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9.2  Erbringung des Nachweises

Für Gebäude der Kategorie Wohnen EFH und MFH mit einer EBF bis 2000 m2 oder Verwaltungs- und Schulgebäude mit einer EBF bis 1000 m2 kann die Lüftungsanlage im Nachweis direkt  erfasst werden. Man spricht in diesem Fall von Kleinanlagen mit Standardwerten. Für die Berechnung sind Standardwerte für Druckverlust, Lufterdregister und Betriebsweise hinterlegt und können nicht angepasst werden. 

Die Lüftungsanlage wird unter dem Bereich «Gebäudetechnik» im Abschnitt «Lüftung» erfasst, bei «Nachweisführung mit Standard-Lüftung» kann ein Ja gewählt werden. Danach folgt die Angabe zum «Typ Lüftungsanlage». Folgende Standard-Lüftungsanlagentypen stehen zur Auswahl:

Abbildung 30: Auswahl Lüftungsanlagen für «Standard-Lüftungstyp»

Danach folgt die Angabe «Anzahl Räume mit Zuluft oder Anzahl Personen». Im Wohnbereich weisen üblicherweise folgende Räume eine Zuluft auf: Schlafzimmer, Wohnzimmer, Bastelräume, Arbeitszimmer. Liegt das Wohnzimmer im Überströmbereich, muss es nicht mitgezählt werden.

Für Neubauten im Wohnbereich gelten ab 2019 neue Anforderungen an die Regulierbarkeit der Lüftungsanlage. So wird verlangt, dass pro Nutzungseinheit eine Eingriffsmöglichkeit auf die Lüftungsanlage für diese Wohnung zur Verfügung steht. Wie dies realisiert wird, lässt Minergie offen. Es sind manuelle Stufenschalter als auch automatisch geregelte Lösungen möglich. 

Im Wohnbereich können die Anlagen dreistufig betrieben werden. Stufe 2 (mittlere) Stufe entspricht dem Auslegewert. Stufe 1 entspricht dem reduzierten Betrieb und Stufe 3 ist eine Stufe für eine kurzzeitig forcierte Lüftung. Bei Stufe 1 ist der Volumenstrom 33 % tiefer als bei Stufe 2. Bei Stufe 3 ist der Volumenstrom 50 % höher als bei Stufe 2.

Die Betriebszeit einer 3-stufigen Wohnungslüftung (EFH, MFH) welche bei Standard-Lüftungen ausgewählt werden kann, ist wie folgt definiert:

Stufe 1:    4'368 h/a
Stufe 2:    3'640 h/a
Stufe 3:    728 h/a
Total:        8‘736 h/a

Das Total der Betriebsstunden weist eine Differenz von 24 Stunden auf. Diese Zeit wird für die Wartung (Filterwechsel, Reinigungsarbeiten, alle paar Jahre grössere Unterhalts- und Wartungsarbeiten) eingerechnet.

In einem Bürogebäude oder in einem Schulhaus wird die Anzahl Personen eingegeben. Liegen keine genauen Angaben vor, wird die Personenzahl nach dem Merkblatt SIA 2024 bestimmt.

Anhand der Anzahl Räume oder der Anzahl Personen wird der Volumenstrom berechnet. Für den Wohnbereich sind je nach Standard-Lüftungsanlagetyp folgende spezifischen Volumenströme hinterlegt:

LüftungssystemPro Raum mit Zuluft
Zu-/Abluftanlage30 m3/h
Komfortlüftung mit Wärmerückgewinnung30 m3/h
Komfortlüftung mit Abluftwärmpumpe40 m3/h
Nur Abluft40 m3/h
Abluft -WP40 m3/h
Einzelraumlüftung30 m3/h
Automatische Fensterlüftung50 m3/h
Lüftungssystem Pro Person
Grundlüftung in der Erneuerung20 m3/h
Tabelle 23: Luftvolumenströme je Lüftungsanlagetyp

Das Nachweisformular berechnet anhand der EBF einen minimalen Volumenstrom aus. Für die Berechnung des thermisch wirksamen Aussenluft-Volumenstroms wird der grössere Wert berücksichtig. 

Externe Berechnung

Bei grösseren Lüftungsanlagen wird die thermisch wirksame Aussenluftrate pro m3/h ins Nachweisformular übertragen. Einfachere Lüftungsanlagen können mit dem Zusatzblatt Lüftung berechnet werden.

Abbildung 31: Nachweis Belüftung

 

9.2.1  Dimensionierung der Luftvolumenströme in Wohnbauten

Die Dimensionierung der Luftvolumenströme muss gemäss den gültigen Normen (SIA 382/1, SIA 382/5 nach Veröffentlichung) erfolgen. Es wird empfohlen, die Luftvolumenströme nicht zu erhöhen.

Die nachstehenden Tabellen bieten einen Überblick über die notwendigen Luftmengen in Abhängigkeit der Wohnungsgrössen (Anzahl Zimmer) und Abluftstellen (Bad/Dusche/WC/Küche). Basis für die Berechnungen ist die Norm SIA 382/5. Generell ist auf Gleichdruck bei der Auslegung und Inbetriebsetzung der Luftmengen (Zuluft = Abluft) zu achten. Im Einzelfall können abweichende Luftmengen sinnvoll oder notwendig sein. Diese müssen nachgewiesen und mit der Zertifizierungsstelle abgesprochen sein.

