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9.1  Erläuterungen zum Reglement

Ein Minergie-Gebäude zeichnet sich durch einen hervorragenden Komfort im Raum aus. Einen wesentlichen Beitrag zu diesem Komfort leistet die kontrollierte Frischluftzufuhr. 

Die wesentlichen Vorteile sind:

  • genügend frische Luft für Personen im Raum und
  • keine Bauschäden am Gebäude.


Wie die Frischluft in den Raum gelangt, lässt Minergie weitestgehend offen. Möglich sind automatische Fensteröffnungen, in der Regel kommen aber Lüftungsanlagen zum Einsatz. Welcher Weg auch immer eingeschlagen wird, in jedem Fall ist eine sorgfältige Planung wichtig. Grundlage bildet die Norm SIA 382/1, für Wohngebäude liefert die Norm SIA 382/5 weiterführende Hinweise. Weiter kann für Erneuerungen die Broschüre «Raum und Luft – Angemessene Lüftungskonzepte bei der Erneuerung von Wohnbauten» beigezogen werden.

Generell ist bei den Lüftungskonzepten darauf zu achten, dass diese im Gleichdruck sind (gleiche Zu- und Abluftmengen pro Nutzungseinheit/Wohnung). Die Luft muss zwischen den Zu- und Abluftstellen möglichst ungehindert, z.B. über Türspalt, Überströmelemente, Planetdichtungen, fliessen können. Dies ist Bestandteil des Lüftungskonzeptes und ist für eine einwandfreie Funktion der Lüftung massgebend.

 

9.1.1  Die Lüftungssysteme

Lüftungssysteme, deren Anforderungen sowie Vor- und Nachteile sind in der Broschüre Gute Raumluft von Minergie beschrieben.

 

9.1.2  Erneuerungen

In der Erneuerung von Wohnbauten sind auch Lüftungskonzepte zulässig, bei denen die Zuluft über geöffnete Türen in der Wohneinheit verteilt wird (Minergie-Grundlüftung). Die Minergie-Grundlüftung muss nicht in jedem Zimmer eine Zuluft aufweisen und die Zuluftmenge orientiert sich an der Anzahl der Bewohnenden. Eine gute Raumluftqualität in einzelnen Zimmern ist daher vom Nutzer abhängig und kann nicht jederzeit gewährleistet werden. Die Nutzenden sind über die korrekte Handhabung des Lüftungskonzeptes zu instruieren. Massnahmen für den Fall, dass in einzelnen Räumen bauphysikalische Probleme auftreten (Schimmelpilzbildung), sind bereits in der Planung vorzusehen (beispielsweise Nachrüstung durch Verbundlüfter).

Der Einfluss von vermehrt gekippten Fenstern im Winter muss in die Energiebilanz eingerechnet werden. Dies geschieht mit einem Zuschlag von 50 % auf den berechneten thermisch wirksamen Aussenluftvolumenstrom.

Die Abluftstellen sind normgemäss zu dimensionieren und sind für eine Bauschadenfreiheit unerlässlich. 

Um Zugluft zu vermeiden, muss die Zuluft bei einer Luftmenge von über 40 m3/h pro Einlass mittels Wärmerückgewinnung vorgewärmt werden. Alternativ sind die Anforderungen an das Zugluftrisiko nach SIA Norm 382/1:2025 zu erfüllen. Der Nachweis erfolgt mittels des externen Tools «Bedarfsberechnung Lüftung». 

 

9.1.3  Zusatzanforderungen und Spezialfälle

Steuerung / Regelung

Im Neubau muss in jeder Wohnung der Luftvolumenstrom während des Betriebs gegenüber der Dimensionierung dem aktuellen Bedarf entsprechend reduziert werden können. Daher ist pro Nutzungseinheit eine Steuerung oder Regelung vorzusehen. Entweder muss der Nutzende die Möglichkeit haben, die Luftmenge pro Nutzungseinheit manuell zu beeinflussen. Und/oder die Regelung geschieht automatisch, beispielsweise mittels CO2-Messung in der Abluft. Eine Steuerung nur über die Zeit (Zeitschaltuhr), reicht nicht um diese Anforderung zu erfüllen.

