4.2 Häufige Fragen und Problemfälle
4.2.1 Minergie und SIA 380/1
Frage: Wie ist die nach Norm SIA 380/1, 2.3.3 vereinfachte Berechnung von verschiedenen Gebäudekategorien (höchstens 10 % Anteil EBF; höhere Innentemperatur) bei Minergie anzuwenden?
Antwort: Weist ein Gebäude Teile auf, die in verschiedene Gebäudekategorien fallen, so ist das Gebäude entsprechend aufzuteilen. Zur Vereinfachung der Berechnung (Qh; Qh,eff) können Gebäudeteile mit insgesamt höchstens 10 % der gesamten Energiebezugsfläche AE einer andern Gebäudekategorie, als der eigentlich zutreffenden Kategorie, zugeschrieben werden. Gebäudeteile können beliebig einer anderen Gebäudekategorie mit einem höheren Energiebezugsflächen-Anteil zugeschrieben werden, sofern deren Standardnutzung die gleiche oder eine höhere Raumtemperatur hat. Minergie setzt zusätzlich voraus, dass die gleiche Lüftungsanlage eingesetzt wird (d.h. gleiche «thermisch wirksame Aussenluftvolumenströme» und «Stromverbräuche»).
Im Minergie-Nachweis sind jedoch wegen der weiteren Anforderungen (Warmwasser, Zusatzanforderungen) alle Gebäudekategorien einzugeben, d.h. die Energiebezugsflächen müssen pro Kategorie bestimmt werden, bei Ath/AE und Qh resp. Qh,eff werden immer die gleichen Werte eingesetzt.

4.2.2 Gebäudekategorie von Alters-/Pflege-/Krankenheimen
Frage: Welche Gebäudekategorie muss für die Nutzung Alterswohnen und Alters-/Pflege-/Krankenheime im Minergie-Nachweis gewählt werden? Wann darf die Kategorie VIII Spitäler benutzt werden?
Antwort: Die Kategorie Spitäler unterscheidet sich von der Kategorie Wohnen MFH durch erhöhte Raumtemperaturen, höheren Wärmebedarf für Warmwasser und einen höheren Aussenluft-Volumenstrom. Auch bei Minergie schlägt sich dieser Unterschied in den Grenzwerten nieder.
Alters-/Pflege-/Krankenheime inkl. Pflegeabteilungen sind grundsätzlich mit der Gebäudekategorie MFH und projektspezifisch zusätzlich mit Restaurant/Verwaltung/etc. nachzuweisen. Über die ganze fix installierte Beleuchtung ist zudem ein Beleuchtungsnachweis (Grenzwert nach SIA 387/4, ohne Einfluss auf die Minergie-Kennzahl) einzureichen. Für die Lüftung kann eine spezifische Berechnung nach Nutzung eingefordert werden.
Begründung: Die Definition in der SIA 380/1, dass Pflege als Spital gilt, ist nur für den Heizwärmebedarf gerechtfertigt. Für die Anforderung an die Minergie-Kennzahl hat die Gebäudekategorie Spital keine Berechtigung, da energieintensive Nutzungen wie bspw. Operationssäle in der Regel nicht vorhanden sind.
4.2.3 Sauna bei EFH/MFH (Januar 2021)
Frage: Muss eine Sauna in einem EFH/MFH als eigene Zone im Nachweisformular erfasst werden?
Antwort: Nein. Für kleine Saunas in Wohnbauten ist keine eigene Zone mit der Kategorie «Hallenbäder» notwendig. Der Energieverbrauch der Sauna muss nicht eingerechnet werden. Der Energieverbrauch einer allfälligen separaten Lüftungsanlage für die Sauna ist hingegen einzurechnen.
4.2.4 Garage bei kleinen Wohnbauten inner- oder ausserhalb des Dämmperimeters (Januar 2020)
Frage: Soll die Garage in einem kleinen Wohnbau inner- oder ausserhalb der thermischen Gebäudehülle gelegt werden?