Luftmengen für eine Komfortlüftung mit Kaskadenprinzip für den Wohnbereich: 

Wohnungsgrösse Anzahl ZimmerAnzahl Bad/DuscheSeparates WCAbluftstelle in KücheZuluftmenge m3/hAbluftmenge m3/h
1 / 1.51--5050
2 / 2.51--5050
3 / 3.51--60-
3 / 3.5111-65
4 / 4.51--90-
4 / 4.511190-
5 / 5.511-120-
5 / 5.5211120-
Tabelle 24: Beispiele empfohlener Luftmengen einer Komfortlüftung

Für eine Grundlüftung mit offenen Türen in der Erneuerung können die Zuluftmengen nicht nur über die Anzahl Räume mit Zuluft sondern auf die zu erwartende Vollbesetzung der Wohneinheiten definierten werden. Hierbei wird davon ausgegangen, dass mindestens 1 Zimmer von 2 Personen besetzt ist. Die Auslegung der Abluft geschieht gemäss SIA 382/5 und ist daher die massgebende Grösse. Die Zu- und Abluftmengen sind immer gleich gross auszulegen. Die Massgebende Luftmenge bestimmt die Grösse der Gesamtluftmenge.

Massgebende Luftmengen für eine Grundlüftung von Wohneinheiten: 

Wohnungsgrösse Anzahl ZimmerAnzahl Bad/DuscheSeparates WCAbluftstelle in KücheZuluftmenge m3/hAbluftmenge m3/h
1 / 1.51--5050
2 / 2.51--5050
3 / 3.51--5050
3 / 3.5111-65
4 / 4.51--60-
4 / 4.5111-65
5 / 5.511-80-
5 / 5.5211-95
Tabelle 25: Beispiele der empfohlenen Luftmengen einer Grundlüftung

 

9.2.2  Nachweis von Lüftungssystemen mit natürlicher Nachströmung

Um die Komfortanforderungen eines Minergie-Gebäudes zu erfüllen, muss ein Lüftungssystem mit natürlicher Nachströmung, wie bspw. eine Abluftanlage mit Aussenluftdurchlässen (ALD), die Anforderungen im Produktreglement Kapitel 11, resp. Anhang D erfüllen. Für den Nachweis steht das Excel-Tool «Nachweis für Abluftanlagen mit natürlicher Nachströmung» zur Verfügung. Die einzelnen Anforderungen werden nachfolgenden erläutert.

Schallanforderungen gegenüber externen Lärmquellen

Für den Nachweis stehen zwei Varianten, in Abhängigkeit des Gebäudestandortes zur Verfügung. Die jeweiligen Definitionen, Berechnungshinweise und notwendigen Tabellen sind im Kapitel 11.2.3 zu finden.

Situation 1: Das Gebäude befindet sich in einer Zone mit ruhiger Wohnlage. Hier kann der Nachweis auf 3 Varianten erfolgen:

  1. Nachweis für Standardfall mit 1 ALD pro Raum und schalltechnisch guten Fenstern

  2. Einfaches Verfahren mit Bezug auf Fensterfläche und für 1 oder 2 ALD pro Raum

  3. Einfaches rechnerisches Verfahren zur Bestimmung der Anforderung an ALD


Situation 2: Lärmbelasteter Standort:
 4. Der Nachweis ist mittels eines genauen Verfahrens nach Norm SIA 181 durch einen Fachmann in Akustik erstellen zu lassen.

Das genaue Verfahren darf auch für die Situation 1 angewendet werden.

Bewertung Schadstoffkonzentration und Filtrierung

Die Konzentration der nächstgelegenen oder vergleichbaren Messstation von Schwebestaub PM 10 sowie PM 2.5 der letzten drei Jahre dürfen die Grenzwerte (Jahresmittelwert) und 24-h-Mittelwert nicht überschritten werden. Nachweis ist mittels kantonalen Luftqualitätskataster zu erbringen. Ergänzend gelten die Anforderungen der Norm SIA 382/5:2021.

Befindet sich das Gebäude in einer Zone mit guter Luftqualität (ODA 1, gemäss SIA 382/1:2025 resp. Norm SIA 382/5:2021), wird die Installation eines Filters der Klasse ISO Coarse 30 % (Grobstaubfilter ehemals G2) empfohlen.

Falls die ALD sind mit Filtern der Klasse ISO ePM2,5 65 % oder ISO ePM1 50 % (ehemals F7) ausgerüstet sind, gilt diese Anforderung auch als erfüllt.

In jedem Fall sind auch die normativ vorgegeben Druckverhältnisse zu berücksichtigen und nachzuweisen.

Bewertung Schadstoffkonzentration und Filtrierung

Der Luftvolumenstrom durch die ALD entspricht den Anforderungen (Luftmenge, Differenzdruck, etc.) aus Norm SIA 382/5:2021. Eine Abweichung der 30m3/h Frischluftzufuhr pro Raum ist nur mit dem Nachweis guter Raumluftqualität erlaubt und zu begründen.

Definition der Abluftmenge mit Berücksichtigung der Infiltration

Zur Deckung der Infiltration ist ein Zuschlag auf dem Abluftvolumenstrom gegenüber dem, durch die ALD einströmenden Aussenluft-Volumenstrom gemäss Norm SIA 382/5:2014 anzuwenden. Dieser muss nicht zusätzlich erhöht werden, wenn die Abluftmenge 1,3-mal dem Zuluftvolumenstrom aller ALD entspricht.

Eine Reduktion des Zuschlags ist mit dem entsprechenden Nachweis einer verbesserten Luftdichtheit der Gebäudehülle gemäss SIA Norm 180:2014 (Ziffer 3.6) möglich. Die Berechnung ist beizulegen und der konkrete Wert im Nachweis einzutragen.

Bei einem Nachweis der Luftdichtheit der Gebäudehülle mit einem Luftdichtheitstest, entsprechend den Anforderungen für Minergie-P / Minergie-A kann der Zuschlag des Abluftvolumenstromes auf den Aussenluft-Volumenstrom auf 10 % reduziert werden.

