14.4 Häufigste Fragen
14.4.1 Abfrage haustechnische Anlagen
Frage: Weshalb werden die haustechnischen Anlagen nicht abgefragt?
Antwort: Die wichtigsten Einflussgrössen der Haustechnik sind im Minergie-Nachweis enthalten und werden zur Berechnung der THGE in der Erstellung berücksichtigt. Dazu zählen Wärmeerzeugung, -verteilung und -abgabe sowie Lüftungs- Sanitär- und Elektroanlagen, wie auch die PV-Anlage. Die Abfrage zur Deckenstärke im Minergie-Nachweis Bereich Erstellung zielt darauf ab, den zusätzlichen Materialaufwand für die Einlagen der haustechnischen Anlagen ebenfalls zu berücksichtigen.
14.4.2 Ist der Minergie-Nachweis genau genug?
Der Minergie-Nachweis im Bereich Erstellung ist Phasengerecht aufgebaut. Das heisst, dass so viel abgefragt wird, wie in dieser Planungsphase normalerweise bekannt ist. Ein genaueres Tool würde zu diesem Zeitpunkt also nicht genauer rechnen, weil mehr Annahmen getroffen werden müssen. Dazu gibt der Minergie-Nachweis Bereich Erstellung Orientierung über die Haupteinflussgrössen, um die THGE in der Erstellung zu minimieren.
14.4.3 Wie wurden die Grenzwerte gewählt
Für die Minergie-Grenzwerte in der Erstellung festzulegen, wurden über 80 zertifizierte Objekte bilanziert und nachdem sie zwei Jahre in Anwendung waren, aus über 600 provisorisch zertifizierten Anträge ausgewertet. Mit der Verschärfung der Grenzwerte auf den 1.1.2026 behaltet Minergie der MuKEn 2025 gegenüber eine VorreiterrolleDie MuKEn 25 hat die Grenzwerte von Minergie 2023.1 übernommen. Die Absicht ist, periodisch auf mögliche weitere Verschärfungen zu rüfen. Die Branche soll Zeit haben, sich mit dem Thema zu befassen und mit den Verschärfungen Schritt zu halten.
14.4.4 Können ECO-Projekte die graue Energie und THGE in der Erstellung auch mit dem Minergie-Nachweis gerechnet werden?
Für den provisorischen Antrag können alle Minergie-ECO Projekte ebenfalls mit dem Minergie-Nachweis rechnen. Für Gebäude > 1’000 m2 muss für die definitive Zertifizierung allerdings eine Ökobilanzierung mittels eines anerkannten Tools durchgeführt werden.
Es kann von Tool zu Tool für das gleiche Objekte zu Abweichungen kommen. Das hat mit der Tool-Methodik und Phasengerechtigkeit zu tun. Alle Tools, respektive Bilanzierungsmethoden beruhen hingegen auf dem SIA Merkblatt 2032 und den KBOB-Ökobilanzdaten.
14.4.5 Wieso unterscheiden sich die Grenzwerte für Minergie und Minergie-ECO Projekte?
Minergie-ECO verlangt schon seit Jahren die Bilanzierung und Einhaltung eines Grenzwerts für die THGE in der Erstellung. Minergie-ECO Gebäude sind sensibilisiert und haben unter anderem auch wegen weiteren Kriterien im Bereich der Gesundheit eine hohe Sensibilität für Materialisierung, was die Minimierung der THGE in der Erstellung begünstigt.
Für die Zertifizierung nach Minergie wird erst seit Mitte 2023 die Einhaltung eines Grenzwertes verlangt. Ausserdem werden weit über 1'000 Gebäude im Jahr nach Minergie / -P / -A zertifiziert, was einem Marktanteil von ca. 10% entspricht. Nun muss also eine ganze Branche sich mit dem Thema neu befassen und das braucht Zeit.
14.4.6 Welche Spannweite muss gewählt werden?
Unter Spannweite wird der Abstand von Auflager- zu Auflagerpunkt verstanden. Sie ist nicht zu verwechseln mit der Gebäudelänge, Dachlänge oder dem Lichtmass. Es muss jeweils die längste Spannweite des Projektes angegeben werden. Da nicht alle Kombinationen aus Spannweiten und Aufbauten verfügbar sind, ist zunächst der passende Aufbau zu wählen und erst danach die kleinst- oder grösstmögliche Spannweite.
14.4.7 Was wird verstanden unter Geschossfläche?
Die Geschossfläche ist die gesamte Fläche des Gebäudes und kann nie gleich gross sein wie die EBF: Diese ist gemäss SIA 416 zu ermitteln. Gemäss der SIA 416 können Geschossfläche zwar innerhalb der thermischen Gebäudehülle liegen und beheizt sein und dennoch nicht zur EBF angehörig sein. Andersrum können sie auch innerhalb der thermischen Gebäudehülle liegen, nicht beheizt werden und trotzdem zur EBF zählen. Die Geschossfläche ist zu ermitteln, da auf die Differenz zwischen der Geschossfläche und der EBF ein anderer Grenzwert einwirkt (GWGF-EBF).
Es darf nur die Geschossfläche aller Neubauzonen ermittelt werden, da auf Zonen mit Erneuerung kein Grenzwert einfliesst.
