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9.4  Häufige Fragen und Problemfälle

9.4.1  Volumenstrom Restaurant

Frage: Mit welchem Volumenstrom muss ich meine Restaurantküche berücksichtigen?

Antwort: Im Minergie-Nachweisformular werden die Volumenströme berücksichtigt, welche für Personen in einem Raum oder für die Schadensfreiheit der Räume erforderlich ist. In einer Restaurantküche wird, aufgrund der Prozesswärme, ein wesentlich höherer Volumenstrom gefahren. Daher muss der zusätzliche Volumenstrom für die Lüftungsanlage nicht berücksichtig werden. Für Minergie- Berechnungen wird mit dem gleichen Volumenstrom wie im Restaurant gerechnet.

 

9.4.2  Ausschalten Lüftungsanlagen im Sommer

Frage: Darf ich die Lüftungsanlage im Sommer ausschalten?

Antwort: Bei einer guten Aussenluft-Qualität und wenn in Bad/Dusche/WC Fenster vorhanden sind, kann die Lüftungsanlage im Sommer (ausserhalb Heizbetrieb) abgeschaltet werden. Werden mit der Lüftungsanlage geschlossene Räume und Nassräume versorgt darf die Lüftungsanlage auch im Sommer nicht komplett ausgeschaltet werden.

Die Lüftungsanlage muss im Herbst zusammen mit der Heizungsanlage wieder in Betreib genommen werden. 

 

9.4.3  Automatische Fensterlüftung in Minergie-Gebäude

Frage: Ist der Einbau einer automatischen Fensterlüftung in einem Minergie-Gebäude zulässig?

Antwort: Grundsätzlich kann eine automatische Fensterlüftung die Lüftungsanforderung der Minergie-Standards erfüllen. Dabei wird aber vorausgesetzt, dass gemäss SIA 382/1 von einer reinen Fensterlüftung abgeraten wird. Dies ist bei einer hohen Aussenlärmbelastung (SIA 382/1, 3.2.2) oder einer hohen Aussenluftbelastung mit Feinstaub oder NOx (SIA 382/1, 3.2.3) der Fall.

Aus Komfortgründen müssen zudem noch die Systemmerkmale (Steuerung und Antriebe) beachtet werden. 

Es gibt Systeme, die einen reinen Auf/Zu-Betrieb fahren (d.h. entweder Stellung ganz geschlossen oder ganz offen). Je nach Art der Raumnutzung können dabei der Schallschutz oder die thermische Behaglichkeit beeinträchtigt werden.

Andere Systeme haben eine kontinuierliche Betriebsweise, bei dem die Fensteröffnung stetig und im Millimeterbereich dem Bedarf und der Raumnutzung angepasst wird.

Systeme mit reinem Auf/Zu-Betrieb sind aus Komfortgründen nur für Nebennutzräume (z.B. Verkehrsflächen, Hobbyräume, Hauswirtschaft, Lageräume) geeignet.

In Hauptnutzräumen (Wohn- und Schlafzimmer, Büros, Sitzungszimmer, Schulzimmer) sollen nur Systeme kontinuierlicher, stetiger Steuerung (d.h. stufenlose Öffnung) eingesetzt werden.

Bei Wohnungen werden automatische Fensterantriebe teilweise in Kombination mit Fortluft-Dunstabzugshauben eingesetzt. Das heisst, dass bei Betrieb der Dunstabzugshaube ein automatischer Antrieb ein Fenster öffnet. Für solche Fälle dürfen auch Antriebe mit reinem Auf/Zu-Betrieb eingesetzt werden.

 

9.4.4  Einrechnung Vereisungsschutz der Wärmerückgewinnung

Frage: Wie rechnet man den Vereisungsschutz der Wärmerückgewinnung ein?