Vermeidung von Zugluft im Aufenthaltsbereich

Die ALD sind so angeordnet, dass Unannehmlichkeiten durch Zugluft minimiert werden (Ausnutzung Strömungseffekte, Distanz zum Aufenthaltsbereich z.B. Sofa, Betten, Esstisch, Behinderung der Luftzirkulation, Positionierung über dem Heizkörper). Einhaltung SIA 382/1 Ziff. 2.2. Die Anforderungen sind im Aufenthaltsbereich gemäss SIA 180 Ziff. 2.1.2. einzuhalten. Die Anforderungen aus der SIA 382/1 an Zugluft infolge Kaltluftabfall Ziff. 2.2.5 und der Beurteilung der Raumluftgeschwindigkeit Ziff 2.2.4 sind eingehalten. Nachweis mittels Plänen und Berechnungen, falls gefordert.

Zugänglichkeit und Reinigungsfähigkeit

Die ALD müssen einfach zugänglich und reinigungsfähig, gemäss Norm SIA 382/5:2021 Ziff. 5.3.6.3.1, sein. Dies gilt auch für Komponenten, die nur von aussen zugänglich sind, z.B. Insektenschutzgitter. Die Anordnung wird mittels Pläne oder Skizzen nachgewiesen.

Steuerung und Regelung des Volumenstroms.

Der Gesamtvolumenstrom pro Nutzungseinheit muss gemäss Zusatzanforderungen und Spezialfälle erfüllt sein.

Mögliche Lösungen sind geregelte ALD (z.B. mittels Feuchtigkeitsmessung) mit geregelten Abluftventilatoren oder vergleichbare Lösungen.

Die Sicherstellung einer minimalen Abluftmenge von 30 % des Nennvolumenstromes ist in jedem Fall nachzuweisen.

Wärmerückgewinnung aus der Abluft

Der Nachweis der Wärmerückgewinnung muss in Form von Berechnungen und Produktedatenblätter erfolgen.

Unabhängig von der Erreichung der MKZ ist eine Wärmerückgewinnung vorzusehen, wenn die Energievorschriften des Standortkantons dies erfordern. Falls die  kantonalen Energievorschriften keine Wärmerückgewinnung vorschreiben, so ist der Punkt mit "nicht anwendbar" auszufüllen.

Vermeidung von Falschluftströmungen

Sämtliche notwendigen Massnahmen zur Vermeidung von Falschluftströmungen werden getroffen, z.B. Einbau von Rückschlagventilen an der Küchenhaube, Aussenluftzufuhr für Raumfeuerungen und deren Sicherstellung der Luftdichtheit (siehe Kapitel 9.1.3).

 

9.2.3  Nachweis der Schallanforderungen von Lüftungen mit Aussenbauteilluftdurchlässen

Schallanforderungen gegenüber externen Lärmquellen

Der erforderliche Schallschutz der Gebäudehülle wird durch die Norm SIA 181:2020, insbesondere Ziffer 3.1, geregelt. Die Anforderungswerte sind abhängig von der spezifischen Aussenlärmbelastung z.B. durch Strassenverkehr oder Eisenbahnverkehr (Ziffer 3.1.1).

Die Anforderungen gelten für den nutzungsbereiten Zustand des Gebäudes (Ziffer 2.1.3), dementsprechend sind auch Aussenluftdurchlässe ALD mit zu berücksichtigen. Die Anforderungen gelten dabei dauerhaft und ohne Toleranzen (Ziffer 2.1.2).

Bei Neubauten von Einfamilienhäusern, Doppel- und Reiheneinfamilienhäusern sowie von Wohnungen, die als Stockwerkeigentum begründet werden, gelten die erhöhten Anforderungen (Ziffer 2.2.2). Diese liegen beim Luftschallschutz gegenüber externen Lärmquellen um 3 dB höher als die Werte nach Tabelle 2.

Gesetzlich verbindlich sind die Mindestanforderungen, bei Fluglärm die erhöhten Anforderungen (Lärmschutz-Verordnung LSV Art. 32). 

Beispiel: Für eine Wohnung in ruhiger Wohnlage abseits von Verkehrsträgern, störenden Betrieben und Anlagen (Lr,Tag ≤ 60 dB, Lr,Nacht ≤ 52 dB) gelten die folgenden Anforderungen: De ≥ 30 dB1

Der Anforderungswert ist im Prinzip als Pegeldifferenz D definiert. Die Pegeldifferenz D ist abhängig von der Schalldämmung der Bauteile, deren Fläche und dem Volumen des betreffenden Innenraumes. In Ziffer 3.1.3.2 ist des entsprechende Nachweisverfahren für die Projektierung beschrieben.

Bau-Schalldämm-Mass R’w versus Schallpegeldifferenz Dn,e,w

Da die Fläche von kleinen Bauteilen (ADL) nicht eindeutig definiert ist und deren Quantität in Stück und nicht in m2 angegeben wird eignet sich die nicht flächenbezogene Norm-Schallpegeldifferenz Dn,e,w2 als Wert zur Charakterisierung der akustischen Eigenschaft. Dies entspricht dem aktuellen Verfahren nach EN 12354-3:2017.

Allfällige Angaben zur Schalldämmung R‘w3 von kleinen Bauteilen erfordern immer die dazu definierte Fläche (Bezugsfläche).

Spektrums-Anpassungswert Ctr

Bessere Berücksichtigung des Spektrums der Lärmquelle. Für den Nachweis des Luftschallschutzes gegenüber externen Lärmquellen wird Ctr verwendet. Der angegebene Ctr-Wert muss der Norm-Schallpegeldifferenz Dn,e,w hinzugerechnet werden.

