15.1 Erläuterungen zum Reglement
Für die Erneuerung von Wohnbauten (Gebäudekategorie I und II, inklusiv die Nutzung Hotel) bietet Minergie eine zweite vereinfachte Nachweismöglichkeit an: die Minergie-Systemerneuerung (nachfolgend SE). Die SE bietet fünf unterschiedliche Systeme zur energetischen Erneuerung an. Jedes System basiert auf einer Kombination von Dämmwerten für Dach, Aussenwand, Fenster und Boden oder entspricht einer GEAK-Klasse für die Gebäudehülle. Die Systemlösungen beinhalten zudem Mindestanforderungen an die Wärmeerzeugung (jeweils Heizung und Warmwasser), den Elektrizitätsverbrauch bzw. die Montage einer PV-Anlage sowie die steuerbare Lufterneuerung und sommerlichen Wärmeschutz. Alle Systeme entsprechen so dem Mehrwert von Minergie in Bezug auf Komfort, Effizienz und Klimaschutz. Die Systemlösungen wurden mittels Modellierungen so definiert, dass sie die Minergie- wie auch die Gesetzesanforderungen (MuKEn 2014) erfüllen. Entsprechend führen sie zum Erhalt eines Minergie-Zertifikats.
Für Erneuerungen ausserhalb der SE besteht weiterhin die Möglichkeit mittels Systemnachweis (rechnerischer Nachweis) mit einem Minergie, Minergie-P oder Minergie-A-Zertifikat ausgezeichnet zu werden.
In diesem Kapitel wird nur auf die Spezifikationen der SE eingegangen. Wo nicht anderes definiert ist, gelten die allgemeinen Minergie-Anforderungen.
15.1.1 Wahl des Systems
Die Wahl des Systems hängt von den individuellen Gegebenheiten und Zustand des bestehenden Gebäudes ab.
In der Tendenz eignet sich System 1 für Gebäude, die seit ihrer Erstellung nicht oder nur oberflächlich erneuert wurden und nun umfassend gedämmt werden. Dank einer sehr guten Gebäudehülle verlangt das System geringere Massnahmen im Bereich Elektrizität (Geräte) und PV. Eine Wärmerückgewinnung für die Lüftung ist empfohlen, aber nicht zwingend. Alternativ zur Eigenproduktion können effiziente Geräte eingesetzt werden, oder es wird eine GEAK-Klasse B für Gesamteffizienz erreicht.
Systeme 2 - 4 eignen sich für jüngere Gebäude oder solche, die früher bereits erneuert wurden und deshalb zum Teil die aktuellen Anforderungen erfüllen. Der Unterschied zwischen den Systemen liegt in der Kombination der jeweiligen Dämmwerte für Dach und Aussenwand. System 4 hat weniger strenge Anforderungen an die Dämmung der Aussenwand, dafür ist eine Wärmerückgewinnung bei der Lufterneuerung gefordert.
Das System 5 ist für den Stadtraum oder für Altbauten geeignet, die möglicherweise eine Fassade haben, die aussen nicht gedämmt werden kann. Diese nicht gedämmte Fassade wird kompensiert durch zwei angebaute Fassaden.
Für Anbauten und Dachaufstockungen, siehe Kapitel 2.5.
15.1.2 Abgrenzung Erneuerung / Neubau für Systemerneuerung
Damit eine Erneuerung mit Minergie Systemerneuerung zertifiziert werden kann müssen
- Die Bestimmungen betreffend EBF, die in Kapitel 2.5 aufgeführt sind, eingehalten werden.
15.1.3 Mischnutzung
Maximal 20 % der EBF dürfen nicht Wohnungsnutzung angehören. Ist der Anteil höher, so muss der herkömmliche Systemnachweis angewendet werden.
