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15.3 Häufige Fragen und Problemfälle

15.3.1 Umgang mit Lukarnen, Leibungen, etc.

Frage: Wie wird mit Lukarnen, Fassadenfresken, Leibungen etc. umgegangen?

Antwort: Werden bei den Systemlösungen 1 sowie 3 - 5 die Dächer gedämmt, so ist für Lukarnen mindestens ein U-Wert ≤ 0.25 Wm2K zu erreichen. Werden die Aussenwände saniert, so wird empfohlen, die Leibungen mindestens 4 cm zu dämmen. Die Massnahmen sind mit einem Bauphysiker abzustimmen.

 

15.3.2 Zulassung Freecooling oder Kühlung

Frage: Wird eine Freecooling-Anlage oder sogar eine Kühlung zugelassen? 

Antwort: Eine Freecooling-Anlage ist sogar empfohlen. Eine Kühlung  mit einem installierten elektrischen Leistungsbedarf für die Kühlung ≤ 12 Wel/m2 EBF (z.B. reversible Wärmepumpe) ist ebenfalls zulässig und muss in den Nachweis-Unterlagen ersichtlich sein.

 

15.3.3 Akzeptanz Systemerneuerung bei Baubehörden (Januar 2020)

Frage: Akzeptieren die Baubehörden ein Minergie-Zertifikat, das mit der SE erlangt wurde, obwohl die einzelnen U-Werte den gesetzlichen Anforderungen nicht entsprechen?

Antwort: In den allermeisten Kantonen ja, denn es handelt sich um einen Systemnachweis. Für die Zertifizierung nach SE muss der Antragsteller gegenüber Minergie die kommunizierten U-Werte nachweisen. Ob der geforderte U-Wert mit oder ohne geringe Dämmung (innen oder aussen) zustande kommt, ist irrelevant. Minergie prüft die Einhaltung der definierten Richtwerte für Hülle, Wärmeerzeugung usw. und informiert den Antragsteller anschliessend, ob das Gebäude als System die Anforderungen von Minergie erfüllt (betreffend Gebäudehülle und Wärmeenergie-Kennzahl). Da der Minergie-Nachweis von den Baubehörden als Energienachweis akzeptiert wird (Ausnahmen vorbehalten), erfüllt ein provisorisch nach SE zertifiziertes Gebäude entsprechend auch die Anforderungen nach MuKEn 2008 und MuKEn 2014. Dies obwohl einzelne U-Werte nicht den Vorgaben im Einzelbauteilnachweis entsprechen.