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14.2 Bilanzierung THGE und Zusammensetzung des Grenzwertes

Der einzuhaltende Grenzwert für alle Minergie-Baustandards ist dementsprechend objektspezifisch, d.h. abhängig von den Eigenschaften des zu berechnenden Projekts. Um Neubauten mit weitgehender Nutzung erneuerbarer Energien (sprich Photovoltaik, Sonnenkollektoren, Erdsonde) nicht zu bestrafen und Gebäude mit Unterschossen nicht zu verunmöglichen, kommen objektspezifische Grenzwerte zur Anwendung. Um diese zu berechnen, werden Informationen zum zu berechnenden Gebäude und seiner technischen Ausrüstung benötigt. 

Für den Energienachweis nach Minergie (-P/-A) ist die Energiebezugsfläche die Referenzgrösse. Entsprechend wurden Basisgrenzwerte für die Energiebezugsfläche (GWEBF) pro Gebäudekategorie ermittelt. Da der restliche Teil eines Gebäudes (z.B. Garage, Keller) ebenfalls in die Berechnung der gesamten Treibhausgase in der Erstellung einfliessen muss, wurden für diese ebenfalls entsprechende Basisgrenzwerte ermittelt (GWGF-EBF), welche in die objektspezifische Grenzwertberechnung einfliessen. Die EBF ist gemäss SIA 416 zu ermitteln: Gemäss der SIA 416 können Geschossfläche zwar innerhalb der thermischen Gebäudehülle liegen und beheizt sein und dennoch nicht zur EBF angehörig sein. Andersrum können sie auch innerhalb der thermischen Gebäudehülle liegen, nicht beheizt werden und trotzdem zur EBF zählen. 

Der objektspezifische Grenzwert setzt sich aus beiden Gebäudeteilen sowie den Zuschlägen für die erneuerbare Haustechnik zusammen. Die Tabelle mit den Basisgrenzwerten pro Gebäudekategorie und den Zuschlägen für Photovoltaik, Erdsonde und Solarthermie sind im Anhang G des Produktreglements Minergie-Gebäudestandard, Version 2026.1 (unter Arbeitsdokumente) zu finden.

Weitere Informationen zur Berechnung der Grenzwert der THGE in der Erstellung für Minergie sind im Dokument «Berechnungsmethodik Grenzwerte THGE in der Erstellung» unter Arbeitsdokumente, enthalten.