Für Gebäude, die Belegungsvorschriften unterliegen und für einen hygienischen Mindestluftwechsel ausgelegt sind, sind Ausnahmen gemäss Kapitel 9.1.6 möglich.

Schallanforderungen an Lüftungseinrichtungen

Eine Lüftungsanlage wird nur dann als funktionsfähig erachtet, wenn die erhöhten Anforderungen an den Schallschutz (insbesondere Lärmschutz-Verordnung (LSV) und SIA 181 Ziffer 3.2.3.4 (erhöhte Anforderungen für Dauergeräusche)) eingehalten sind. Dies gilt für alle lüftungstechnischen Einrichtungen, unabhängig vom Standort das Lüftungsgerätes. Ausgenommen sind Dunstabzugshauben. Weitere Spezifikationen sind im Kapitel 9.2.2  beschrieben.

Wartung und Reinigung

Die Aussenluftfassungen von Einzelwohnungsanlagen, Einzelraumlüftungsgeräten und ALD müssen so angeordnet sein, dass sie einfach zu reinigen sind. Dies betrifft auch allfällige weitere nur von aussen zugänglichen Komponenten wie z.B. Insektenschutzgitter.

Spezialfälle

Für Lüftungskonzepte, welche mit den gängigen Nachweisformen nicht abgebildet werden können, ist eine Zertifizierung mittels funktionaler Beschreibung möglich. Der individuelle Nachweis der Lüftungsanforderung wird von einem Expertenteam beurteilt. Die Beurteilung erfolgt im Wesentlichen anhand von Zielwerten für Energieeffizienz, Raumluftqualität, Lärmschutz und Unterhalt. Die Zertifizierungsgebühren werden individuell nach Offerte festgelegt.

Zusatzanforderungen für Abluftanlangen mit Aussenluftdurchlässen (ALD)

  • Alle Zimmer (ausser im Kaskadenbereich) müssen mit Aussenluft-Durchlässen (ALD) ausgerüstet werden.
  • Die Zuluftvolumenströme durch die ALD sind gemäss SIA 382/5 auszulegen. Abweichungen vom minimalen Zuluftvolumenstrom von 30 m3/h pro Zimmer sind zu begründen.
  • Der mechanisch geförderte Abluftvolumenstrom ist gemäss SIA 382/5 mindestens 30% höher als der Zuluftvolumenstrom, der durch die ALD strömt. Der Grund dafür liegt bei den unvermeidbaren Leckagen in der Gebäudehülle. Bei nachweislich dichten Gebäudehüllen nach Minergie-P oder Minergie-A kann der Zuschlag auf 10 % reduziert werden.
  • Für die Auslegung ist massgebend, dass die geforderten Luftmengen mit dem maximalen Druckverlust von 4 Pa unter Berücksichtigung der Filteranforderungen erreicht werden.
  • ALD sollten mit Filtern ausgerüstet werden. An Lagen mit staubiger Aussenluft (ODA 2 oder ODA 3 gemäss SIA 382/1:2025) sind mindestens Filter der Klasse ISO ePM2,5 65 % oder ISO ePM1 50 % (bzw. F7) zu verwenden. An Lagen mit sauberer Aussenluft (ODA 1 gemäss SIA 382/1:2025) ist Klasse ISO Coarse 30 % (bzw. G2) einzuhalten.
  • Die Einhaltung der erhöhten Anforderungen an den Luftschallschutz gegenüber externen Lärmquellen gem. SIA 181:2020 Ziffer 3.1.1 wird empfohlen. Da die Berechnung eine hohe Kompetenz in Akustik erfordert, soll dieser Nachweis durch einen Akustiker erbraucht werden. An lauten Lagen ist es kaum möglich, die Anforderungen der SIA 181 mit ALD zu erfüllen.
  • Befindet sich eine Feuerung (z.B. Holzofen) in der Wohnung darf die Lüftung keinen Unterdruck verursachen. Deshalb muss der Raumdruck überwacht werden und es sind nur Ofen mit einer nachgewiesenen Dichtheit zulässig.
  • Wenn mehr als zwei Geschosse luftseitig miteinander verbunden sind, funktioniert eine Abluftanlage nicht mehr ordnungsgemäss und ist damit auch nicht mehr Minergie-tauglich. Dies kann z.B. bei Einfamilienhäusern der Fall sein.
  • Der Unterdruck der Abluftanlage darf nicht zu einer erhöhten Radonkonzentration führen. Speziell bei bestehenden Einfamilienhäusern sind entsprechende Abklärungen zu treffen.


