9.3 Beispiele
Für die Kontrolle der Volumenströme muss dem Antrag ein Lüftungsschema beigelegt werden. Für Kleinanlagen kann folgende Darstellung gewählt werden.

9.3.1 Externer Nachweis einer geregelten Wohnungslüftung:
Die Luftmengen sind anhand der normativen Vorgaben ausgelegt und die gesamte Lüftungsanlage wird mittels Sensoren in den Wohnungen bedarfsgerecht reguliert.
Der Nachweis erfolgt aufgrund der Anlagengrösse mit dem externen Nachweis. Dabei ist folgendes zu beachten:
- Auslegung der relevanten Luftmenge, Zuluft (Anzahl Zimmer à 30 m3/h) oder Abluft
- Eintrag der Leistung der Lüftungsgeräte / Ventilatoren
- Definition der Art der Regelung (CO2, Feuchtigkeit, Kombinationen)
- Volllaststunden gemäss Regelungsart, in der Regel Standardwert belassen
Bei der Verwendung von Feuchtegeregelten System ist sicherzugstellen, dass die notwendige Luftvolumenströme in der Nacht und bei längerer Zeitdauer ohne grösseren Feuchteanfall für eine gute Raumluftqualität gewährleistet werden kann.
9.3.2 Nachweis Grundlüftung bei Erneuerungen:
5.5-Zimmer-Wohnung mit einer zentralen Zuluft im Verbundbereich, offenen Türen in die Zimmer und Abluft an den üblichen Orten.
Die Zuluftmenge wird anhand der normativen Anzahl Personen ausgelegt.
Die Luftverteilung in die Zimmer geschieht über die offenstehenden Türen. Die Luftmengen aufgrund der Abluftstellen liegen höher und sind massgebend, daher muss die Zuluftmenge angepasst werden, damit kein Unterdruck erzeugt wird.
Gesamt-Luftvolumenstrom: 100 m3/h (massgeblich ist die Abluft)

Der Nachweis erfolgt mit dem externen Nachweis. Dabei ist folgendes zu beachten:
- Auslegung aufgrund der relevanten Luftmenge, Abluftstellen oder Anzahl Personen (Anzahl Zimmer -1) à mind. 20 m3/h
- Eintrag der Leistung der Lüftungsgeräte / Ventilatoren
- Definition der Art der Regelung
- Volllaststunden gemäss Regelungsart, in der Regel Standardwert belassen
- Reduktion der Eta-WRG um ca. 15 % damit die thermisch Wirksame Aussenluftrate um 50 % höher liegt als beim Normwert.
Das Lüftungskonzept eignet sich sehr gut für eine Kombination mit Verbundlüfter oder die Erschliessung mit Zuluft von einzelnen Räumen, welche vermehrt als Schlafzimmer fungieren.
9.3.3 Nachweis einer Spezialzertifizierungen
Die Wahl des Lüftungskonzeptes in einem Wohn-Mischgebäude fiel auf eine periodische Belüftung der Räume. Durch den Nachweis des CO2-Gehaltes im Raum unter Berücksichtigung der normativen Belegung (2 Personen im Schlafzimmer), des Raumvolumens und geplanten Frischluftzufuhr konnte ein Optimum ermittelt werden. Die Randbedingungen wurden festgehalten und eine Raumluftmessung zum Nachweis der Wirksamkeit vereinbart.

9.3.4 Feuchteempfindliche Abluftanlage Typ HYGRO A / Typ HYGRO B
Abluftanlage Typ HYGRO A: feuchteempfindliches Abluftventil, druckgeregelter Abluftventilator und fester oder selbstregulierender Lufteinlass.
Abluftanlage Typ HYGRO B: feuchteempfindliches Abluftventil, druckgeregelter Abluftventilator und feuchteregulierter Lufteinlass.
Eingabe dieser beiden Abluftanlagen im EN-101d:
- Art der Lüftung: Je nach Projekt ein «Einfaches Abluftsystem» oder «Abluft mit Nutzung der Wärmerückgewinnung».
- Auslegungsluftmenge: Es ist der Nennluftvolumenstrom anzugeben.
- Ventilatoren: Motorenleistung und den Verbrauch des Ventilators (falls bekannt).
- Regelung / Einstellung: Auswahl «nur VAV CO2-Zonenregler»
- Volllaststunden: Standardstundenzahl belassen.
- Eta-WRG-Typ: Auswahl «Keine Wärmerückgewinnung».
Um die Druckregelung zu ermöglichen, ist ein Gleichstrommotor erforderlich. Wenn niedrigere Betriebsstunden angegeben werden, müssen diese begründet werden. Eine Steuerung des Typs HYGRO A erfüllt die Anforderung an die Steuerung pro Nutzungseinheit gemäss 11.1.3.
Bei klimatisierten Gebäuden erfolgt die Berechnung nach dem Merkblatt SIA 2044. Dazu stehen verschiedene Tools zur Verfügung.
9.3.5 Nachweis Verbundlüftung Schulräume
In einer Grundschule sind die Klassenzimmer für 24 Schüler plus eine Lehrperson bestimmt. Entsprechend dem Alter der Schüler wird von einer CO2-Emission pro Person von 16 l/h ausgegangen.
In den Klassenzimmern sind Quellluft-Durchlässe vorhanden. Es wird von einer Lüftungseffektivität von 1,6 ausgegangen.
Im Zuluftraum sind ideale Bedingungen vorhanden, womit eine CO2-Konzentration im Bodenbereich von 500 ppm angenommen werden kann. Der Bemessungswert der CO2-Konzentration in der Raumluft beträgt 1100 ppm (bei Aussenluft 400 ppm).
Damit ergibt sich gemäss Formel (7) folgender Überström-Luftvolumenstrom vom Zuluftraum in den Verbundraum:
In der Lüftungszone befinden sich 10 Klassenzimmer und ein Büro für 2 Arbeitsplätze. Für das Büro wird eine Überström-Luftvolumenstrom von 72 m3/h gewählt.
Der Zuluftvolumenstrom der Lüftungszone beträgt damit im Bemessungsfall.
Gewählt wird ein Zuluftvolumenstrom im Bemessungsfall von 5700 m3/h.
Die Ventilatoren des RLT-Geräts werden in einem Luftvolumenstrombereich von 25 % bis 100 % resp. von 1430 bis 5700 m3/h geregelt.
In der Lüftungszone befinden sich 12 WC’s, die für einen minimalen Luftvolumenstrom von jeweils 30 m3/h ausgelegt werden (total 360 m3/h).
Beim minimalen Zuluftvolumenstrom wird die Abluft wie folgt aufgeteilt:
- Im Zuluftraum (Korridor) 1070 m3/h
- WC-Anlagen 360 m3/h
Im Bemessungsfall wird die Abluft wie folgt aufgeteilt:
- Im Zuluftraum (Korridor) 4260 m3/h
- WC-Anlagen 1440 m3/h
Bemerkung: Die RLT-Anlage ist auf eine Vollbelegung bemessen. Durch Gleichzeitigkeit, dynamische Effekte (Pausen) sowie natürliche Lüftung (Infiltration, Öffnen von Türen und Fenstern) wird sich während der Nutzungszeit in der Regel ein tieferer CO2-Gehalt als 1100 ppm einstellen.