Anwendungsbeispiel wie Herstellerangaben korrekt interpretiert werden können:
Herstellerangabe zum ALD: Dn,e,w (C;Ctr) in dB = 44(-1;-4) = Dn,e,w + Ctr = 44 – 4 = 40 dB

1 De: Anforderungswert an den Luftschallschutz gegenüber externen Lärmquellen
2  korrekt formuliert: spektrum-angepasste, bewertete Norm-Schallpegeldifferenz Dn,e,w + Ctr
3 korrekt formuliert: spektrum-angepasstes, bewertetes Bau-Schalldämm-Mass R’w + Ctr 

Nachweis der schalltechnischen Anforderung von Aussenluftdurchlässen ALD 

Generell wird die Nachweisführung für zwei Situationen, der ruhigen und der lärmbelasteten Lage, unterschieden. Die Beurteilung erfolgt gemäss Lärmschutz-Verordnung LSV.

Als Zonen mit ruhiger Wohnlage, abseits von Verkehrsträgern, störenden Betrieben oder Anlagen, gelten Bereiche mit Lr,Tag ≤ 60 dB, Lr,Nacht ≤ 52 dB. Eine mögliche Quelle für den Nachweis ist die Webseite des Bundesamts für Umwelt BAFU.  

Für den Nachweis in Zonen mit tiefen Lärmbelastungen stehen drei Varianten zur Verfügung:

Variante 1: Nachweis für Standardfälle

Für häufige Fälle werden Rahmenbedingungen aufgeführt, bei denen die Schallanforderungen mit dem Nachweis vom Hersteller des ALD erfüllt sind. Für dies Fälle wird vorausgesetzt, dass gleichzeitig die folgenden Bedingungen eingehalten werden:

  • Es wird 1 ALD pro Raum eingesetzt
  • Fenster mit gängigen Schalldämmeigenschaften (Bau-Schalldämm-Mass R’w + Ctr ≥ 27 dB)
  • Fensterflächen entsprechen ≤ 25 % der Raumgrundfläche


Nachweis der Norm-Schallpegeldifferenz des ALD ≥ 38 dB (Dn,e,w + Ctr) kann mit den Produktdatenblätter nachgewiesen werden.

Variante 2: Einfaches Verfahren mit Bezug auf Fensterfläche und für 1 oder 2 ALD pro Raum

Es wird davon ausgegangen, dass die Anforderungen an die Fenster bekannt ist. In der folgenden Tabelle wird von einer Anforderung an die Fenster R’w + Ctr von ≥ 27 dB ausgegangen. Die Anforderung an die Fenster muss um 2 dB erhöht werden um die Verschlechterung der Gesamtschalldämmung durch die ALD wieder zu kompensieren. Mit üblichen Fenstern von guter Qualität sind die Anforderungen erreichbar. Dies ist für Wohnlagen abseits von Lärmquellen und bei Fensterflächen ≤ 25 % der Raumgrundfläche häufig.

Aus der Tabelle 26 kann die Anforderung an Dn,e,w + Ctr der vorgesehenen ALD, abhängig von der Fensterfläche des zugehörigen Raumes und er der Anzahl ALD pro Raum abgelesen werden. 

Fensterfläche pro RaumA: 1 ALD pro RaumB: 2 ALD pro Raum 
 Fensteranforderung ≥ 27 dBFensteranforderung + 2 dB
1.1 m239 dB42 dB
1.4 m238 dB41 dB
1.8 m237 dB40 dB
2.2 m236 dB39 dB
2.7 m235 dB38 dB
3.5 m234 dB37 dB
4.4 m233 dB36 dB
5.5 m232 dB35 dB
6.9 m231 dB34 dB
8.7 m230 dB33 dB
10.9 m229 dB32 dB
13.8 m228 dB31 dB
17.2 m227 dB30 dB
22.0 m227 dB29 dB
27.8 m227 dB28 dB
Tabelle 26: Variante 2


Variante 1 mit 1 ALD:

Aus Tabelle, Spalte A gelesen: Dn,e,w + Ctr ≥ 36dB (grösserer Wert der Zeilen 2.2 m2 und 2.7 m2)

Variante 2 mit 2 ALD:

aus Tabelle, Spalte B gelesen: Dn,e,w + Ctr ≥ 39 dB (grösserer Wert der Zeilen 2.2 m2 und 2.7 m2) 

Variante 3: Einfaches rechnerisches Verfahren zur Bestimmung der Anforderung an ALD

Es wird davon ausgegangen, dass die Anforderungen an die Fenster bekannt ist. Mit der folgenden Formel lassen sich die Anforderungen an die ALD bei beliebigen Anforderungen an die Fenster berechnen.

D(n,e,ALD)= R'w,Fenster-10*log(SFenster)+KFA

D(n,e,ALD):   spekral-angepasste, bewertete Norm-Schallpegeldifferenz des ALD,D(n,e,w)+Ctr,in dB

R'w,Fenster:  spekral-angepasstes bewertetes Bau-Schalldämm-Mass des Fensters, R'w+Ctr,in dB (gegebene Anforderung an die Fensterkonstruktion)

SFenster:     Fensterfläche des Raumes,in m2 (eigentlich Fensterfläche pro ALD des Raumes)

KFA:          Korrekturwert je nach Kompensation durch Erhöhung der Fensteranforderungen,in dB:

KFA = 12.4  Anforderung an die Fenster werden um 2 dB erhöht (Spalte A)

Hinweis: Die Werte der Tabelle nach Variante 2: Einfaches Verfahren mit Bezug auf Fensterfläche und für 1 oder 2 ALD pro Raum lassen sich auch mit dieser Formel berechnen.