Im Minergie-Antrag sind Abluftanlagen wie folgt zu dokumentieren:

  • Prinzipschema
  • Datenblätter ALD mit qualifizierten Angaben zu Druckverlust (mit Filter), Schalldämmung und Filter
  • Grundrissplan mit eingetragenen ALD, Aussenluft-Volumenströmen pro Zimmer und Abluftvolumenströmen in den Nassräumen. Zusätzlich obige Angaben in Listenform und als Summe. Falls es mehre Nutzungszonen gibt, alle Angaben pro Nutzungszone.
  • Nachweis der sauberen Aussenluftqualität falls keine F7-Filter eingesetzt werden.


Für die Beurteilung sind die Messwerte der letzten drei Jahre einer anerkannten Quelle massgebend. Wo immer möglich ist die Seite des BAFU zur Luftbelastung anzuwenden.

Weitere Messstellen der unterschiedlichen Regionen in der Schweiz:

 

9.1.4  Eruierung kontrollierte Frischluftzufuhr

Nicht in jedem Fall ist eine kontrollierte Frischluftzufuhr notwendig. Das nachfolgende Ablaufdiagramm zeigt, wann darauf verzichtet werden kann. Wichtig in diesem Fall ist: die Vorgaben der Norm SIA 180 müssen in jedem Fall eingehalten werden. 

Abbildung 29: Ablaufdiagramm zur Eruierung ob auf eine Lüftungsanlage verzichtet werden kann

 

9.1.5  Klimatisierung / Kühlung

Klimaanlagen, welche für die Einhaltung des Komforts notwendig sind, müssen die baulichen Grundanforderungen an den sommerlichen Wärmeschutz eingehalten sein. Für den Sonnenschutz ist eine Steuerung zu realisieren. Die Rahmenbedingungen der Zulässigkeit einer Kühlung sind im Kapitel 6.3 definiert.

Für den Nachweis ist der elektrische Leistungsbedarf für die Erzeugung (Kältemaschine) und die Medienförderung (Pumpen) einzurechnen. Dazu gehört auch eine allfällige Entfeuchtung.

Kälteanlagen, welche für einen Prozess oder für eine Einrichtung (z.B. Tiefkühlraum) unabdingbar sind, müssen nicht in der Minergie-Kennzahl eingerechnet werden.

 

9.1.6  Ausnahmeregelung zur Steuerung/Regelung pro Nutzungseinheit 

Für Gebäude mit Belegungsvorschriften und einer Auslegung auf die minimale hygienische Aussenluftrate sind Ausnahmeregelungen möglich. Die Belegung (Anzahl Personen) ist mindestens die Anzahl Zimmer minus 1. Das heisst Standardbelegung oder hohe Belegung gemäss Tabelle 22. Dies ist beispielsweise mittels Vermietungsreglement nachzuweisen. 

Damit die nach SIA-Normen geforderte minimale Raumluftfeuchte bei einer Standardbelegung nach SIA 2024 ab Wohnungsgrössen mit 3 Zimmern auch ohne Steuerung oder Regelung pro Nutzungseinheit  eingehalten werden kann, müssen zusätzlich folgende Bedingungen erfüllt und im Nachweis dokumentiert sein: 

