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15.2 Erbringung des Nachweises

15.2.1 Nachweis für die provisorische Zertifizierung

Für den Nachweis mittels Systemerneuerung besteht ein separates Nachweisformular, in welchem das System ausgewählt und die Erfüllung der Minimalanforderungen listenartig geprüft werden. Neben GEAK (oder Dämmwerten), Wärmeerzeugungsarten, Anforderungen an Elektrizität und Elektromobilität und Lufterneuerung muss ein einfacher Nachweis des sommerlichen Wärmeschutzes erbracht werden.

Auf den rechnerischen Nachweis kann bei Erfüllung der Anforderungen einer Systemlösung verzichtet werden.

Nachweis der Gebäudehülle

Für die Anforderungen an die Gebäudehülle müssen entweder die U-Werte des gewählten Systems nachgewiesen oder ein GEAK für die Gebäudehülle vorgewiesen werden. Im Falle des Nachweises mittels GEAK ist für das definitive Zertifikat eine Ausführungsbestätigung einer der drei GEAKplus-Varianten, die der angeforderten GEAK-Klasse entspricht oder einen aufdatierten publizierten GEAK vorzuweisen. Gibt es mit der Erneuerung einen An- oder Aufbau, so müssen die U-Werte dieser nachgewiesen werden (siehe Kapitel 4.2).

Elektrizität & PV

Die Erfüllung der Anforderung an die Elektrizität mittels Ersatzes von Geräten und Leuchten erfolgt per Selbstdeklaration im Nachweisformular. Darin muss vermerkt werden, welche und wie viele (zum Beispiel in einem Mehrfamilienhaus) Geräte schon vorhanden sind. In einem zweiten Schritt ist zu deklarieren, welche Geräte/Leuchten ersetzt werden. Das Nachweisformular berechnet die prozentuale Elektrizitätseinsparung und ob dies für den Erhalt des Minergie-Zertifikats ausreicht. 

Es müssen keine Lieferscheine eingereicht werden. Die Zertifizierungsstelle kann diese allerdings im Rahmen der Prüfung oder als Stichproben einfordern.
Für die Anforderung an die Grösse der PV-Anlage werden die gesamte EBF (inkl. Anbau) berücksichtigt.

Nachweis mittels GEAK oder GEAKplus

Mit einem GEAK für Gebäudehülle Klasse B für System 1 oder mindestens Klasse C für Systeme 2 - 5, müssen die einzelnen U-Werte von Dach, Fassade, Fenster und Boden nicht nachgewiesen werden.

Weist der GEAKplus darauf hin, dass mit der Umsetzung der vorgeschlagenen Massnahmen die angeforderte GEAK-Klasse erreicht wird, so können diese Massnahmen, kombiniert mit den Anforderungen für Wärmeerzeugung, Elektrizität und Lufterneuerung zu einer Zertifizierung mittels SE führen, ohne die einzelnen U-Werte nachweisen zu müssen. In diesem Falle muss der Nachweis erbracht werden, dass die Massnahmen des GEAKplus umgesetzt wurden (Ausführungsprotokolle, Fotos o.ä.).

Mit einem GEAK für Gesamteffizienz Klasse B für System 1 oder Klasse A für die Systeme 2 - 5 müssen effiziente Geräte und Eigenproduktion nicht nachgewiesen werden. GEAK Gesamteffizienz Klasse A setzt eine sehr hohe Effizienz kombiniert mit einer Eigenproduktion voraus. 

 

15.2.2 Nachweis für die definitive Zertifizierung

Für das definitive Zertifikat müssen Inbetriebsetzungsprotokolle der Wärmeerzeugung, der Luftaufbereitung und der PV-Anlage mit der Baubestätigung eingereicht werden.