Bsp. Wie lautet die Anforderung für 1 ALD in folgender Situation:
Fenster 2.4 m2, bestimmte Anforderung an die Fenster R’w + Ctr = 27 dB (um 2 dB auf R’w + Ctr = 27 dB erhöht, um die Einbusse durch den ALD zu kompensieren)?

Dn,e,ALD = 27 dB - 10*log (2.4) + 12.4 = 27 - 3.8 + 12.4 = 35.6 dB

ALD: Dn,e,w + Ctr ≥ 36 dB, Fenster: R'w + Ctr ≥ 27 dB

Bsp. Wie lautet die Anforderung für 1 ALD in folgender Situation:
Fenster 3.5 m2, bestimmte Anforderung an die Fenster R’w + Ctr = 32 dB?
Die Anforderung an die Fenster wird um 2 dB auf R’w + Ctr = 34 dB erhöht, um die Einbusse durch den ALD zu kompensieren:

Dn,e,ALD = 34 dB - 10*log (3.5) + 12.4 = 34 – 5.4 + 12.4 = 41.0 dB

ALD: Dn,e,w + Ctr ≥ 41 dB, Fenster: R'w + Ctr ≥ 34 dB

Situation 2: Lärmbelasteter Standort

Werden ALDs an einer lärmbelasteten Lage eingesetzt, ist der Nachweis mittels eines genauen Verfahrens durch einen Fachmann in Akustik erstellen zu lassen. Definition einer lärmbelasteten Lage entsprechend LRV, Bereiche mit Lr,Tag > 60 dB, Lr,Nacht > 52 dB. Eine mögliche Quelle für den Nachweis ist die Webseite des Bundesamt für Umwelt BAFU.

Das genaue Verfahren darf auch in allen anderen Fällen angewendet werden.

Genaue Verfahren

Ein genaues Verfahren berücksichtigt alle Flächen der Aussenbauteile, das Raumvolumen, die Anzahl der ALD sowie die individuelle Lärmbelastung. Das Resultat beinhaltet die Anforderung an Fenster, Gebäudehülle wie auch an die ALD. Auf das genaue Verfahren wird hier nicht eingegangen.

 

9.2.4  Spezialzertifizierungen von Lüftungskonzepten

Diese Möglichkeit eines individuellen Nachweises wurde für eine grösstmögliche Flexibilität ins Leben gerufen. Dabei sind wo immer möglich Standardwerte aus den Normen für die Berechnungen zu Grunde zu legen.

 

9.2.5  Vereisungsschutz bei Lüftungssystemen

Der Vereisungsschutz gilt der Wärmerückgewinnung und verhindert, dass der Wärmetauscher auf der Abluftseite einfriert. Generell ist die Energie, welche für den Vereisungsschutz benötigt wird im Nachweis einzurechnen. Diese Energie kann für eine Vorwärmung der Aussenluft oder in Form einer Reduktion des thermischen Aussenluftvolumenstromes eingerechnet werden.

Ein Vereisungsschutz durch Abschalten oder Drehzahlreduktion des Zuluftventilators soll gemäss Norm SIA 382/5 vermieden werden. Falls sich eine Feuerung (z.B. Holzofen) in der Wohnung befindet, fordert auch die SIA 384/1 Sicherheitsmassnahmen gegenüber unzulässigem Unterdruck (in der Regel max. 4 Pa).

Die konventionellen Tauscher für die Wärmerückgewinnung und Lüftungsgerätesteuerungen kennen unterschiedliche Lösungen für den Vereisungsschutz. Nachfolgend ist eine unvollständige Aufzählung der gängigsten Fälle mit den jeweiligen Energieaufwendungen (Erfahrungswerte) und wo diese im Minergie-Nachweis abzubilden sind. Wird eine Kleinanlagen mit Standardwerten gewählt, so muss der Vereisungsschutz nicht zusätzlich eingerechnet werden.

Für konventionelle TauscherRegelungZulässigEinzurechnen
Reduktion ZUL-Volumenstrom mit Nachströmung (automatische Klappe)Nach AussentemperaturJaReduktion WRG
Reduktion ZUL-Volumenstrom ohne Nachströmung (automatische Klappe)Nach AussentemperaturNein--
Vorwärmung im Gerät, elektrischEinstufig (Ein/Aus)Nein-
Vorwärmung im Gerät, elektrischZweistufigNein-
Vorwärmung im Gerät, elektrischStufenlos nach BedarfJaElektrische Energie in "Strombedarf Lüftung + Vereisungsschutz"
Vorwärmung im Gerät mit Sole (Erdreich-Wärmetauscher oder Erdsonde)StetigJaNein
Bypass über WRG plus NachwärmerNach AussentemperaturJaWärmeenergie in zugeführte Elektrizität weitere Wärmeerzeugung
Tabelle 27: Vereisungsschutz bei Lüftungssystemen

Die Betriebszeit des Defrosters kann anhand der Summenhäufigkeitskurven vom SIA-Merkblatt 2028, Anhang A bestimmt werden. Die Ein- und Ausschalttemperatur hängt von der Regelung/Steuerung ab und muss vom Gerätelieferanten angegeben werden.

Im Minergie-Nachweisformular kann der Energiebedarf unter Strombedarf Lüftung oder als zusätzlicher Wärmeerzeuger eingegeben werden.

Bei der Verwendung von Enthalpie-Tauscher ist die minimale Temperatur bis zu welcher dieser nicht vereist zu berücksichtigen. Dies muss nachweislich unterhalb der Auslegungstemperatur für die Lüftung sein. Andernfalls ist die Tabelle für konventionelle Tauscher anzuwenden. 