Antwort: Garagen von kleinen Wohnbauten bis zu zwei Parkplätzen können innerhalb oder ausserhalb des Dämmperimeters liegen. Falls die Garage innerhalb des Dämmperimeters liegt, muss die Garage gegenüber dem restlichen Teil des Gebäudes bezüglich Luftdichtheit und Bauphysik abgegrenzt sein.
Bezüglich Luftdichtheit ist folgendes zu beachten:
- Für die Luftdichtheitsmessung darf das Messgerät nicht in die Garagentür (Türe zwischen Garage und restlichem Teil des Gebäudes) eingebaut werden.
- Garagentore sind möglichst luftdicht einzubauen, auch wenn sie ausserhalb des Luftdichtheitsperimeters liegen.
4.2.5 Verschattung durch Leibung für Verschattungsfaktoren
Frage: Müssen bei der Berechnung der Verschattungsfaktoren Fs2 und Fs3 für den Minergie-Standard die Verschattung durch die Leibungen in jedem Fall mitberücksichtigt werden?
Antwort: Minergie stützt sich hierbei auf die Auslegung in Anlehnung von SIA 380, 2.3.4. Strukturierte Bauteile werden als ebene Flächen behandelt, sofern die effektive Oberfläche nicht mehr als 30 cm von der äussersten Hauptebene der Fassade definierten Fläche vor- oder zurückspringt. Für Leibungstiefen < 30 cm wird die Verschattung durch Überhang und Seitenblende nicht mit eingerechnet.
Ergibt die Länge aus Überhang und Seitenblende mehr als 30 cm Ausladung ab der Fensterebene, so ist die Gesamtlänge für die Verschattung zu berücksichtigen.
Beispiel: Leibungstiefe 25 cm, Balkonauskragung 2.00 m ab Aussenkante Fassade ergibt eine Länge des Überhangs von 2.25 m, welcher für Fs2 berücksichtigt werden muss.
4.2.6 U-Wert Standardfenster
Frage: Können beim Systemnachweis der U-Wert für das Standardfenster eingesetzt werden?
Antwort: Nein, es darf nicht der U-Wert für das Standardfenster eingesetzt werden. Für jedes Fenster müssen der U-Wert und der Glasanteil separat berechnet werden.
4.2.7 Katzentüre
Frage: Ist der Einbau einer Katzentüre in einem Minergie-Haus oder -Wohnung zulässig?
Antwort: Minergie verbietet den Einbau einer Katzentüre nicht. Es wird aber darauf verwiesen, dass die Platzierung gut gewählt werden soll.
Beispiel: Es empfiehlt sich für die Position der Katzentüre einen Standort zu suchen, bei welchem man nicht vom beheizten (Wohn-)Raum direkt nach draussen gelangt, sondern zuerst in eine Pufferzone, z.B. unbeheizte Räume. Mit dieser Massnahme wird die Einwirkung der Undichtigkeit gemindert. Eine Katzentüre wird jedoch nicht ganz dicht sein und im Verlaufe der Zeit noch undichter werden. Dies hat zur Folge, dass sich über diese Leckage in der Gebäudehülle Zuglufterscheinungen einstellen können, welche sich negativ auf den Komfort auswirken.
4.2.8 Kantonale Vorgaben Türen gegen unbeheizt
Frage: Die Vorgaben an Türen gegen unbeheizt sind schwächer als jene aus dem Energiegesetz des Kantons. Welches gilt?
Antwort: Bei einem Einzelbauteilnachweis sind die Anforderungen des Kantons zwingend einzuhalten. Wird ein Systemnachweis erbracht, darf von den Anforderungen abgewichen werden. Jedoch sollten die maximalen U-Werte nach SIA-Norm 180 eingehalten werden.