Antwort: Im Minergie-Nachweis muss sämtliche Energie für Heizung-, Lüftung/Klima und Wassererwärmung eingerechnet werden. Dazu gehört auch ein allfälliger Elektro-Lufterhitzer für den Vereisungsschutz der Wärmerückgewinnung (sog. Elektro-Defroster). Es gelten die Bestimmungen gemäss Kapitel 9.2.5.
Ein Vereisungsschutz durch Abschalten oder Drehzahlreduktion des Zuluftventilators soll gemäss Norm SIA 382/5 vermieden werden. Falls sich eine Feuerung (z.B. Holzofen) in der Wohnung befindet, fordert auch die SIA 384/1 Sicherheitsmassnahmen gegenüber unzulässigem Unterdruck (in der Regel max. 4 Pa).

Frage: Wie muss eine Abluftanalage geplant und realisiert werden, damit sie die Anforderungen von Minergie erfüllt?

Antwort: Abluftanlagen sind für Minergie zulässig, wenn sie gemäss Norm SIA 382/5 (Ausgabe 2021) und weiteren Normen realisiert werden. Dieses Lüftungssystem stellt hohe Ansprüche an die Planung und Ausführung. Es ist besonders auf die Wartungsfreundlichkeit, Vermeidung von Zugluft und eine saubere Luftführung innerhalb der Wohnung zu achten. In Lagen mit einer hohen Aussenlärmbelastung (SIA 382/1, 3.2.2) oder einer hohen Aussenluftbelastung mit Feinstaub oder NOx (SIA 382/1, 3.2.3) ist der Einsatz von Abluftanlagen mit ALD nicht zu empfehlen. Die Anforderungen sind in Kapitel 9.1.3 detailliert aufgeführt. 

 

9.4.5  Minimale Dämmstärke Aussenluftleitungen

Frage: Welche minimale Dämmstärke von Aussenluftleitungen innerhalb der thermischen Gebäudehülle ist zulässig? Wenn diese minimale Dämmstärke nicht eingehalten ist, kann dies einen Label-Entzug rechtfertigen oder erfordern?

Antwort: Beispiel, Temperaturdifferenz 15 K, Leitungslänge 5.0 m, erforderlich Dämmstärke 80mm, eingebaut sind 30 mm.

Es gelten die Anforderungen an die Dämmstärke gemäss Vorgaben aus den MuKEn 2014. Detailliert beschrieben sind diese in der Vollzugshilfe EN-105, 4, «Wärmedämmung von lüftungstechnischen Anlagen».

Entscheidend ist die energetische Wirkung des Mangels, daher ist die Leitung als Wärmebrücke im Heizwärmebedarf einzurechnen. Wird der Minergie Grenzwert und die Primäranforderung eingehalten, ist in der Regel ein Labelentzug nicht gerechtfertigt.

 

9.4.6  Berechnung Strombedarf Lüftung mit Standardwerten

Frage: Wann ist die Berechnung des Strombedarfs für die Lüftung mit den Standardwerten für Kleinanlagen aus dem Minergie-Nachweis zulässig?

Antwort: Die Berechnung des Strombedarfs für die Lüftungsanlage mit Standardwerten ist für EFH und MFH bis 2000 m2 EBF und bei Verwaltung und Schulen bis 1000 m2 EBF zulässig. Bei grösseren Gebäuden und allen anderen Kategorien muss der Strombedarf für die Lüftung mit einem externen Berechnungstool nachgewiesen werden.

 

9.4.7  Lüftung ausserhalb der thermischen Gebäudehülle/EBF (August 2020)

Frage: Muss der Strombedarf für Lüftungen ausserhalb der thermischen Gebäudehülle/EBF berücksichtigt werden?

Antwort: Ja, gestützt auf die Wegleitung zum EN-101b ist der Strombedarf für die Lüftung ausserhalb der thermischen Gebäudehülle/EBF (z.B. Nebenraum im Keller, Einstellhallen, etc.) ebenfalls einzurechnen. Ausserdem ist beim Strombedarf auch eine allfällige Kreislaufverbund-System-Pumpe (KVS-Pumpe) der Wärmerückgewinnung einzurechnen.

 

9.4.8  Handhabung Adsorptionsentfeuchter (Januar 2023)

Frage: Wie sind Adsorptionsentfeuchter im Minergie-Nachweis zu handhaben?