Falls eine Vereisung oder ein Vereisungsschutz einen Unterdruck verursacht, der den Komfort beeinträchtigt oder zu gesundheitlichen Risiken führt, kann die Zertifizierungsstelle eine Nachbesserung verlangen.

 

9.2.6  Vereisungsschutz bei Lüftungssystemen

Der Vereisungsschutz gilt der Wärmerückgewinnung und verhindert, dass der Wärmetauscher auf der Abluftseite einfriert. Generell ist die Energie, welche für den Vereisungsschutz benötigt wird im Nachweis einzurechnen. Diese Energie kann für eine Vorwärmung der Aussenluft oder in Form einer Reduktion des thermischen Aussenluftvolumenstromes eingerechnet werden.

 

9.2.7  Verbundlüftung

In der SIA 382/1:2025, Ziff. 4.3.4 wird die Verbundlüftung wie folgt definiert (Zitat): "Bei der Verbundlüftung wird der gesamte Zuluft-Volumenstrom an einer Stelle in die Lüftungszone eingebracht. Mit aktiven Überströmern wird bei geschlossenen Türen die Überströmluft in die Räume geführt und aus den Räumen abgeführt."

Grundsätzlich kann eine Verbundlüftung mit anderen lüftungstechnischen Einrichtungen und Konzepten kombiniert werden, zum Beispiel mit einer Kaskadenlüftung oder mit Einzelraumlüftungsgeräten. Hier wird der Einfachheit halber nur die Reinform der Verbundlüftung behandelt. 

Grundvoraussetzungen für die Verbundlüftung:  

  • Der Zuluftmassenstrom und die Summe der Abluftmassenströme sind gleich gross.
  • In einem Verbundraum sind der Massenstrom der eintretenden Überströmluft und der Massenstrom der austretenden Überströmluft gleich gross. 


Verbundlüftung in Wohnungen

Der Zuluftraum umfasst typischerweise den Korridor und den Wohnbereich. Bei Grundrissen mit einem offenen Wohn-/Koch-/Essbereich gehören auch der Koch- und Essbereich zum Zuluftraum.  

  • Bad, Dusche und WC sind Ablufträume.
  • Die Schlaf- und Arbeitszimmer sind typischerweise Verbundräume. 

Durch die Nutzung (Personen, interne Lasten, …), Raumkonditionierung (Heizung) und externe Wärmeeinträge (Solarstrahlung) und Kaltluftabfall wird die Luft im Zuluftbereich stark gemischt. Das heisst, der Zirkulationsluftstrom ist wesentlich grösser als der Zuluftstrom. Für die Bemessung wird daher davon ausgegangen, dass die Raumluft im Zuluftraum homogen gemischt ist. Das entspricht auch den Annahmen, die der Bemessung nach SIA 382/5:2021 zugrunde liegen.  

Die ein- und austretende Überströmluft der Verbundräume kann nach Tabelle 6 der SIA 382/5:2021 bestimmt oder durch eigene Berechnung gemäss Formel (1) bemessen werden.  

Wenn mit stationären Bedingungen gerechnet wird, bemisst sich der minimale Zuluftvolumenstrom der Wohnung wie folgt: 

       (1) 
qv,SUPZuluftvolumenstrom, in m3/h 
CdesBemessungswert der CO2-Konzentration der Raumluft, in ppm 
CSUPCO2-Konzentration der Zuluft, in ppm 
GPCO2-Emission pro Person, in l/h 
NtotAnzahl aller Personen in der Wohnung 
NroomAnzahl Personen im Zimmer mit der höchsten Belegung
qv,TRAÜberströmluft-Volumenstrom der aktiven Überströmer, in m3/h

Da keine dynamischen Effekte berücksichtigt werden, ist diese Berechnung konservativ. 


Bei einer eigenen Berechnung gelten in Anlehnung an SIA 382/5:2021 folgende Regeln:  

  • Der CO2-Pegel der Raumluft darf nicht über 1350 ppm steigen. Dieser CO2-Pegel gilt für einen CO2-Gehalt der Aussenluft von 400 ppm und einer CO2-Emission pro Person von 20 l/h am Tag und 13.6 l/h in der Nacht.
  • Die Überströmluft aller Verbundzimmer wird unabhängig von der Bodenfläche bei geschlossenen Zimmertüren und der folgende Belegungen bemessen:
  • nachts 2 erwachsene Personen (massgebender Fall)
  • tags 1 erwachsene Person  


Das heisst, der Nachtfall ist massgebend.

  • Infiltration wird nicht berücksichtigt. 


Die Anzahl Personen in der Wohnung ist normativ nicht vorgegeben. Wenn Belegungsvorgaben (z. B. sozialer Wohnungsbau) vorhanden sind, sind diese massgebend. Ansonsten können folgende Richtwerte verwendet werden:  

  • 2 bis 3 ½-Zimmer-Wohnung: 2 Personen
  • 4 und 4 ½-Zimmer-Wohnung: 3 Personen
  • 5 und 5 ½-Zimmer-Wohnung: 4 Personen 


Bei grösseren Wohnungen muss die Belegung individuell beurteilt werden. 

Abbildung unten zeigt den minimal erforderlichen Zuluftvolumenstrom in Abhängigkeit des Überström-Volumenstroms gemäss Formel (1) bei verschiedenen Personenbelegungen der Wohnung und den oben aufgeführten Regeln. 