  • Die WRG muss mit einem Enthalpieübertrager erfolgen, der eine Feuchte-Bruttoeffizienz (bei Wohnungslüftungsgeräten: Feuchteverhältnis) von mindestens 60% aufweist.
  • Der Bemessungswert (Auslegung) der Luftvolumenströme muss dem Minimalwert der SIA 382/5:2021 entsprechen. Der Zu- und Abluftvolumenstrom pro Wohnung darf nicht höher sein als der minimale Luftvolumenstrom gemäss Tabelle 22. Bei der Einregulierung sind die Toleranzen der SIA 382/5 einzuhalten.
  • Das Wohnzimmer und ein allfälliger Essbereich müssen im Durchströmbereich liegen und dürfen weder mit Zuluft- noch mit Abluftdurchlässen ausgerüstet werden.
  • Die Wohnungen dürfen nicht für eine zeitweise Nutzung (z.B. keine Ferienwohnungen) bestimmt sein oder für eine Belegung, die für längere Zeiten unter der Standardbelegung liegt.
  • Die Nutzenden müssen über das Konzept informiert werden und über Massnahmen bei tiefer und zu hoher Raumluftfeuchte instruiert werden. Dazu muss eine schriftliche Anleitung vorliegen (möglichst ergänzt mit grafischen Elementen).
Wohnungs-
grösse
Minimaler Luftvolu-
menstrom 
in m3/h
Wohnungsbelegung
hochStandardtief
Anzahl 
Personen
Luftvolu-
menstrom 
pro Person 
in m3/h
Anzahl 
Personen
Luftvolu-
menstrom 
pro Person 
in m3/h
Anzahl 
Personen
Luftvolu-
menstrom 
pro Person 
in m3/h
1 & 1.5 Zimmer50225150150
2 & 2.5 Zimmer50225150150
3 & 3.5 Zimmer60320230160
4 & 4.5 Zimmer90422.5330245
5 & 5.5 Zimmer120524430340
Tabelle 22: Personenspezifische Luftvolumenströme beim minimalen Luftvolumenstrom abgeleitet von der Norm SIA 382/5 für verschiedene Wohnungsgrössen und Personenbelegungen

Wenn die Luftvolumenströme nach SIA 382/5 bemessen werden, ist das Konzept mit einem konstanten Luftvolumenstrom für Kleinwohnungen mit 1 bis 2.5 Zimmern nicht geeignet, da die Norm einen Minimalwert von 50 m3/h fordert. Daher wären hier spezifische Vereinbarungen mit dem Bauherrn notwendig um dies umzusetzen.

 

9.1.7 Beim Einsatz von Enthalpieübertragern in Wohneinheiten zu beachten 

Unabhängig davon, ob der Luftvolumenstrom konstant oder nach Bedarf geregelt wird, muss bei Komfortlüftungen mit Enthalpieübertragern und gleichzeitig einer Bemessung nach den Minimalwerten der SIA 382/5 das Risiko von zu hohen Raumluftfeuchten vermehrt beachtet werden. Dazu sind folgende Massnahmen geeignet:

  • Die Feuchterückgewinnung muss bei zu hohen Raumluftfeuchten (spez. in der Übergangzeit) deaktiviert oder mind. deutlich reduziert werden können (z. B. Bypass). Die Wärmerückgewinnung darf durch die Deaktivierung der Feuchterückgewinnung nicht schon bei zu tiefen Aussentemperaturen (unter ca. 10°C) relevant reduziert werden. Insbesondere bei Platten-Enthalpierückgewinnern kann es allenfalls sinnvoll sein, die Feuchteeffizienz auf ca. 65 bis 70 % zu limitieren. Bei Rotoren lässt sich die Feuchteeffizienz oft über die Rotordrehzahl regeln.
  • Optimalerweise sollte die Abluft zur Vermeidung von zu hohen Raumluftfeuchten überwacht werden. So können im Extremfall Massnahmen zur Vermeidung eines erhöhten Risikos von Schimmelbefalls ausgelöst werden.
  • Eine ausreichende Fensterlüftung muss möglich sein. Insbesondere muss das Öffnen von Fenstern aus Gründen des Aussenlärms und der Aussenluftqualität möglich sein.
  • Die SIA 382/5:2021 setzt voraus, dass in der Wohnung keine freie Wäschetrocknung (Aufhängen von nasser Wäsche) stattfindet. Die Nutzenden müssen auf diesen Punkt und allfällige andere übermässige Feuchtelasten (z. B. Aquarien) hingewiesen werden.