Antwort: Ausserhalb der thermischen Gebäudehülle (bspw. ungedämmte Kellerräume) sind Adsorptionsentfeuchter gemäss Vollzugshilfe EN-102 nur zulässig, wenn eine Wärmerückgewinnung zwischen Aussenluft- und Fortluftkanal eingesetzt wird. Minergie übernimmt diese Regelung. Innerhalb der thermischen Gebäudehülle sind Adsorptionsentfeuchter unter Berücksichtigung der kantonalen Energiegesetze zulässig. 

Der Energiebedarf ist im Nachweis einzurechnen. Als Richtgrössen gelten die Werte aus dem Merkblatt Konditionierung von Kellerräumen in Wohngebäuden von 10 kWh/m2a bei Neubauten und 89 kWh/m2a bei Erneuerungen (Link zum Merkblatt). Eine spezifische Berechnung des Energiebedarfs ist zulässig.

 

9.4.9  Luftgeschwindigkeit

Frage: Bei welchem Innendurchmesser der Zuluftleitung wird die maximale Luftgeschwindigkeit eingehalten?

Antwort: Bei einer Komfortlüftung im Wohnbereich wird die maximale Luftgeschwindigkeit von 2.5 m/s unterschritten, wenn der Innendurchmesser einer Zuluftleitung zu einem Zimmer (30 m3/h) mindestens 65mm beträgt. Heute verwendete Kunststoffleitungen mit einem Nenndurchmesser von 75 mm (= Aussendurchmesser) haben einen Innendurchmesser von unter 60 mm und erfüllen diesen Punkt nicht.

 

9.4.10  Schallanforderungen an Lüftungen in Wohnbauten (Januar 2019)

Frage: Wie sind bei Minergie die Schallanforderungen an die Lüftungsanlage in Wohnräumen definiert?

Antwort: Die Anforderungen an den Schallschutz von haustechnischen Anlagen werden in der Norm SIA 382/5 (Anhang C) oder in der SIA Norm 181 definiert. Welche Normative Grundlage und welche Anforderungen am konkreten Projekt zur Anwendung gelangen müssen in den Werkverträgen festgelegt werden.

Minergie Empfiehl die Anwendung der Norm SIA 181 mit den erhöhten Anforderungen an die Schalldruckpegel.

 

9.4.11  Abschaltung Lüftung im Katastrophenfall (Juni 2019)

Frage: Wie ist die Lüftung im Katastrophenfall zu handhaben?

Antwort: Das Abschalten von Lüftungsanlagen fällt in den Bereich der feuerpolizeilichen Vorschriften (VKF 25-15 Lufttechnische Anlagen) /Weisungen des SWKI/anderer Vorgaben und nicht in die Vorgaben von Minergie. Es wird empfohlen, die Abschaltung in der Planung/Realisierung zu berücksichtigen und mit der Bauherrschaft abzusprechen. Die Nutzenden sind darüber zu informieren, wie die Lüftung im Katastrophenfall zu handhaben ist. Nutzende sollen sich bei der Verwaltung bezüglich des korrekten Verhaltens erkundigen.

 

9.4.12  Regelung bei Alterswohnheim (Januar 2022)

Frage: Muss bei einem Alterswohnheim mit 2-Zimmer-Wohneineiten auch eine Regelung pro Nutzungseinheit realisiert werden?

Antwort: Auf eine Regelung pro Nutzungseinheit kann verzichtet werden. Dafür sollte aber eine Regelung pro Zone oder Teilgebäude realisiert werden. Dies ist der Fall, weil Alterswohnungen eine sehr homogene Belegung und einen sehr kleinen Nennvolumenstrom aufweisen. Der Spielraum vom Nennvolumenstrom zum minimal notwendigen Luftvolumenstrom ist in der Regel zu gering. Auf eine Regelung oder Steuerung pro Zone ist vorzusehen um einer Überlüftung und zu tiefen Raumluftfeuchten im Winter entgegenzuwirken.