Abbildung 32: Minimal erforderlicher Zuluftvolumenstrom für Wohnungen mit Verbundlüftung in Abhängigkeit des Überströmluft-Volumenstroms der aktiven Überströmer bei verschiedenen Personenbelegungen, für den Nachtfall mit 2 Personen in einem Zimmer. CO2-Gehalt der Raumluft 1350 ppm und der Aussenluft 400 ppm. 

Der minimale Abluftvolumenstrom der Wohnung ist gemäss SIA 382/5:2021 zu bemessen. Wie bei der Kaskadenlüftung sind der Zu- und Abluftvolumenstrom gleich gross zu wählen. Massgebend für die Bemessung der Lüftungsanlage ist der höhere Wert von Zu- oder Abluftvolumenstrom. 

Verbundlüftung in Schulen und Büros 

Bei Situationen wie in Schulgebäuden kann bei korrekten Voraussetzungen im Zuluftraum eine Schichtung der Raumluft erreicht werden. Das heisst, dass im unteren Zuluftraum eine tiefere CO2-Konzentration vorhanden ist als im oberen Bereich. 

Die Voraussetzungen, dass im Zuluftbereich eine Schichtung angenommen werden kann, sind: 

  • Der Zuluftvolumenstrom entspricht mindestens einem 4-fachen stündlichen Luftwechsel im Zuluftraum. Der Weg der Luftausbreitung im Zuluftraum muss dem Quellluftdurchlass angepasst werden. Richtwerte liegen im Bereich von 15 bis 20 m.
  • Die Zuluft hat während mindestens 90 % der Betriebszeit eine Untertemperatur von mindestens 2 K (s. auch Abschnitt zu Sommertagen).
  • Der Zuluftvolumenstrom ist mindestens so gross wie die Summe der Überström-Volumenströme, die vom Zuluftraum abströmen. Das heisst, der Verbund-Differenzluftstrom ist positiv (geht in Abbildung 1 von unten nach oben).
  • Der Zu- und Abluftvolumenstrom werden durch einen Sensor geregelt, der unterhalb der Decke oder deckennah an der Wand des Zuluftraum platziert ist. Pro Geschoss oder Lüftungszone wird ein Sensor eingesetzt. Bei einer CO2-Regelung beträgt der Sollwert ca. 800 - 1000 ppm (bezogen auf Aussenluft mit 400 ppm)..
  • Die Oberkanten der Überström-Luftdurchlässe (Eintritt in die aktiven Überströmer) vom Zuluftraum in die Verbundräume befinden sich maximal 1.0 m über Boden. Die Unterkanten der Überström-Luftdurchlässe von den Verbundräumen in den Zuluftraum befinden sich maximal 1.5 m unter der Decke, resp. bei Räumen mit nicht konstanter Raumhöhe (z. B. Dachräume) mindestens 2.0 m über Boden.
  • Passive Überström-Luftdurchlässe in Ablufträume (WC, Abstellraum, …) sind über der Tür oder maximal 1.5 m unter der Decke platziert. Der Druckverlust der passiven Überström-Luftdurchlässe beträgt maximal 5 Pa.
  • Im Zuluftraum darf keine Bodenheizung, im Besten Fall auch kein Heizkörper vorhanden sein, weil sonst der Kaltluftsee beeinträchtig wird und es zu vermehrter Mischluft kommt. Falls der Zuluftraum grosse Aussenflächen hat, kann ein Klimakonvektor vorgesehen werden, der aber während des Lüftungsbetriebs ausgeschaltet werden muss.
  • Im Zuluftraum sind die Wärmeeinträge und Wärmeverluste gering. Das heisst, dass beispielsweise keine grossflächigen Verglasungen zu Kaltluftabfällen oder Auftriebsströmungen führen, die grösser als ca. 10 % des Zuluftvolumenstrom sind.
  • Idealerweise befindet sich eine Tür zwischen dem Zuluftraum und dem Treppenhaus resp. weiteren Räumen, die nicht zum Verbundlüftungsbereich gehören. Offene Flächen mit einer üblichen Doppeltürgrösse können akzeptiert werden. Bei offenen Flächen gegen Treppenhäuser und Atrien können nicht luftdurchlässige Elemente vom Boden bis 1 m Höhe den Abfluss resp. die Mischung der Zuluft mit anderen (bereits belasteten) Luftströmen begrenzen.
  • Der Personenverkehr im Zuluftraum ist während der Nutzungszeit der Verbundräume minim. Eine kurze und intensive Belegung, wie in Pausen ist aber unproblematisch. 


Bei Bedarf kann die Schichtung durch bauliche Massnahmen verbessert werden. Denkbar sind luftdurchlässige Trennelemente (z. B. Lochblech mit hohem Lochanteil) unterhalb der Überström-Luftdurchlässe von den Verbundräumen in den Zuluftraum.

Wenn alle Punkte der Aufzählung eingehalten werden, kann aufgrund von Erfahrungen davon ausgegangen werden, dass sich im Bodenbereich des Zuluftraum (Höhe bis ca. 1 m) ein CO2-Gehalt von 500 bis 600 ppm einstellt (bezogen auf eine Aussenluft mit 400 ppm). Der tiefere Wert kann bei idealen Bedingungen angenommen werden (beispielweise Abschluss des Zuluftraum durch eine Tür, keine externen Wärmeeinträge in den Zuluftraum). Der höhere Wert wird bei noch akzeptablen Bedingungen angenommen (beispielsweise offener Durchgang zu einem Treppenhaus, moderate Wärmeeinträge und geringer Kaltluftabfall durch Fenster). 

Wenn alle Voraussetzungen gegeben sind, berechnet sich der Überström-Luftvolumenstrom vom Zuluftraum in einen Verbundraum wie folgt. 

