8.2 Erbringung des Nachweises
8.2.1 Nachweis nach SIA380/1
Nutzwärmebedarfswerte der Norm SIA 380/1 sind im Minergie-Nachweisformular hinterlegt und werden automatisch für die Berechnung übernommen.
8.2.2 Abminderungsfaktoren
Nachweis für die provisorische Zertifizierung
Abminderungsfaktor Armaturen: Angabe ja/nein im Minergie Nachweis.
Nachweis für die definitive Zertifizierung
Abminderungsfaktor Armaturen: Liste mit den eingebauten Armaturen, Kopie Rechnung/Lieferscheine falls von ZS verlangt
8.2.3 Nachweis nach SIA 385/2
Beim Nachweis nach SIA 385/2 ist die komplette normgemässe Grobauslegung durchzuführen und dem Antrag beizulegen. Dies umfasst den Bedarf, die Speicherung und die Verteilung. Ein Berechnungsbeispiel wird in der SIA Dokumentation D0244 abgebildet. Die verwendeten Bezugsgrössen müssen dem Objekt entsprechen, was bei wesentlichen Abweichungen von den Werten gemäss Merkblatt SIA 2024 zu begründen ist.
Der Nachweis gemäss SIA 385/2:2021 muss mit Standard-Nutzwarmwasserbedarf nach Tabelle 3 (fett gedruckte Zahlen) dieser Norm geführt werden, insbesondere gehen diese von 60°C am Speicheraustritt aus (bei 10°C Kaltwassereintritt).
Die SIA 385/2:2021 Berechnung für Wohnbauten bezieht sich auf Nutzfläche der Wohneinheiten (ANF). Als zulässige Annahme gilt ANF = 0.8 * AE.
Alternativ zur Grobauslegung mit Standardwerten darf eine Feinauslegung (auch mit abweichenden Temperaturen und Volumina) geltend gemacht werden. Dann ist die allseits unterschriebene Nutzungsvereinbarung beizulegen (Angaben: vgl. Anhang F in SIA 385/2:2021).
WPesti ist unabhängig von der SIA 385/2 «wie bisher» zu verwenden, d.h. es müssen keine 60°C Warmwassertemperaturen angenommen werden. Weichen die Warmwassertemperaturen von 60°C ab, ist der Nutzwarmwasserbedarf entsprechend anzupassen.
8.2.4 Warmhaltebänder
Sofern Warmhaltebänder nicht bereits im WPesti berücksichtig wurden, muss der elektrische Verbrauch eingerechnet werden. Sie sind im Nachweisformular im Blatt «Nachweis» unter «Wärmeerzeugung» als Energieträger «Warmhaltebänder» zu erfassen. Dabei wird der gesamte Wärmebedarf Warmwasser nicht erhöht, es wird lediglich berücksichtigt, dass die Wärme direkt elektrisch gedeckt wird. Ohne detaillierte Berechnung sind 20 % Anteil am Warmwasserbedarf mit direkt-elektrischer Erwärmung anzunehmen (Vollzugshilfe EN-101 zur MuKEn 2014). Alternativ ist eine separate Berechnung nach SIA 385/2:2021, Absatz 3.3.6. und Anhang C2 zulässig. Der berechnete Wert ist im Minergie Nachweis zu erfassen. Referenzgrösse für den Deckungsgrad ist der Rechenwert für Warmwasser.
8.2.5 Anrechenbarkeit Duschabwasser-Wärmerückgewinnung an die Minergie-Kennzahl
In der obligatorischen Energieberechnung für die kantonale Baubewilligung darf gemäss Vollzugshilfe EN-101, Kapitel 4.2. eine WRG beim Warmwasser berücksichtigt werden: Bei der Verwendung einer Wärmerückgewinnung bei Duschen im Wohnungsbau, darf diese vereinfacht mit einem Anteil von 10 % bei der Produktion Warmwasser berücksichtigt werden. Dies ist für Minergie ebenfalls zulässig.
Dafür ist im Minergie-Nachweis unter «Gebäudetechnik» > «Wärmeerzeuger» > «Übertrag weitere Wärmeerzeugung» der anrechenbare Anteil von 10 % einzutragen:
An die Minergie-Kennzahl darf ein höherer Anteil angerechnet werden, sofern das Produkt auf Basis der Annahmen von Minergie betreffend Duschwasseranteil und Nutzungsgraden nachweislich höhere Wirkungsgrade aufweist. Für solche von Minergie geprüften Systeme finden Sie auf der Minergie-Website unter «Zertifizieren» > «externe Hilfsmittel» ein entsprechendes Beiblatt, wo die Höhe und Art der Anrechenbarkeit festgelegt ist.
Dafür ist zusätzlich zu den 10 %, welche im Blatt Nachweis unter «Gebäudetechnik» > «Warmwasser» > «Wärmerückgewinnung Abwasser» einzutragen sind, die totale Wärmerückgewinnung einzutragen. Die im Minergie-Nachweis hinterlegte Formel berechnet die Differenz der unter Wärmeerzeuger und Warmwasser eingetragenen WRG automatisch, so dass die WRG nicht doppelt eingerechnet wird.
8.2.6 Integration Multifunktionaler Wasserhahnen mit Boiler
Wird in der Küche ein multifunktionaler Wasserhahn mit integriertem Boiler (z. B. Quooker COMBI) installiert, ist der daraus resultierende Standby-Verlust im Minergie-Nachweis zu berücksichtigen. Der multifunktionale Wasserhahn muss, gemäss kantonalem Energiegesetz, mit einem Warmwasser-Anschluss von der zentralen Aufbereitung angeschlossen werden.
Basierend auf Herstellerdaten und typischer Nutzung ist mit einem Stromverbrauch von 0.3 kWh/m² EBF zu rechnen.
Einzutragen ist dieser Wert im Nachweis unter: «Gebäudetechnik» > «Kühlung/Befeuchtung/Kälteförderung/Hilfsenergie» > «Strombedarf Hilfsenergie»
Beispielrechnung (Gebäude mit 500m2 EBF):
500 * 0.3 kWh = 150 kWh
