen. Klicken Sie dazu auf die Schaltfläche  "Antrag zur prov. Zertifizierung einreichen" in der roten Box. 

 

4.4.2  Antragsformular unterschreiben

Weitere Informationen zum Antrag finden Sie in Kapitel 4.3.

 

4.4.3  Prüfung

Die Einhaltung der Anforderungen des jeweiligen Minergie-Baustandards wird aufgrund der eingereichten Unterlagen mittels technischer Plausibilitätskontrolle überprüft. Die Prüfung beschränkt sich auf die Inhalte der Reglemente von Minergie. Zu einer vollständigen Überprüfung bzw. Nachrechnung der gelieferten Angaben ist die Zertifizierungsstelle nicht verpflichtet. Die Zertifizierungsstelle übernimmt keine Pflicht zur Kontrolle der Qualität der Planungsarbeiten und Ingenieurdienstleistungen. 

Bei Unklarheiten, fehlenden oder falschen Angaben wird die zuständige Person mittels Nachforderung (siehe Kapitel 4.3) durch die Zertifizierungs-/Prüfstelle kontaktiert. Für das Erledigen der Nachforderung wird eine Frist gesetzt. Die Zertifizierungsstelle kann zur technischen Plausibilisierung zusätzliche Angaben einfordern. Erfolgt die Erledigung der Nachforderungen nicht innerhalb von drei Monaten, kann das Zertifizierungsverfahren eingestellt werden. 

 

4.4.4  Ausstellung Zertifikat

Verläuft die Prüfung positiv, wird ein provisorisches Zertifikat in digitaler Form an die Antragstellenden und die Bauherrschaft ausgestellt. Provisorische Zertifikate sind drei Jahre gültig. In begründeten Fällen kann die zuständige Zertifizierungsstelle eine Fristverlängerung um zwei Jahre gewähren. Nach Ablauf der Gültigkeit kann das Zertifizierungsverfahren eingestellt werden.

Die erfolgreiche provisorische Zertifizierung wird per Benachrichtigung gemeldet. Nun kann das Projekt für die definitive Zertifizierung eingereicht werden. Siehe dazu Kapitel 4.6.