(2)
qv,TRA,iÜberström-Luftvolumenstrom vom Zuluftraum in den Verbundraum i, in m3/h
CdimBemessungswerte der CO2-Konzentration der Raumluft, in ppm 
CcalcRechnerischer Wert für die CO2-Konzentration im Bodenbereich des Zuluftraum, in ppm 
GPCO2-Emission pro Person, in l/h 
NroomiAnzahl Personen im Verbundraum i 
ƐVLüftungseffektivität gemäss SIA 382/1:2025 (s. Hinweise für energieeffiziente Verbundlüftungen) 

Der Zuluftvolumenstrom muss jederzeit mindestens so gross sein wie die Summe aller Überström-Luftvolumenströme in die Verbundräume: 

(3)
qv,SUPZuluftvolumenstrom, in m3/h
qv,TRA,away,iÜberströmluft-Volumenstrom der vom Zuluftraum in den Verbundraum i abströmt, in m3/h 

Bei der Prüfung, ob Formel (3) erfüllt ist, muss auch die Regelung/Steuerung beachtet werden. 

Beispiel: Der Zuluftvolumenstrom wird anhand der CO2-Konzentration im Zuluftraum geregelt. Wenn ein zusätzliches Zimmer (Verbundraum) belegt wird und dort der Verbundlüfter eingeschaltet wird, dauert es eine gewisse Zeit, bis die CO2-Konzentration beim Sensor ansteigt und der Zuluftvolumenstrom erhöht wird. Je nach Dauer der Verzögerungszeit und Regelparameter kann eine Mischung (qv,TRA,i>qv,SUP) im Verbundraum stattfinden. Das ist insbesondere dann relevant, wenn im neu zugeschalteten Zimmer der Verbundlüfter über einen Präsenzmelder geschaltet ist und sie nur eine Person im Zimmer befindet. 

Wenn eine oder mehrere Voraussetzungen der Aufzählung nicht erfüllt werden, erfolgt die Bemessung wie bei Wohnungen, das heisst mit einer sinngemässen Anwendung von Formel (1). 

Sommertage 

An Sommertagen und Hitzestunden (Aussentemperatur über ca. 25°C) kann die Untertemperatur (mind. 2°C) der Zuluft für die Ausbildung einer Schichtung ohne Zulufkühlung nicht erreicht werden. In dieser Zeit steigt die CO2-Konzentration im Bodenbereich an, was auch zu einem höheren CO2-Gehalt in den Verbundräumen führt. Aus energetischen und ökonomischen Gründen wird aber keine Zuluftkühlung verlangt. 

Die Einschränkung wird analog beurteilt wie die zulässige Reduktion des Aussenluftvolumenstroms bei hohen und tiefen Aussentemperaturen gemäss SIA 382/1:2025, Ziff. 2.2.5.6. Wenn es von den Aussenbedingungen und der Gebäudenutzung her angemessen ist, kann in dieser Zeit von einem zusätzlichen Öffnen von Fenstern und/oder Zimmertüren ausgegangen werden. In der Benutzungsanleitung muss das festgehalten werden. 

Bei der Beurteilung der Stunden mit zu geringer oder fehlender Untertemperatur der Zuluft können die Schulferien und die üblichen Belegungszeiten der Haupträume berücksichtigt werden.  

Die Lage der Aussenluftfassung (höchsten bis ca. 9 Uhr besonnt), die Wärmerückgewinnung (inkl. Bypass-Steuerung) sowie die Erwärmung durch den Ventilator und die Zuluftverteilung sind zu berücksichtigen. 

Hinweise für energieeffiziente Verbundlüftungen 

Im Zuluftbereich werden Quellluft-Durchlässe mit max. 2'500 m3/h pro Durchlass eingesetzt. Die mittlere Ausflussgeschwindigkeit darf maximal 0,4 m/s betragen. Die maximale Höhe über Boden ist 1.2 m. 

Die Luftführung in den Verbundräumen erfolgt als Quelllüftung. Unter Berücksichtigung der üblichen Verhältnisse Schulzimmern von Grundschulen (Personenbewegungen, Heizung oder Kaltluftabfall, Zulufttemperatur) in kann eine Lüftungseffektivität von 1,2 angenommen werden. Höhere Werte (z.B. nach SIA 382/1:2025, Anhang J, Tabellen 68 und 69) können nur verwendet werden, wenn anhand der Raumnutzung (Bewegungen von Personen, Türöffnungen), von vernachlässigbaren Störeinflüsse (Heizung, Kaltluftabfall) und einer geregelten Zulufttemperatur nachgewiesen wird, dass eine höhere Lüftungseffektivität während der gesamten Nutzungsdauer erreicht wird. 

Werden die aktiven Verbundlüfter im Ein/Aus-Modus über Präsenzmelder gesteuert, sollte die Nachlaufzeit 20 Minuten betragen. Die Verbundlüfter können auch mittels einer geeigneten CO2– Regulierung erfolgen. 

Der geförderte Luftvolumenstrom des RLT-Geräts wird vorzugsweise nur über die Ventilatordrehzahl, das heisst ohne Luftvolumenstrom-Regler in der Luftverteilung, geregelt.  

Die Abluftvolumenströme in den Ablufträumen (spez. WC-Anlagen) sind im Bemessungsfall so auszulegen, dass auch beim minimalen geförderten Luftvolumenstrom die geforderte Abluftmenge abgeführt wird. 

Verbundlüfter für Nebenräume, wie beispielsweise Büros, werden in der Regel mit einer Nennluftmenge von typischerweise 36 m3/h pro Person bemessen werden. 

Weitere Hinweise 

Brandschutztechnische Aspekte sind im Rahmen des gesamten Brandschutzkonzepts zu klären.