Beispiel:
| Bauteil gegen Bauteil | Aussenklima oder im Erdreich bis 2m | unbeheizte Räume | Mehr als 2 m im Erdreich 1) |
|---|---|---|---|
| Dach | 0.4 2) | 0.5 | 0.6 |
| Wand | 0.4 3) | 0.6 | 0.6 |
| Fenster, Fenstertüren, Türen, Tore | 2.4 3) | 2.4 | - |
| Rollladenkasten | 2.0 | 2.0 | - |
| Boden | 0.3 4) | 0.6 | 0.6 |
4.2.9 Lucido Fassadensystem (Januar 2020)
Frage: Welcher U-Wert ist bei einem Lucido Fassadensystem anzunehmen?
Antwort: Es sollen die monatlichen dynamischen U-Werte nach Berechnung der Firma Lucido Solar AG eingesetzt werden (z.B. Entech). Ist dies nicht möglich, wird der durchschnittliche dynamische U-Wert der Monate Dezember, Januar, Februar und März eingesetzt.
Für die Berechnung des spezifischen Wärmebedarfs (10W-Kriterium) muss der statische U-Wert der Konstruktion eingesetzt werden.

4.2.10 Heizwärmebedarf Minergie-P für grosse Wirtschaftsbauten
Frage: Wie wird der Heizwärmebedarf für grosse Wirtschaftsbauten und Gebäude mit hohen internen Lasten nach dem Standard Minergie-P berechnet?
Antwort: Bei grossen Wirtschaftsbauten (Neubau) mit einer EBF der Hauptnutzung ≥ 5‘000 m² und hohen internen Abwärmen ist die Anforderung an den Heizwärmebedarf gelockert wenn:
- die internen Wärmelasten höher oder gleich der Nutzung «Grossraumbüro» gemäss SIA 2024 entsprechen.
- die Berechnung des Gesamtenergiebedarfs nach SIA 382/2 zeigt, dass der Gesamtenergiebedarf durch eine Lockerung der Primäranforderung reduziert werden kann.
- die Planung der Gebäudehülle (U-Werte, Glasanteil) in die Beurteilung mit einfliesst. Externe Wärmelasten dürfen nicht der ausschlaggebende Punkt für die Lockerung sein.
Nach Rücksprache mit der zuständigen Zertifizierungsstelle gilt der Grenzwert von 90 % Qh,li und nicht 70 % Qh,li.
Primär wurde diese Lockerung für Verwaltungsbauten eingeführt – sie gilt aber sinngemäss auch für alle anderen Wirtschaftsbauten (Restaurant, Spital, etc.). In begründeten Fällen kann die Zertifizierungsstelle für das konkrete Objekt einen nachvollziehbaren, objektspezifischen Nachweis verlangen.
4.2.11 Minergie-P bei kleinen Bauten nicht erreichbar? (März 2017)
Frage: Warum ist es für ein kleines Bauprojekt schwierig, die Anforderungen von Minergie-P zu erreichen?
Antwort: Minergie-P-Ziele zu erreichen ist insbesondere bei Erneuerungen nur bei günstigen Voraussetzungen möglich. Sehr kleine Bauten haben entsprechend grosse verlustgenerierende Oberflächen pro Nutzeinheit und bei Erneuerungen ist es daher anspruchsvoll, alle Gebäudehüllflächen und Wärmebrücken maximal zu dämmen.
4.2.12 Bauweise für Gebäude im Holzbau
Frage: Welche Bauweise muss oder darf zur Berechnung des Systemnachweises SIA 380/1 für ein Gebäude in Holzbau gewählt werden?
Antwort: Bei einem Gebäude in Holzbau kann die Wärmespeicherfähigkeit C/AE auf 0.3 MJ/m²K und somit die Bauweise «mittel» eingesetzt werden, wenn folgende Anforderungen erfüllt sind: Unterlagsboden von mindestens 6 cm Zement-UB oder 5 cm Anhydrit, Wärmedurchgangswiderstand des Bodenbelags < 0.1 m2K/W und raumseitig beplankte Wände, 2 x 12,5 mm Gipskartonplatten oder mindestens 18 mm Gipsfaserplatte mittlerer Rohdichte.