15.1.4 Präzisierungen zu den Anforderungen an U-Werte der einzelnen Systeme
- Dach/ Decken zum Estrich: bei allen Systemlösungen gesamte Fläche
- Aussenwand: Bei allen Systemlösungen gesamte Fläche. Für Wandflächen gegen unbeheizte Räume oder Erdreich gelten die Anforderungen «Boden» (siehe weiter unten)
- Fenster: U-Wert aus Rahmen, Glas und Glasrandverbund
- Böden so wie Decken und Wandflächen gegen unbeheizte Räume oder Erdreich:
- bei Systemlösung 1: gesamte Fläche (exkl. Innenwandanschlüsse und Aussparungen für Leitungen)
- bei Systemlösungen 2 bis 5: mindestens 60 % der Fläche
Eine Reduktion der geforderten Dämmung (max. 10 % des betroffenen Bauteiles) oder kleinflächige Wärmebrücken (bis 5 m/100 m2) können zugelassen werden.
15.1.5 Innendämmungen bei Systemerneuerung
Innenwanddämmungen, welche typischerweise in den Untergeschossen angebracht werden, sind zugelassen.
Innendämmungen an Fassaden und Dächer sind grundsätzlich zugelassen. Es wird davon ausgegangen, dass mit Wärmebrücken fachgemäss umgegangen wird. Die Zertifizierungsstelle kann zusätzliche Informationen über den Umgang mit Wärmebrücken verlangen.
Eine andere Möglichkeit besteht über den GEAK zu gehen. Entspricht dieser der geforderten Klasse, so ist ein Nachweis mittels Systemerneuerung möglich.
15.1.6 Wärme- und Kälteerzeugung
Bei den vorgegebenen Vorlauftemperaturen der Wärmepumpen (40°C bei Luft-Wasser und 50°C bei Sole-Wasser) handelt es sich um die Vorlauftemperatur des Wärmeerzeugers im Heizkreis.
Pro 5°C Überschreitung der 40°C Vorlauftemperatur muss zusätzliche eine der folgenden Anforderung erfüllt werden:
- Qh,eff maximal 125 % Qh,li für Systeme 2 - 5 resp. 75 % Qh,li für System 1
- Lüftung mit Wärmerückgewinnung (ausser System 4)
- PV-Anlage mit mindestens 20 W/m2
- Nachweis WPesti, dass JAZ für Heizung > 3.0 eingehalten.
Die Warmwasseraufbereitung hat ebenfalls mit erneuerbaren Energien zu erfolgen.
Eine Kühlung mittels Regeneration von Erdsonden (Free Cooling) oder mit einem installierten elektrischen Leistungsbedarf für die Kühlung ≤ 12 Wel/m2 EBF (z. B. reversible Wärmepumpe) ist zulässig. Eine Deklaration des Kühlsystems muss in den Nachweis-Unterlagen ersichtlich sein.
15.1.7 Anforderung an die Elektrizität und Elektromobilität
Die Anforderung an die Elektrizität muss mit einer PV-Anlage und/oder mittels effizienter Geräte erfüllt werden.
Die Anforderung mittels effizienter Geräte ist erfüllt, wenn 40 % des totalen möglichen Einsparpotenzial (30 % im Vergleich zu Standardausrüstung, siehe Tabelle 2, Anhang B des Produktreglements) erfüllt wird. Die 40 % sind so gewählt, dass im Normalfall sinnvolle Kombinationen möglich sind, wie die Erneuerung von Waschküche und Licht oder die ganze Küche, etc. Als Bestgeräte gelten die Geräte gemäss Tabelle 22. Bestehende Geräte, die den zwei besten am Markt verfügbaren Klassen angehören, dürfen ebenfalls angerechnet werden.
Für die Anforderungen an die Elektromobilität gelten dieselben Anforderungen wie in bei allen Minergie-Erneuerungen (siehe Kapitel 13 des Produktreglement Minergie-Gebäudestandard).
15.1.8 Spezifizierungen Lufterneuerung
Jede Wohneinheit muss mindestens mit einer kontrollierten Zu- und Abluft an den Luft-Erneuerungskreislauf angeschlossen sein. Eine einfache Grundlüftung ist zugelassen.
15.1.9 Präzisierung Nachweis Sommerlicher Wärmeschutz
Grundsätzlich wird der Nachweis für den sommerlichen Wärmeschutz mittels Nachweistool für die Minergie Systemerneuerung vorgenommen (siehe Blatt Sommer & Unterlagen im Nachweistool). Der Nachweis kann allerdings auch mittels separatem Nachweis zum Sommerlichen Wärmeschutz Variante 2 eingereicht werden.